(Minghui.org) Am 17. September 2015 hat im Gericht des Bezirks Qinhuai in der Stadt Nanjing eine gesetzeswidrige Verhandlung gegen einige Falun Gong-Praktizierende stattgefunden. Dabei wurde Frau Xie Lihua, Frau Tang Jingmei, Frau Pan Xiaoqin und Frau Pan Qingning der Prozess gemacht.
Wie es häufig bei Verhandlungen von Falun Gong-Praktizierenden der Fall ist, gab es viele hinterhältige Angriffe und Verstöße gegen das Protokoll. Am Ende lief es auf einen Schauprozess hinaus.
Der Leiter der Staatssicherheitsabteilung von Qinhuai versuchte im Vorfeld, die Anwälte der Praktizierenden von der Teilnahme an der Verhandlung abzuhalten. Er scheiterte jedoch.
Den Angehörigen der Praktizierenden wurde mitgeteilt, dass nur zwei Personen pro Familie an der Verhandlung teilnehmen dürfen. Dahingegen waren jedoch alle Plätze (über 50 Stück) im öffentlichen Bereich von Agenten des Büros 610 und der Staatssicherheitsabteilung belegt. Aus diesem Grund gab es dann für die Angehörigen keine Sitzplätze mehr.
Die Angehörigen von Xie und Tang hatten die Anwälte Hu Guiyun und Zhang Chuanli aus Peking beauftragt. Frau Pan Xiaoqin wurde hingegen von ihrem Mann verteidigt.
Die Anwälte gaben während des Prozesses bekannt, dass Xiao Ningjian, Leiter der Staatssicherheitsabteilung, ihre Kanzlei in Peking bedroht habe. Er habe zudem von der Leitung der Kanzlei gefordert, dass sie ihre Anwälte abhalten sollen, die Praktizierenden zu verteidigen. Unbeirrt davon plädierten die Anwälte im Namen ihrer Klienten auf nicht schuldig und forderten deren sofortige Freilassung.
Die vier Praktizierenden wurden am 23. März 2015 verhaftet. Die Haftunterlagen wurden am 24. März von der Polizeiabteilung Qinhuai ausgestellt und die Haftbefehle am 1. Mai 2015 erlassen.
Am 12. August 2015 verurteilte die Staatsanwaltschaft in Qinhuai die Praktizierenden. Xie und Tang wurden in die Haftanstalt Nanjing gesperrt. Pan Xiaoqin und Pan Qingning wurden aus medizinischen Gründen entlassen.