(Minghui.org) Frau Chen Hong aus der Stadt Qiqihar, Provinz Helongjiang, wurde am 11. September 2015 vor Gericht gestellt, weil sie Informationen über Falun Gong verteilt hatte. Seit dem 29. Oktober 2014 befindet sie sich in Haft.
Frau Chens Familie und Verwandten hatten sich auf den Weg gemacht, um an der Verhandlung teilzunehmen. Bevor sie jedoch in den Gerichtssaal durften, mussten sie mehrere Sicherheitsüberprüfungen über sich ergehen lassen. Sie wurden sogar gefilmt und einer Leibesvisitation unterzogen. Der Saal bot Platz für 40 Personen, die meisten Plätze waren allerdings von Polizeibeamten besetzt. Nur einige Familienangehörige durften an der Verhandlung teilnehmen.
Die Verhandlung begann um 09:00 Uhr. Die Anklage lautete „Unterminierung des Gesetzesvollzugs...“, eine Anklage, die das Regime sehr häufig verwendet, um Falun Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens einzusperren.
Die Staatsanwältin Shi Huijie beschuldigte Frau Chen, Informationen über Falun Gong verteilt und auf diese Weise den „Gesetzesvollzug unterminiert“ zu haben. Während sie sprach zeigte sie auf Dinge, die als Beweis aus Frau Chens Wohnung beschlagnahmt worden waren: u.a. vier Drucker, ein Laminiergerät und große Mengen von Minghui Weekly und Zhenjian Weekly.
Frau Chen lehnte die Anklage ab und erklärte, dass es kein Verbrechen ist, Falun Gong zu praktizieren.
Ihr Rechtsanwalt argumentierte, dass Frau Chen ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit ausgeübt habe und dass sie das Recht habe, Informationen zu verteilen. „Ein Messer, das Zuhause gefunden wurde bedeutet noch lange nicht, dass man damit jemanden töten wird”, sagte er. „Die Drucker wurden in der Wohnung von Chen Hong gefunden. Das beweist, dass sie diese benutzt hat, um etwas auszudrucken. Wer kann das bezeugen? Auch wenn sie benutzt werden, um Materialien über Falun Gong zu drucken, ist das bedeutungslos. Glaubensfreiheit ist das Verfassungsrecht eines Bürgers. Die Regierung sollte sich nicht in Glaubensfragen eines Menschen einmischen.“
Die Staatsanwältin forderte dennoch eine Haftstrafe von drei bis fünf Jahren für Frau Chen. Richter Shi Yan gab bekannt, dass eine neue Verhandlung geplant sei. Frau Chen verbleibt weiterhin in Haft.
Nach der Sitzung folgten Polizisten in Zivilkleidung Frau Chens Familienangehörigen und Verwandten.
Frau Chen Hong war am 27. September 2013 in der Stadt Qiqihar festgenommen worden. Ihr Zuhause wurde durchsucht, doch gelang es ihr während eines Verhörs zu entkommen.
Yang Zhonghua, Chef des Polizeiamtes im Bezirk Jianhua, drohte ihrem Mann und ihrem Sohn, dass ihr Sohn seinen Arbeitsplatz verlieren werde, wenn sie nicht nach Hause zurückkehren würde.
Daher bat ihr Mann sie am 29. Oktober 2014, zurückzukehren und drohte mit Scheidung, wenn sie nicht käme. Als sie zurückkehrte, wurde sie sofort festgenommen und in eine Haftanstalt gebracht.
Während ihrer Haft wurde sie in Handschellen gelegt und gefesselt. Sie protestierte dagegen mit einem Hungerstreik. Ihre Familie durfte sie nicht besuchen.
Kontaktinformation der Täter:Gericht des Bezirks Jianhua in der Stadt Qiqihar:
Zhang Fang, Vorsitzender Richter: +86-452-2565327(Büro), +86-13836293888(Mobil)Shi Yan, stellvertretender Vorsitzender Richter: +86-452-2561214(Büro), +86-13945268058 (Mobil)Fan Yongtao, Gerichtsvorsitzender: +86-452-2551468(Büro), +86-13504821890(Mobil)
Staatsanwaltschaft des Bezirks Jianhua in der Stadt Qiqihar:
Liu Yang, Hauptstaatsanwalt: +86-452-2732505(Büro), +86-13945240861(Mobil)Wang Zhengyi, stellvertretender Hauptstaatsanwalt: +86-452-2731824(Büro), +86-13904520476(Mobil)Shi Huijie, Beamtin der Untersuchungsabteilung: +86-13763520350(Mobil)
Komitee für Politik und Recht in der Stadt Qiqihar: Guo Xiaofeng, Leiter des Büros 610: +86-13314654777(Mobil)Huang Leiming, Geschäftsführer des Komitees für Politik und Recht: +86-13836262288(Mobil)He Xixiang, Leiter des Büros 610 im Bezirk Jianghua: +86-13904529220(Mobil)Yang Zhonghua, Leiter der Polizeizweigstelle im Bezirk Jianghua: +86- 18904520006(Mobil)Yu, Dongyang, Parteidirektor der Polizeizweigstelle im Bezirk Jianghua: +86-13354522222(Mobil)