(Minghui.org) Frau Li Xianying wurde am 9. Oktober 2015 wegen ihres Glaubens an Falun Gong in der Provinz Jilin vor Gericht gestellt. Das Gericht im Landkreis Yongji hinderte ihren Anwalt daran, an der Verhandlung teilzunehmen.
Frau Li Xianying war am 1. Juli 2015 von Beamten der Polizeistation Chengnan, dem Polizeiamt und dem Büro 610 des Landkreises Yongji festgenommen worden. Die Polizei durchsuchte ihr Zuhause. Sie sperrte Frau Li in der Gehirnwäsche-Einrichtung der Stadt Jilin ein und brachte sie danach in die Haftanstalt Hongqi.
Am 29. September beschloss Lis Tochter, einen Anwalt für ihre Mutter zu engagieren. Sie informierte ihre Mutter per Express darüber. Die Behörden (Polizeiamt und Büro 610) erfuhren davon und setzten die Verhandlung für den 9. Oktober um 09:30 Uhr an. Doch benachrichtigten sie Lis Familie erst am 8. Oktober, also einen Tag vor der Verhandlung. Dies verstößt gegen die gesetzlichen Verfahrensregeln: Gerichtsbehörden müssen Familienangehörige drei Tage im Voraus benachrichtigen.
In der Zwischenzeit schickte das Gericht zwei Mitarbeiter der Gemeinde, um die Tochter zu nötigen, den Anwalt zu entlassen.
Ihr Anwalt schaffte es trotzdem rechtzeitig am 9. Oktober alle entsprechenden Dokumente einzureichen. Doch Richter Ju Wenyao verlangte von dem Anwalt, seine Qualifikationen vom Justizamt überprüfen zu lassen.
Das Justizamt bestätigte die Qualifikationen des Anwalts und benachrichtigte den Richter per Telefon. Doch der Richter stellte immer wieder die gleichen Fragen über die Bestätigung. Es war offensichtlich, dass er den Anwalt im Justizamt festhalten und seine Anwesenheit bei der Verhandlung verhindern wollte.
Schließlich war das Telefonat vorüber und der Anwalt ging zum Gericht zurück. Doch Gerichtsbeamte sagten dem Anwalt, dass die Verhandlung bereits vorüber sei. Auch konnte er Richter Ju Wenyao nicht finden, und der Richter weigerte sich, seinen Anruf zu beantworten.