(Minghui.org) Vier Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Hanzhong, Provinz Shaanxi, wurden am 26. Dezember 2014 im Gericht des Landkreises Mian heimlich verurteilt. Die Praktizierenden sind seit September 2013 in der Haftanstalt Hantai der Stadt Hanzhong eingesperrt.
Frau Du Shuhui wurde zu 8 Jahren Haft verurteilt, Frau Du Shuming zu 7 ½ Jahren, Frau Wang Xinlian zu 3 1/2 Jahren und Frau Zhang Xinyue zu 3 Jahren.
Das Gericht von Mian hatte sich geweigert, den Anwälten zu erlauben mit ihren Klienten zu sprechen. Außerdem hatte es die Verhandlung im Mittleren Gericht der Stadt Hanzhong einberufen, ohne die Anwälte und Familien der Praktizierenden zu benachrichtigen.
Obwohl die Familien der Praktizierenden keine förmliche Zustellung der Urteile erhalten hatten, berichtete der Ausbilder der Haftanstalt Hantai ihnen von den Urteilen.
Alle Praktizierenden appellieren derzeit beim Höheren Gerichtshof.
Frau Xiong Jiyu, Frau Zuo Li und Frau Tan Guangming sind auch in der Haftanstalt des Bezirks Hantai eingesperrt. Frau Xiong und Frau Zuo waren am 29. September 2014 vom Gericht des Landkreises Gucheng verurteilt worden.
Wärterinnen der Haftanstalt Hantai folterten die Praktizierenden. Unter den weiblichen Ausbildern waren nur Zhu Xiumei und Yang Chen aus Hantai. Die anderen Wärterinnen waren aus anderen Landkreisen auf einem einjährigen Turnuswechsel.Wärterin Zhao schlug die Praktizierenden. Sie befahl den Drogenabhängigen Yang Xiaoqing, Cai Dandan, Wang Qin und anderen, die Praktizierenden stundenlang zu schlagen. Und das taten sie auf folgende Weise: Sie fesselten Frau Tans Hände und Füße, verklebten ihr den Mund und bedeckten ihren Kopf mit einer Decke, dann schlugen sie die ganze Nacht lang auf sie ein.
Die Leiter der Haftanstalt, Wu Hanlin und Zhu Xiumie, gaben vor, das Schlagen beizulegen, ohne jedoch Wärterin Zhao zu erwähnen.