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Verteidiger: Falun Gong ist nach dem chinesischen Gesetz nicht rechtswidrig (Provinz Hunan)

19. Februar 2015 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in China

(Minghui.org) Frau Ma Ling und ihre Tochter Zhang Ji wurden am 28. November 2014 vor Gericht gestellt, weil sie Falun Gong praktizieren.

Frau Ma, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Yunnan, und Frau Zhang, Lehrerin, wurden von drei Anwälten verteidigt: Guo Lianhui, Hu Guiyun und Wang Quanzhang.

Sie plädierten für die beiden Frauen auf nicht schuldig und konstatierten, dass es nicht rechtswidrig sei, Falun Gong zu praktizieren.

Die Verhandlung fand im Gericht des Bezirks Wuhua, Stadt Kunming, Provinz Hunan statt.

Wegen „rechtswidriger Versammlung“ festgenommen

Frau Ma und Frau Zhang hatten am 19. April 2014 fünf weitere Falun Gong-Praktizierende in Shilin, Stadt Kunming, besucht, als 20 Polizisten in die Wohnung einbrachen und sie verhafteten. Sie beschlagnahmten unter anderem auch das Auto von Frau Ma.

Die Beamten waren von der Polizeistation Beidacun geschickt worden. Auf die Frage, ob sie eine Vollmacht vorweisen könnten, erwiderte einer der Beamte: „Jemand hat Sie wegen rechtswidriger Versammlung angezeigt. Meine Uniform ist die Vollmacht, um Sie festzunehmen.“

Die Polizei durchsuchte später die Wohnung von Frau Ma und Frau Zhang in deren Abwesenheit. Sie beschlagnahmten Flugblätter über Falun Gong und andere persönliche Gegenstände.
Frau Ma und Frau Zhang wurden beide angeklagt. Der Inhalt der Anklage lautete: „unrechtmäßiger Besitz von Falun Gong-Materialien“, „Abhalten einer rechtswidrigen Versammlung“ und „rechtswidrige Beteiligung an Falun Gong Aktivitäten“.

Diese Anklagen werden üblicherweise von der kommunistischen Partei Chinas benutzt, um Falun Gong-Praktizierende im Rahmen der bundesweiten Unterdrückungskampagne des Regimes zu verurteilen.

Verteidiger: Keine Rechtsgrundlage für die Anklagen

Während ihrer Anhörung erklärten Frau Ma und Frau Zhang, dass sie von den Prinzipien von Falun Gong „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht“ profitiert hätten. Die Angeklagten argumentierten, dass es kein Verbrechen sei, Falun Gong zu praktizieren und verlangten, dass das Gericht die DVDs, die die Polizei beschlagnahmt hatte, abspielte, sodass das Gericht selbst die Materialien beurteilen könne.

Die Anwälte führten die Verletzungen der Strafprozessordnung durch die Polizei und die Beamten detailliert wie folgt auf:

1. Die Polizei hatte die Praktizierenden festgenommen, ohne zunächst Beweise einer rechtswidrigen Aktivität zu beschaffen.2. Die Polizei hatte den Anwälten nicht erlaubt, die Praktizierenden zu besuchen. Dies entzog sowohl den Anwälten, als auch den Praktizierenden das Recht, sich zu treffen und eine Verteidigung vorzubereiten.3. Die Anklagen gegen die Praktizierenden haben im chinesischen Recht keine Grundlage, da kein geltendes Strafrecht besagt, dass es rechtswidrig ist, Falun Gong zu praktizieren. Daher ist es nicht unrechtmäßig im Besitz von Materialien über Falun Gong zu sein, oder sich zu versammeln oder an Falun Gong Aktivitäten teilzunehmen. The Anwälte erklärten, dass Glaubensfreiheit in der chinesischen Verfassung garantiert ist und dass niemand für seinen Glauben bestraft werden dürfe, der der Gesellschaft keinen Schaden zufügt.

Frühere Verfolgung: Wegen ihres Glaubens zu Zwangsarbeit verurteilt

Frau Ma war vor dieser Verhandlung viele Male wegen des Praktizierens von Falun Gong verhaftet und eingesperrt worden.

Sie war zweimal zu Zwangsarbeit verurteilt worden und insgesamt fünf Jahre und sieben Monate in Arbeitslagern eingesperrt gewesen. Während ihrer Haft setzte die Universität Yunnan ihr Gehalt, ihr Wohngeld, ihre Kranken- und ihre Arbeitslosenversicherung aus.

Nach ihrer Freilassung war Frau Ma zur Universität zurückgekehrt und hatte bei den Behörden wegen ihrer Misshandlung Beschwerde eingelegt. Sie hatte jedoch nie eine Antwort erhalten.