(Minghui.org) Drei Bewohner der Stadt Fuxin in der Provinz Liaoning wurden Ende Januar wegen des Praktizierens von Falun Gong (auch als Falun Dafa bekannt) vor Gericht gestellt. Falun Dafa ist ein persönlicher Kultivierungsweg, der von der Kommunistischen Partei Chinas verfolgt wird.
Die Anwälte wiesen darauf hin, dass der Volkskongress (Chinas gesetzgebendes Organ) nie ein Gesetz erlassen hat, dass Falun Gong kriminalisiert. Das bedeutet, dass die Verfolgung der Praktik von Anfang an rechtswidrig war.
Die Anwälte schlossen ihr Plädoyer damit, dass ihre Klienten niemals dafür angeklagt hätten werden sollen, gute Menschen zu sein und in erster Linie den Prinzipien von Falun Gong, Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu folgen.
Nach Ansicht der Anwälte sei niemand berechtigt ihre Klienten vor Gericht zu stellen. Sie forderten die Ablehnung der Richter und der Staatsanwälte. Der vorsitzende Richter unterbrach die Verhandlung für fünf Minuten. Als er zurückkam verkündete er eine sofortige Vertagung.
Der Staatsanwalt hatte nicht einmal die Chance, seine Anklageschrift zu verlesen, als die Anhörung unterbrochen wurde. Es ist nicht klar, ob und wann das Gericht die fälschlich Beschuldigten wieder vor Gericht stellt.
Bei der kurzen Verhandlung am 27. Januar 2015 im Bezirksgericht Fumeng waren außerhalb des Gerichtsgebäudes Hunderte von Unterstützern, denen es nicht erlaubt war, einzutreten und die angeklagten Praktizierenden, Herrn Wu Junhe, Herrn Li Feng und Herrn Wang Liang zu sehen.
Als der vorsitzende Richter die Verhandlung eröffnete, wurden die drei Praktizierenden in den Gerichtssaal gebracht. Ihre Hände waren mit Handschellen hinter dem Rücken gefesselt und sie trugen Fußfesseln. Herr Wu Junhes Tochter rang nach Luft, als sie sah, dass ihr Vater in den nur zehn Monaten Haft um zehn Jahre gealtert zu sein schien und dass fast sein ganzes Haar ergraut war.
Einer der Anwälte forderte, dass die Hand- und Fußfesseln entfernt werden sollten, weil die Angeklagten bis zum Urteil unschuldig seien. Als der vorsitzende Richter die Forderung ablehnte, stellte ein anderer Anwalt die rechtliche Grundlage der Ablehnung in Frage. Der Richter antwortete nicht, beauftragte aber später die Gerichtsdiener, die Handschellen vorne anzulegen und nicht hinter dem Rücken.
Hunderte von Verwandten und Freunde der Angeklagten, die die Verhandlung nicht besuchen durften, versammelten sich außerhalb des Gerichtsgebäudes und hofften, sie seit Monaten zum ersten Mal wiederzusehen. Die Gerichtsdiener machten was sie konnten, um sie zu behindern und zerrten und schoben sie weg.
Die Menge begann gemeinsam zu rufen: „Falun Dafa ist gut! Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht sind gut! Lasst die unschuldigen Praktizierenden frei!“ Einige der Gerichtsdiener und Polizisten waren berührt und begannen sich der Menge anzuschließen und riefen: „Dafa ist gut! Dafa ist gut!“
Zum Schluss fuhr ein Polizeiwagen in die streng überwachte Garage, um die Angeklagten abzuholen und es war niemandem erlaubt sie zu sehen.