(Minghui.org) Frau Cui Xianling stand am 7. Januar 2015 für eine zweite Anhörung vor dem Gericht von Wendeng in der Provinz Shandong. Das gesamte Gerichtsverfahren wurde von der Polizei überwacht.
Die Mitarbeiter des Büros 610 kamen bereits am frühen Morgen zum Gerichtsgebäude und wiesen alle Polizisten an, ihre Anweisungen zu befolgen. Demzufolge beaufsichtigte ein Mitarbeiter der Staatssicherheit Frau Cuis Verwandte so lange, bis sie um 9:00 Uhr das Gerichtsgebäude betreten durften.
Frau Cui wurde in den Gerichtssaal gebracht, als der Richter Zhang Wenjian verkündete, dass ein neuer Staatsanwalt einbezogen worden war.
Der Richter fragte Frau Cuis Rechtsanwalt, Herrn Wang, ob er immer noch dasselbe Verteidigungsargument wie beim ersten Gerichtsverfahren vorbringen wolle: „Die Täter sollten niemals das Opfer vor Gericht bringen". Herr Wang bejahte.
Bei der ersten Anhörung am 9. Dezember 2014 hatte Herr Wang betont, dass die Kommunistische Partei Chinas die Verfolgung von Falun Gong begonnen habe, sodass ein Gerichtssystem unter deren Kontrolle ungeeignet wäre, um Praktizierende zu verfolgen. So forderte er von den Gerichtsbeamten, dass sie sich von dem Gerichtsverfahren ausschließen.
Herr Wang forderte den Richter auf, das Dokument mit der Unterschrift der Behörde in Bezug auf diese Entscheidung vorzulegen, was dieser nicht konnte. Das Gerichtsverfahren wurde vorübergehend unterbrochen; alle Anwesenden mussten im Flur warten.
Als das Gerichtsverfahren fortgesetzt wurde, ignorierte der Richter das Argument des Rechtsanwalts. Zehn Minuten später vertagte er die Verhandlung.
Frau Cui war am 2. August 2014 festgenommen worden, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Sie wurde zu einer Polizeistation gebracht, ehe sie später am Abend in die Haftanstalt in Wendeng in der Stadt Weihai, Provinz Shandong gesperrt wurde.
Am nächsten Tag plünderte die Belegschaft der Staatssicherheit Frau Cuis Wohnung. Sie hatten sich Zutritt verschafft, indem sie ihren Mann überlisteten, so dass er ihnen die Tür öffnete. Sie beschlagnahmten auch Magazine der Minghui-Weekly, Bargeld sowie andere persönliche Gegenstände.