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Anwältin inhaftiert, weil sie die Folterungen der Polizei gegenüber Falun Gong-Praktizierenden aufzeigte

14. März 2015 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Hebei, China

(Minghui.org) Die Anwältin Wang Yu legte ihrem Klienten, Herrn Liu Bingbing ein Schreiben zur Unterschrift vor, das die Polizei beschuldigt, ihn gefoltert zu haben. Daraufhin wurde sie rechtswidrig inhaftiert; der Direktor eines Untersuchungsgefängnisses beschlagnahmte zudem ihre Anwaltszulassung. Herr Liu Bingbing war verhaftet worden, weil er Falun Gong praktiziert.

Frau Wang wurde am selben Tag freigelassen und ihre Zulassung wurde schließlich auf großen öffentlichen Druck zurückgegeben.

Rechtswidrig eingesperrt

Am 28. Januar 2015 besuchte die Anwältin ihren Klienten im Untersuchungsgefängnis Zaoqiang in der Provinz Hebei, um Herrn Liu darum zu bitten, den Brief zu unterschreiben, den sie in seinem Namen verfasst hatte.

Ein Wärter sah den Brief und hinderte Frau Wang daran, das Gebäude zu verlassen. Sie solle erst dem Direktor des Untersuchungsgefängnisses erlauben, das Dokument zu lesen. Als sich Frau Wang weigerte, den Brief auszuhändigen, sperrte man sie eine halbe Stunde lang in einen dunklen, fensterlosen Raum. Mit ihrem Mobiltelefon sendete sie eine Nachricht an Kollegen und informierte sie über ihre Situation.

Danach forderte Frau Wang von Direktor Li Maosheng ihre Zulassung zurück. Sie betonte, dass die Wärter nicht das Recht hätten, die Dokumente ihrer Klienten zu untersuchen.

Als Li sie weiterhin am Verlassen des Untersuchungsgefängnisses hinderte, rief Frau Wang die Polizei. Doch die verantwortlichen Beamten griffen nicht ein.

Die Nachricht von Frau Wangs Inhaftierung verbreitete sich rasch und 32 Anwälte aus verschiedenen Regionen Chinas riefen den Direktor an, um seine rechtswidrige Aktion zu verurteilen und um ihre Unterstützung für Frau Wang zu zeigen. Sie wurde noch am selben Tag freigelassen, doch die Anwaltszulassung behielt Li weiterhin.

Öffentlicher Druck

Nach ihrer Freilassung ging Frau Wang zur örtlichen Staatsanwaltschaft, wo ihr der oberste Staatsanwalt erklärte, dass das Problem gelöst sei und dass sie ihre Zulassung im Untersuchungsgefängnis abholen könne.

Doch Direktor Li behielt die Zulassung weiterhin und forderte, dass Frau Wang ihm den Brief aushändige. Frau Wang weigerte sich und kehrte zurück zur Staatsanwaltschaft, die nichts weiter unternahm. Sie bemerkte, dass ihr ein Auto folgte, das später vor der örtlichen Polizeibehörde geparkt war.

Die Erfahrung von Frau Wang verbreitete sich rasch in den sozialen Medien. Medien innerhalb sowie außerhalb Chinas veröffentlichten ein Interview, das sie mit der Anwältin gemacht hatten. Auf Druck der Öffentlichkeit gab Direktor Li am nächsten Tag die Zulassung an Frau Wang zurück.

Frau Wang erinnerte sich, dass Li schon mehrmals die legale Vertretung von Falun Gong-Praktizierenden gestört hat: früher einmal durfte sie sich nicht mit Herrn Liu im Untersuchungsgefängnis treffen und erhielt erst Zutritt, nachdem sie bei der örtlichen Staatsanwaltschaft interveniert hatte.