(Minghui.org) Als eine Gruppe von Falun Gong-Praktizierenden aus der Stadt Jilin sich weigerte, im Austausch für mildere Urteilen ihre Anwälte aufzugeben, setzten die beiden für diese Fälle zuständigen Bezirksgerichte Verzögerungstaktiken ein. Sie gaben verschiedene Vorwände (http://en.minghui.org/html/articles/2014/5/5/471.html) an, um zu verhindern, dass die Anwälte eine offizielle Prozessvertretung für ihre Klienten übernehmen oder Akten einsehen können, um die Argumentation der Verteidigung vorzubereiten. Leider sind solche Gesetzesmissbräuche in Bezug auf Falun Gong in China die Norm, da diese spirituelle Praktik unrechtmäßig von der Kommunistischen Partei Chinas verfolgt wird.
Obwohl die Bezirksgerichte Changyi und Chuanying die Fälle der Praktizierenden vor über einem Jahr erhielten, hat keines von ihnen sich bemüht, Verhandlungen durchzuführen bzw. Urteile zu verkünden. Das ist an sich schon eine Verletzung des Gesetzes, das vorschreibt, dass die Anklage von Angeklagten in einem bestimmten Zeitrahmen einen geeigneten Rechtsweg durchlaufen muss.
Zum Zeitpunkt dieses Berichts haben die beiden Gerichte immer noch nicht auf die Forderungen der Verteidiger reagiert und die Praktizierenden sind immer noch über die rechtlich erlaubte Zeitspanne hinaus eingesperrt.
Der Anwalt von Herrn Deng Xiaobo, einem der betroffenen Praktizierenden, ging am 27. Februar 2015 erneut zum Kreisgericht Changyi und forderte Akteneinsicht in den Fall seines Klienten.
Derselbe Anwalt hatte wiederholt eine Revision des Falles von Herrn Deng gefordert, da er bereits im Dezember 2013 beim Gericht eingereicht worden war. Jedes Mal wurde diese Forderung abgelehnt.
Dem Anwalt ging es bei seinem Februar-Besuch nicht besser. Fu Wenzhong, zuständig für den Fall, weigerte sich sowohl, mit ihm zusammenzutreffen als auch ihm Akteneinsicht in Herrn Dengs Fall zu gewähren. As nächstes wandte sich der Anwalt an Gerichtspräsident Liu Guangbin, nur um zu Fu zurückverwiesen zu werden. Als der Anwalt die gerichtliche Rechtsverletzung durch die lange Verzögerung des Falles ständig wiederholte, lehnte Fu, der mit ihm nur telefonisch reden wollte, es ab, sich mit seinem Anliegen zu befassen.
Der Anwalt reichte bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Jilin eine Klage gegen das Gericht ein, doch der Empfangsmitarbeiter weigerte sich, tätig zu werden und ihm zu helfen.
Herr Dengs Anwalt steht nicht allein. Nach einer Gruppenverhaftung im Oktober 2013 beauftragten zehn Faun Gong-Praktizierende aus Jilin – darunter auch Herr Deng – 15 Anwälte, um das ihnen zustehende Recht auf das Praktizieren von Falun Gong für sie zu verteidigen.
Alle Anwälte haben ihren Anteil an der gerichtlichen Einmischung abbekommen, als sie sich bemühten, ihre Klienten zu vertreten. Ein anderer einschlägiger Fall: der Anwalt der Brüder Li Dexiang und Li Dequan, die beide Falun Gong praktizieren, konnte nie Termine mit dem Richter und mit den Personen bekommen, die seine Fälle beim Bezirksgericht Changye bearbeiteten, geschweige denn Akteneinsicht bekommen.
Herrn Dengs Anwalt durfte genau am dem Tag keine Akteneinsicht bekommen, an dem auch ein anderer Anwalt von einem anderen Gericht ebenso behandelt wurde.
Der Falun Gong-Praktizierende Han Yongqiang wurde am 1. August 2014 festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Als sein Anwalt am 27. Februar 2015 zum Bezirksgericht Gaoxin ging, weigerte sich der Richter, ihn zu treffen. Er erlaubte ihm auch nicht, die Verfahrensakte zu lesen und zitierte als Begründung eine Vollzugsanordnung. Der Anwalt reichte bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Jilin eine Klage ein, hat jedoch bis heute noch keine Antwort erhalten.