(Minghui.org) Die 60-jährige Frau Xu Yajun ist seit mehr als vier Monaten in der Haftanstalt Jinzhou eingesperrt. Am 27. Februar 2015 teilte ihr das Bezirksgericht Linghe mit, dass sie zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Sie legte Berufung ein gegen das Urteil.
Frau Xu wurde am 11. Oktober 2014 verhaftet, weil sie an ihre Mitmenschen Software weitergegeben hatte, mit der man die Internet-Firewall der KPCh durchbrechen kann, um Informationen über Falun Gong aus der freien Welt zu bekommen.
Am 23. Januar 2015 stellte man sie vor das Bezirksgericht Linghe. Ihr Anwalt widerlegte alle Beweise der Staatsanwaltschaft und plädierte auf nicht-schuldig. Er verlangte ihre Freilassung. Sie hob hervor, dass das Praktizieren von Falun Gong kein Verbrechen ist.
In der Haftanstalt lehnte sie es ab, sich wie eine Verbrecherin behandeln zu lassen. Dennoch quälten die Wärter sie: Tagsüber sperrte man sie in eine kleine Zelle, nachts brachte man sie zurück in eine Gruppenzelle. Man fesselte sie an eine Holzplatte auf einem Bett und gab ihr nur eine Mahlzeit pro Tag. Mitgefangene und Wärter schlugen sie grausam und hängten sie mitunter an ihren Handschellen auf.
Die Situation verbesserte sich, als ihre Verwandten an die Öffentlichkeit traten und aufdeckten, wie sie gefoltert wurde.
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