(Minghui.org) Herr Li Xiaobo wurde im April 2014 wegen des Verteilens von Informationen über die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische chinesische Regime festgenommen. Berichten zufolge verlor er in der Haft die Sehkraft am linken Auge. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft reichten am 4. November 2014 eine Klage gegen ihn beim Gericht Longquanyi ein.
Sein Sohn Li Zhi, ein kanadischer Staatsbürger, war zusammen mit ihm festgenommen und nach Kanada deportiert worden. Er besorgte Anwälte zur Verteidigung seines Vaters und reichte bei der kanadischen Regierung ein Gesuch um Unterstützung bei der Rettung seines Vaters ein (http://de.minghui.org/html/articles/2014/12/24/112136.html).
Wenn eine Klage bei Gericht eingereicht wurde, muss das Gericht laut Prozessordnung die Information in eine Online-Prozessliste einstellen, damit die Öffentlichkeit sich frei zugänglich informieren kann. Nach drei Monaten ist jedoch Herrn Lis Fall immer noch nicht in diesem System abrufbar.
Herrn Lis Anwälte forderten mehrere Male Akteneinsicht, jedes Mal wich der Richter jedoch aus und verwehrte ihnen ihre Forderung. Dies vermittelte den Anwälten den Eindruck, dass die Vorgehensweise des Gerichts eine absichtliche Sabotage und kein Schreibfehler war. In der Tat berichteten Anwälte überall in China davon, dass sie bei Fällen gegen Falun Gong-Praktizierende auf die gleichen Hindernisse gestoßen waren.
Als die Anwälte am 23. Januar 2015 bei der Staatsanwaltschaft eine Klage gegen den Richter einreichten, wurde ihnen zwar das Fehlen einer Vorabmitteilung von Seiten des Richters bestätigt, doch die Staatsanwaltschaft weigerte sich, den Richter wegen Amtspflichtverletzung oder Missachtung der Prozessordnung zu rügen.
Herr Li Guisheng aus der Provinz Guizhou, einer der Anwälte von Herrn Li Xiaobo, begab sich am 9. November 2014 zum Gericht Longquanyi und bat um Akteneinsicht. Ihm wurde mitgeteilt, dass nur Richter Jin Xueqiang die Akteneinsicht gewähren könne, dieser an jenem Tag jedoch nicht erreichbar sei.
Anwalt Li hinterließ seine Prozessvollmacht und weitere Vertretungspapiere für Richter Jin beim Servicezentrum für Rechtsstreitigkeiten. Dann begab er sich zu seinem Klienten in das Untersuchungsgefängnis. Ein Falun Gong-Praktizierender, der ihn begleitete, wurde festgenommen und erst einen Tag später wieder freigelassen. Anwalt Li wurde zu einer Polizeiwache gebracht, wo er eine Stunde lang verhört und danach zum Flughafen gebracht wurde.
Nach 20 Tagen ohne Rückmeldung von Seiten des Richters rief Anwalt Li am 1. Dezember bei Richter Jin an und erhielt die Auskunft, dass der Richter seine Papiere erhalten und seiner Forderung auf Akteneinsicht stattgegeben habe. Als Anwalt Li in Longquanyi ankam, teilte ihm der Richter jedoch mit, dass er die Stadt verlassen würde und Li später wiederkommen solle.
Als Anwalt Li seinen Klienten im Untersuchungsgefängnis traf, überwachten Wärter ihr Gespräch und konfiszierten die Notizen, die ihm sein Klient hatte geben wollen.
In den darauffolgenden zwei Monaten begaben sich zwei Anwälte von Herrn Li Xiaobo ins Gericht Longquanyi. Zweimal wurde ihnen jedoch von Richter Jin mit falschen Begründungen der Zugang zu den Akten verwehrt.
Herr Li Xiaobo (59 Jahre alt) war früher stellvertretender Sekretär des Kreises Renshou und ehemaliger Leiter des Kreises Pujiang. Später arbeitete er als Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens.
1996 fing er mit dem Praktizieren von Falun Gong an. Das führte dazu, dass er das Rauchen aufgab. Bald wurde er wieder gesund. Herr Li war bereits von 2004 bis 2012 acht Jahre lang wegen des Praktizierens von Falun Gong im Gefängnis inhaftiert gewesen.
Yang Dejun, Direktor des Gerichtes Longquanyi, +86-28-84875399 (Büro), +86-28-82275186 (Privat), +86-13308239999 (mobil)Jin Xueqiang, Richter, +86-28-84875415, +86-28-84870327Cao Yu, Leiter des Untersuchungsgefängnisses Longquanyi.Informationen zu weiteren Tätern finden Sie im chinesischen Originalartikel.