(Minghui.org) Letzten Dezember wurde Frau Tang Minghai zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklage lautete: „Verwendung einer Kultorganisation, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren.“ Dieser Paragraph 300 des chinesischen StGB wird regelmäßig vom chinesischen Justizsystem verwendet, um Falun Gong-Praktizierende zu verurteilen.
Die 66-jährige Frau aus der Stadt Luzhou legte gegen das Urteil Berufung ein. Am 20. und 27. März 2015 fanden jeweils im Mittleren Volksgericht Luzhou Gerichtsverhandlungen dazu statt.
Frau Tangs Anwälte legten dar, dass es noch nie eine rechtmäßige Grundlage für die Verfolgung von Falun Gong gegeben hat. Ihre Klientin übe nur ihr von der Verfassung geschütztes Recht auf Glaubensfreiheit aus und verbreite Informationen über Falun Gong.
Der Richter konnte nicht klar sagen, wie Frau Tang durch das Verteilen von DVDs mit Informationen über die Verfolgung von Falun Gong die Staatsgewalt hätte unterminieren sollen. Trotzdem weigerte er sich, sie freizusprechen.
Eine Woche später verkündete er die Entscheidung, Frau Tangs Urteil aufrechtzuerhalten. Damit war sie die dritte Praktizierende, deren Urteil seit November vom selben Gericht aufrechterhalten wurde. Vor Frau Tangs Anhörungen waren Herr Li Yanjun und Frau Yang Taiying zu jeweils vier und viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil sie an Falun Gong festhielten.
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