(Minghui.org) Frau Wang Chuanju, pensionierte Volksschullehrerin und Falun Gong-Praktizierende, wurde vom Richter des Bezirksgerichts Junan rechtswidrig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr Anwalt legte am 21. November 2014 beim höheren Gericht Berufung ein, wurde jedoch vom Rechtssystem an der Nase herum geführt. Vor kurzem erfuhr man, dass ihre Akte geschlossen und das ursprüngliche Urteil beibehalten wurde.
Frau Wang, 60, aus dem Bezirk Junan, wurde am 16. Juni 2014 rechtswidrig verhaftet, weil sie Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hatte. Am 31. Oktober 2014 stand sie vor dem Bezirksgericht Junan.
Ihr Anwalt war fünf Mal aus Peking angereist, um den Richter zu treffen, nachdem er ihre Berufung am 21. November 2014 beim mittleren Volksgericht Linyi abgegeben hatte. Doch der Richter vermied jedes Mal ein Treffen mit ihm. Deshalb kannte er auch nicht alle Fakten in dem Fall und schloss ihn vor zwei Monaten ohne eine Anhörung.
Am 8. Januar 2015 fragte Frau Wangs Anwalt Richter Qiu Wen nach der Situation, woraufhin Qiu meinte, dass er den Fall noch nicht gelesen habe.
Der Anwalt ging neun Mal zum Gericht und forderte ein Treffen mit Qin. Doch dieser war nie im Büro, beantwortete keinen Anruf und meldete sich auch nicht auf eine schriftliche Nachricht.
Am 27. März rief der Anwalt Qiu mit einem geliehenen Mobiltelefon an und kam schließlich durch. Er erhielt die Erklärung, dass die Akte geschlossen sei.
Der Anwalt fragte Richter Qiu: „Wie kann der Fall ohne eine Anhörung abgeschlossen sein? Warum melden Sie sich nicht auf meine Anrufe?“ Qiu erwiderte: „Ich habe zu viele Anrufe und Nachrichten über Falun Gong-Praktizierende erhalten.“ Der Anwalt sagte: „Sie gingen meinen Anrufen aus dem Weg und verletzten damit Artikel 187 der Strafprozessordnung.“ Qiu konterte: „Was soll ich ihrer Meinung nach tun?“ und legte auf.
Als der Anwalt zum Bezirksgericht Junan ging, das ursprünglich den Fall betreute, erfuhr er, dass die Akte von Frau Wang am 27. Januar 2015 geschlossen und das ursprüngliche Urteil beibehalten wurde. Das Untersuchungsgefängnis, in dem Frau Wang eingesperrt ist, wurde am 17. Februar 2015 vom Gericht informiert.
Artikel 187 der Strafprozessordnung besagt: „Ein Volksgericht der zweiten Instanz soll ein kollegiales Forum bilden und einen Gerichtstermin eröffnen, um die Berufung anzuhören. Wenn jedoch nach Berücksichtigung der Fallakte, des Verhörs des Angeklagten und Beachtung der Meinungen anderer Parteien, dem Beklagten und den Agenten für den konkreten Rechtsstreit und das kollegiale Forum befunden wird, dass die kriminellen Fakten klar sind, kann auch von einem Gerichtstermin abgesehen werden“.
Der Anwalt argumentierte, dass das erste Verfahren auf unzureichenden Beweisen und unangemessene Gesetzesanwendung basiert sei.
Frau Wang wurde unter die Anklage „eine Kultorganisation zu benutzen, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“ nach Artikel 300 des chinesischen Strafgesetzbuches gestellt. Die Anklage setzt das kommunistische Regime regelmäßig ein, um Falun Gong-Praktizierende willkürlich zu verhaften und einzusperren. Frau Wang war am 18. November 2014 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihre Familie hat vor, die Berufung fortzusetzen.