(Minghui.org) Frau Zhu war angeklagt worden, weil sie für die Verteidigung anderer Falun Gong-Praktizierender einen Anwalt engagiert hatte. Gemeinsam mit sieben anderen Praktizierenden stand sie am 24. März 2015 vor Gericht.
Die Anklage gegen sie lautete: „Nutzung einer Kultorganisation, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“ - eine Anklage, die routinemäßig vom kommunistischen Regime benutzt wird, um Praktizierende im ganzen Land willkürlich zu verhaften und einzusperren.
Die drei Verteidigungsanwälte plädierten im Namen der Praktizierenden auf nicht schuldig.
Der Richter befahl den Anwälten, während der Verhandlung keine Meinung zu äußern und alles schriftlich zu übermitteln. Da die Anwälte sich darauf nicht einließen, unterbrach der Richter wiederholt ihre Verteidigung.
Anwalt Li erklärte, dass die Einstellung eines Anwalts ein Verfassungsrecht sei. Er forderte das Gericht auf, jenes Gesetz aufzuzeigen, das Frau Zhu verletzt haben soll. Der Richter gab keine Antwort.
Anwalt Mao berichtete: „Frau Zhu wurde während des Verhörs gefoltert, wobei ihr fünf Zähne ausfielen und sich drei weitere lockerten.“
Frau Zhu erkannte den Chef des Büros 610 Gao Wei und zwei andere Beamten im Korridor und bezeugte, dass sie von ihnen körperlich angegriffen worden war. Der Richter reagierte nicht auf ihre Zeugenaussage.
Das Büro 610 der Stadt Shiyan sandte etliche Polizisten und Beamte in Zivilkleidung, um das Gerichtsgebäude zu umstellen. Nur Familienangehörigen war es erlaubt, an der Verhandlung teilzunehmen, wobei jeweils ein Beamter des Büros 610 neben ihnen saß.
Die anderen sieben Falun Gong-Praktizierenden, die gleichzeitig vor Gericht standen, waren: Wang Dongmei, Zhao Jiali, Zeng Hairong, Xiong Yuqin, Wang Yue, Tang Rongying und He Zhihong.
Früherer Bericht:Dry Cleaning Store Owner Arrestedhttp://en.minghui.org/html/articles/2014/1/11/144293.html