(Minghui.org) Am 8. April 2015 um 9:00 Uhr morgens wurden der Falun Gong-Praktizierende Wu Ruiting, 75, und seine Frau, Zhu Ruimin, 74, vor das Bezirksgericht Xishi der Stadt Yingkou gestellt. Sie bestritten alle Anklagen, plädierten auf nicht-schuldig und verteidigten ihr Recht, Falun Gong zu praktizieren. Nach einer Stunde beendete der Richter die Verhandlung ohne ein Urteil zu verkünden, da der Staatsanwalt nicht in der Lage war, die Verteidigung des Paares zu entkräften.
Während der Anhörung sagte Herr Wu zu dem Staatsanwalt: „Die Anklage besteht nur aus erfundenen Lügen, die meine Frau und ich nicht unterschreiben und vollkommen bestreiten.“
Vor Gericht führte Herr Wu aus: „Das Praktizieren von Falun Gong verstößt gegen kein Gesetz.“ Der Staatsanwalt hatte darauf keine Antwort. Er fragte Frau Zhu: „Wollen Sie etwas sagen?“ Sie antwortete: „Darf ich sagen, was ich vorbereitet habe?“ Der Richter sagte: „Ja.“
Frau Zhu erklärte: „Nach der chinesischen Verfassung ist es rechtmäßig, Falun Gong zu praktizieren. Ich habe kein Gesetz gebrochen.“ Als sie gerade über die Verfolgung von Falun Gong sprechen wollte und über die Vorteile, die sie durch das Praktizieren bekommen hat, hielt ein Beamter sie auf und verlangte von ihr, das Gerichtsprotokoll zu unterschreiben.
Herr Wu sagte laut: „Ich werde nichts unterschreiben und lehne diese Verhandlung vollkommen ab.“ Frau Zhu unterschrieb ebenfalls nicht. Die Beamten vor dem Gerichtssaal meinten laut, dass es Zeit wäre, Zwangsmaßnahmen anzuwenden.
Nach der Verhandlung wurden Herr Wu und Frau Zhu in zwei verschiedene Fahrzeuge gebracht, mit drei oder vier Beamten pro Fahrzeug. Auf dem Weg in das örtliche Krankenhaus der Textilfabrik, das für die Untersuchung von Praktizierenden bestimmt war, sprach Frau Zhu mit den Beamten über die Verfolgung von Falun Gong. Sie sagte ihnen auch, dass es ihnen Glück bringen würde, wenn sie aus der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) austreten würden.
Im Krankenhaus maß man von dem Paar den Blutdruck, nahm Blutproben und führte Herz- Untersuchungen durch. Frau Zhu wurde auch mit einem Farbdopplerultraschall untersucht.
Dann brachte man die beiden Praktizierenden in die Haftanstalt der Stadt Yingkou. Dort erfolgte eine weitere Untersuchung. Der Arzt sagte, sie könnten nicht aufgenommen werden, weil sie die Untersuchung nicht bestanden hätten. Keiner der Beamten des Polizeiamtes oder der Staatsanwaltschaft wollten das Paar zurückbringen, weshalb sie schnell weggingen. So ging das Paar nach Hause.
Am Nachmittag des 11. Oktober 2014 wurden Herr Wu und Frau Zhu von Beamten des Polizeiamtes Xishi und der Polizeistation Jinniushan verhaftet, weil sie Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Gong verteilten. Am 13. Oktober wurden sie auf Kaution mit ausstehender Verhandlung freigelassen. Ihr Fall wurde am 21. November bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xishi eingereicht. Am 24. November informierte die Staatsanwaltschaft das Paar, dass der Fall angenommen worden sei.
An der Verfolgung von Herrn Wu und Frau Zhu beteiligte Parteien:Jiang Hongying, Sekretär des Komitees für Politik und Recht der Stadt Yingkou: +86-417-2669678, +86-417-2601133, +86-15841766333Han Yutang, Direktor der Staatssicherheit der Stadt Yingkou: +86-417-3566789, +86-18604176789Guo Caixue, Sekretär des Komitees für Politik und Recht des Bezirks Xishi der Stadt Yingkou: +86-417-4880607, +86-15124223366Xing Zhiming, Direktor des Polizeiamtes des Bezirks Xishi der Stadt Yingkou: +86-417-4822111Gao Bing, Leiter der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xishi der Stadt Yingkou: +86-417-4818131Jin Rui, oberster Richter des Bezirksgerichts Xishi der Stadt Yingkou: +86-417-2991336, +86-13841735666