(Minghui.org) Die vier Falun Gong-Praktizierenden Wang Zhengli (m), Wang Juzhen (w), Li Xiaoling (w) und Bi Jinmei (w) aus dem Bezirk Songming, die 2014 illegal verhaftet worden sind, sollen am 10. April 2015 vor Gericht gestellt werden. Sie waren weit über die gesetzlich zulässige Zeit inhaftiert.
Um öffentliches Aufsehen zu vermeiden und um die unrechtmäßige Inhaftierung der Praktizierenden zu rechtfertigen, verteilten die regionalen Justizbehörden im gesamten Bezirk Flugblätter, wobei sie selbst Kindergärten und Grundschulen nicht ausließen. Die Absicht war, die Bevölkerung gegen die Praktizierenden aufzuhetzen und ihre Unterstützer abzuschrecken.
Die vier Praktizierenden waren am 16. August 2014 verhaftet worden, weil sie Literatur von Falun Dafa verteilt hatten. Am 18. September 2014 hatte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xundian den offiziellen Haftbefehl ausgestellt.
In dieser Zeit durften sie keine Familienbesuche empfangen. Darüber hinaus wurden ihre Familien die ganze Zeit über von Mitarbeitern des Büros 610 schikaniert, um sie davon abzuhalten, Anwälte zu engagieren.
Herr Wang wird in der Haftanstalt des Bezirks Xundian festgehalten, die anderen drei Praktizierenden befinden sich in der Haftanstalt der Stadt Kunming.