(Minghui.org) Am 17. April 2015 fand gegen Frau Diao Yuqin eine Verhandlung in der Stadt Harbin statt. Ihr Anwalt plädierte für sie auf nicht schuldig und entkräftete jeden Punkt, der gegen sie in der Anklageschrift vorgebracht worden war.
Frau Diao (62), eine pensionierte Parkanlagenarbeiterin, war am 20. August 2014 wegen des Verteilens von Informationsmaterial über Falun Gong verhaftet worden.
Der Staatsanwalt klagte Frau Diao an, viele Verbrechen begangen zu haben, darunter wurde ihr vorgeworfen, Mitglied eines „Kults“ zu sein. Diese Punkte wurden alle von ihrem Anwalt Zhang widerlegt.
Der Staatsanwalt klagte Frau Diao wegen des Verteilens von DVDs und Informationen über den Organraub an lebenden Falun Gong Praktizierenden an. Zhang betonte, dass dies allenfalls eine Kritik an der Kommunistischen Partei Chinas sei, jedoch auf keinen Fall ein Verbrechen darstelle.
Der Staatsanwalt erklärte, dass Frau Diao schon einmal in einem Zwangsarbeitslager festgehalten worden war. Zhang argumentierte, dass diese Information nicht als Beweis verwendet werden könne und auch kein Verbrechen darstellen würde. Er wies außerdem darauf hin, dass das Zwangsarbeitslagersystem mittlerweile abgeschafft wurde.
Zhang argumentierte, dass die Behörden bei der Bearbeitung von Frau Diaos Fall das Gesetz verletzt hätten, unter anderem durch folgendes: Acht Monate lang rechtswidrige Inhaftierung von Frau Diao • Rechtswidrige Durchsuchung ihrer Wohnung, als sie nicht zugegen war • Der Staatsanwalt behauptete, dass sie 400 DVDs beschlagnahmt hätten, zeigte jedoch kein einziges Beweismaterial bei der Verhandlung • Rechtswidrige Durchsuchung von Frau Diao.
Zhang folgerte, dass Frau Diao unschuldig ist und sofort freigelassen werden sollte. Das Gericht vertagte die Verhandlung ohne Urteilsspruch.
Wegen ihres Glaubens war Frau Diao fünfmal eingesperrt worden. Sie war im Zwangsarbeitslager Wanjia gefoltert worden. Sie wurde über einen langen Zeitraum hinweg mit Handschellen an den Handgelenken aufgehängt. Infolgedessen ist einer ihrer Arme dauerhaft behindert.