(Minghui.org) Am Morgen des 8. April 2015 wurde die Falun Gong-Praktizierende Xu Kun vor die zweite Strafkammer des Bezirksgerichts Haidian in Peking gestellt. Ihr Anwalt lieferte eine starke Verteidigung. Obwohl der Richter den Argumenten des Anwalts nichts entgegenzusetzen hatte, verurteilte er Frau Xu trotzdem zu drei Jahren Gefängnis.
Am 17. Juli 2014 war Frau Xu verhaftet worden, weil sie in ihrem Wohngebiet dem Polizisten Liang Yaqi eine DVD über die Tatsachen von Falun Gong gab.
Frau Xu Kun wurde in Fußfesseln in das Gericht gebracht.
Ihr Anwalt verlangte, dass die DVD vorgespielt und der Beamte, der sie verhaftete hatte, ins Kreuzverhör gerufen werde. Richter Li Yuanxuan verweigerte jedoch beides.
Dann verlangte der Anwalt vom Staatsanwalt zu erklären, welchen Parteien geschadet wurde welchen Schaden die Informationsmaterialien der Gesellschaft oder spezifischen Personen verursacht hatten. Der Staatsanwalt wusste darauf keine Antwort. Der Rechtsanwalt schloss mit: „Somit gibt es kein Opfer in diesem Fall.“
Dann betonte der Rechtsanwalt, dass das Verbreiten von Informationen über Falun Gong kein Grund für eine Verurteilung sein sollte, da es Frau Xus Recht ist, ihre Glaubensfreiheit, die durch die chinesischen Verfassung geschützt ist.
Zum Schluss erörterte der Anwalt, dass die Anklage gegen Frau Xu, „mit einem Kult die Ausführung der Staatsgewalt zu unterminieren“ keine rechtliche Grundlage hatte und auf ihren Fall nicht angewendet werden konnte.
Der Staatsanwalt und der Richter waren erneut sprachlos.
„Die Zwangsarbeitslager selbst sind unrechtmäßig“
Bezüglich der Anklage, dass Frau Xu bereits zweimal zu Zwangsarbeit verurteilt wurde und „keine Anzeichen für Reue für ihre kriminelle Vergangenheit zeigte“, betonte ihr Anwalt, dass die Zwangsarbeitslager selbst gegen internationales Recht verstießen und von der chinesischen Verfassung verboten seien. Sie seien so sehr von der internationalen Gemeinde verurteilt worden, dass sie aufgelöst wurden. Die zwei Verurteilungen von Frau Xu zu Zwangsarbeit waren nicht ihr „Vorstrafenregister“ sondern dokumentieren die gesetzwidrigen Handlungen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), ihrer Staatsgewalt und den Justizbehörden. Der Anwalt argumentierte, dass die Verwendung ehemaliger Verurteilungen zu Zwangsarbeit als „Beweise“ selbst einen Missbrauch des Gesetzes darstellten.
Der Richter und die Staatsanwälte waren nicht in der Lage, irgendeine Antwort auf die Argumente des Rechtsanwaltes zu geben.
Frau Xu Kun verteidigte sich auch selbst und sprach für Falun Dafa. Der Richter unterbrach sie viele Male. Am Ende, in einer klar von vornherein festgelegten Entscheidung, verurteilte der Richter Frau Xu unrechtmäßig zu drei Jahren Gefängnis.
Verwandter Bericht: Wohlüberlegtes Geschenk führt für eine Frau aus Peking zur Inhaftierung (http://de.minghui.org/html/articles/2014/10/24/111449.html)