(Minghui.org) Ein älteres Ehepaar aus der Provinz Gansu erstattete am 19. Mai 2015 Strafanzeige gegen den früheren chinesischen Diktator Jiang Zemin. Wie zahlreiche andere Falun Gong-Praktizierende hatten die beiden in den letzten 16 Jahren körperlich, seelisch und finanziell gelitten, nachdem Jiang 1999 die Verfolgung dieser Kultivierungspraktik ausgerufen hatte.
Die Strafanzeige, die von den Falun Gong-Praktizierenden Herrn Fan Yongcheng und Frau Lei Zhangxiang eingereicht wurde.
Eingangsbeleg der Strafanzeige
In seiner Strafanzeige bei der Obersten Staatsanwaltschaft des Volkes forderte das Paar, dass Jiang unter anderem wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Aberkennung des Bürgerrechts, einen religiösen Glaubens zu haben und wegen rechtswidriger Inhaftierung angeklagt wird. Die beiden forderten außerdem, dass die Staatsanwaltschaft jegliche Ächtung von Faun Gong aufhebt und alle Praktizierenden, die wegen ihres Glaubens eingesperrt sind, freigelassen werden.
Herr Fan Yongcheng (75) und Frau Lei Zhangxiang (61) sind aus der Stadt Jinchang in der Provinz Gansu. Weil Herr Fan sich geweigert hatte, seinen Glauben aufzugeben, war er zu einer Gefängnisstrafe von 12 Jahren verurteilt worden und war zweimal eingesperrt gewesen. Frau Lei war sieben Mal eingesperrt gewesen und befand sich insgesamt sieben Jahre in einem Gefängnis. Der Sohn der Eheleute wurde ohne die Fürsorge seiner Eltern allein zurückgelassen.
Herr Fan Yongcheng hatte 1997 mit dem Praktizieren von Falun Gong angefangen. Zwei Jahre später fing Jiang Zemin mit der Verfolgungskampagne an. Herr Fan wurde einmal 1999 und ein zweites Mal 2000 in ein Drogenrehabilitationszentrum gesperrt, weil er sich geweigert hatte, das Praktizieren aufzugeben.
Die Polizei der Stadt Jinchang brach im Juli 2001 in seine Wohnung ein und wollte ein Foto des Gründers von Falun Gong beschlagnahmen, um es als Beweis gegen ihn zu verwenden. Um weiterer Verfolgung zu entgehen, mussten Herr Fan und seine Frau die gemeinsame Wohnung verlassen und getrennte Wege gehen. Sie mussten ihren Sohn, der noch zur Schule ging, zu ihrer Tochter geben, die damals berufstätig war. Die Polizei bedrohte die Tochter permanent an ihrem Arbeitsplatz und übte Druck auf sie aus, dass sie ihre Eltern verraten solle. Die Polizei zog auch willkürlich Herrn Fans Pension ein.
Herr Fan wurde am 6. März 2002 zusammen mit 56 anderen Praktizierenden erneut verhaftet, weil sie Plakate und Transparente aufgehängt hatten, um die Verfolgung von Falun Gong bekannt zu machen. Das Kreisgericht Yongchang verurteilte Herrn Fan zu zwölf Jahren im Gefängnis Lanzhou. Er musste Zwangsarbeit verrichten und von 06:00 Uhr morgens bis Mitternacht per Hand Knoblauch schälen. Das führte dazu, dass sich seine Fingernägel vom Fleisch trennten.
Im Dezember 2005 wurde er mit 20 weiteren Praktizierenden in das Gefängnis Jiuquan überführt. Dort litten sie unter unaussprechlicher Folter wie Prügel, Verbrennungen und Einzelhaft. Er wurde gezwungen, 13 Tage lang ohne Unterbrechung auf einem „kleinen Hocker“ zu sitzen und durfte nicht schlafen. Das Resultat war, dass sein Gesäß eiterte und er viereinhalb Jahre lang nicht mehr sitzen konnte.
Herr Fan wurde am 26. Mai 2010 entlassen.
Nachdem Frau Lei Zhanxiang angefangen hatte, Falun Gong zu praktizieren, verschwanden bald darauf ihre rheumatische Arthritis, ihre Gallensteine, ihre steife Schulter und die Paralyse in ihren unteren Gliedmaßen.
Drei Tage nach dem Beginn der Verfolgung wurde Frau Lei festgenommen und über Nacht eingesperrt. Als sie im Dezember 1999 nach Peking gefahren war, um dort gegen die Verfolgung zu protestieren, wurde sie innerhalb eines Jahres vier Mal eingesperrt, wobei die jeweilige Haftzeit zwischen zwei und 40 Tagen betrug.
Im Januar 2001 wurde Frau Lei festgenommen und in einer geheimen Verhandlung zu 18 Monaten Zwangsarbeitslager verurteilt. Da Frau Lei aber die körperliche Untersuchung zur Aufnahme in das Arbeitslager nicht bestand, wurde sie stattdessen einen Monat lang in das Drogenrehabilitationszentrum der Stadt Jinchang gebracht.
Frau Lei sah sich im Jahr 2001 gezwungen, die Wohnung zu verlassen, um weiterer Verfolgung zu entgegen. Im Dezember 2005 wurde sie festgenommen, weil sie Informationen über die Verfolgung von Falun Gong verteilt hatte. Im Kreisuntersuchungsgefängnis Yongchang wurde sie zwei Tage lang auf ein Bett gebunden. Sie trat in einen Hungerstreik, um gegen die Misshandlung zu protestieren und wurde daraufhin gefoltert, bis sie nicht mehr gehen konnte.
Am 26. April 2006 verurteilte das Kreisgericht Yongchang sie zu sieben Jahren Gefängnis. Im Frauengefängnis Gansu wurde ihr der Schlaf entzogen. Der Gefängniswärter und zum Tode verurteilte Gefangene wechselten sich untereinander ab, um sie zu verprügeln. Ihr wurden mehrere Zähne ausgeschlagen und noch viel mehr Zähne lockerten sich. Frau Lei wurde monatelang immer wieder geschlagen und war mit Blutergüssen und Wunden völlig übersät.
Ende 2006 musste Frau Lei Zwangsarbeit verrichten und im Freien Netze weben, dies sogar unter rauen Wetterbedingungen.
Im August 2009 wurde Frau Lei in eine Einzelstelle gesperrt und man befahl ihr, „Gedankenberichte“ zu schreiben. Als sich Frau Lei weigerte, dem nachzukommen, stellten die Behörden zwei zum Tode verurteilte Gefangene ab, um sie täglich zu verprügeln, bis sie sich nicht mehr bewegen konnte. Die Prügel wurden 40 Tage lang durchgezogen. Diese Gefangenen erhielten Pluspunkte zur Belohnung und ihre Strafzeiten wurden verkürzt.
Am 27. Dezember 2010 wurde Frau Lei nach Hause geschickt und sah nach acht Jahren Trennung zum ersten Mal ihren Ehemann wieder.
Jiang Zemin begann 1999 im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong. Er setzte sich über die übrigen Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Politbüros hinweg und nutzte seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um mit der Verfolgung zu beginnen.
Die Verfolgung hat in den vergangenen 16 Jahren zum Tod vieler Falun Gong-Praktizierender geführt. Weitaus mehr wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn und die Weiterführung der Verfolgung verantwortlich.Unter seiner persönlichen Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das „Büro 610“ genannt wird. Diese Organisation setzt sich bei der Umsetzung der Direktive, die Jiang Zemin für die Verfolgung ausgegeben hatte, über die Polizeikräfte und das Rechtssystem hinweg. Die Direktive lautet: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie körperlich!“
Anders als in einigen westlichen Ländern, in denen die Regierung Strafanzeige gegen die Angeklagten erhebt, können in China die Bürger Kläger in Strafsachen sein. Viele Praktizierende, die Inhaftierung und Folter erlitten hatten, üben nun dieses Recht aus, um Strafanzeige gegen den ehemaligen Diktator einzureichen.