(Minghui.org) Frau Qiao Jinhua musste sich am 20. Mai 2015 wegen ihres Glaubens an Falun Gong einer Gerichtsverhandlung im Kreisgericht Pingding unterziehen. Ihr Anwalt plädierte auf nicht schuldig. Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen durften nur vier Familienangehörige im Gerichtssaal anwesend sein.
In seinem Plädoyer betonte Frau Qiaos Anwalt, dass die von der Staatsanwaltschaft präsentierten „Fakten“ unklar seien. Es gäbe nicht genügend Beweise und der Anklage gegen Frau Qiao fehle jegliche rechtliche Grundlage.
Frau Qiao wurde angeklagt, eine Kultorganisation zu nutzen, um die Durchsetzung der staatlichen Gesetze und administrativen Regelungen zu unterminieren. Dies wird allgemein angeführt, wenn Verhandlungen gegen Praktizierende in China stattfinden.
Der Anwalt forderte von dem Staatsanwalt, Jia Yongsheng, die gesetzliche Klausel vorzulegen, in der es heißen würde, dass „Falun Gong ein Kult sei“. In diesem Zusammenhang stellte er in Frage, dass seine Klientin die Durchsetzung der staatlichen Gesetze unterminiert habe. Er forderte, dass das Gesetz, welches sie angeblich unterminiert habe, eindeutig genannt werden solle. Der Staatsanwalt gab keine Antwort.
Weiter erörterte der Anwalt, dass es das verfassungsmäßige Recht seiner Klientin sei, Falun Gong zu praktizieren und Bücher und Materialien über Falun Gong zu besitzen. Beides könne nicht als Beweis gegen seine Klientin verwendet werden.
Der Anwalt verfocht, dass „die Anklage unbegründet“ sei. Frau Qiao solle sofort freigelassen werden.
Es ist derzeit nicht bekannt, ob ein Urteil verkündet wurde bzw. welches Urteil gegen Frau Qiao gefällt wurde.