(Minghui.org) Der Falun Gong-Praktizierende Zheng Guodong wurde am 19. März 2015 rechtswidrig im Bezirksgericht Tiedong der Stadt Anshan, Provinz Liaoning verurteilt.
Nachdem er bei einem höheren Gericht gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, ordnete der Vorsitzende Richter Yan Rong heimlich seine Überführung in das Gefängnis Shenyangan. Der Richter hielt sich nicht an den Strafrechtsgrundsatz, in dem es heißt, dass während der Berufungsfrist das bei der ersten Verhandlung verkündete Urteil nicht ausgeführt werden kann.
Erst kurz vor Beginn der zweiten Verhandlung brachte man Herrn Zheng in das Untersuchungsgefängnis zurück.
Herr Zheng aus Anshan wurde am 4. Dezember 2015 von zwölf Polizisten der Polizeiwache Qilingzi zuhause festgenommen. Sie durchsuchten seine Wohnung und beschlagnahmten einen Computer, einen Laptop-Computer und Falun Gong-Bücher. Er wurde in das Untersuchungsgefängnis Nr. 1 von Anshan gebracht. Die Staatsanwaltschaft Tiedong bestätigte seine Festnahme am 16. Dezember 2015 und belangte ihn strafrechtlich am 15. Januar 2015.
Das Bezirksgericht Tiedong verurteilte Herrn Zheng zu drei Jahren Gefängnis. (http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/10/114574.html)
Herr Zheng reichte sofort bei einem Höheren Gericht Berufung gegen das Urteil ein. Als seine Familienangehörigen jedoch am 2. April 2015 in das Untersuchungsgefängnis kamen, wurde ihnen mitgeteilt, dass Herr Zheng in ein Gefängnis überführt worden sei.
Seine Familie rief Richter Yan Rong an, um sich bei ihm wegen die Rechtsverletzung zu beschweren, dass er den Prozessführenden während eines Berufungszeitraums in ein Gefängnis hatte sperren lassen. Yan behauptete dazu nur, dass ein maßgebliches Dokument nicht richtig datiert worden und dass Herr Zheng deswegen ins Gefängnis gebracht worden sei. Sie seien nicht in der Lage, ihn früher als bis zur zweiten Verhandlung zum Untersuchungsgefängnis zurückzubringen.
Dann erhielten Herrn Zhengs Familienangehörige am 4. Mai ein Schreiben vom Gefängnis Nr. 1 Shenyang, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass Herr Zheng am 24. April dorthin gebracht worden sei.
Während des gesamten Falls durfte Herrn Zhengs Familie Richter Yan Rong nie persönlich treffen. Er übermittelte ihnen Informationen nur per Telefon.
Als Herr Zhengs Anwalt am 16. März 2015 Richter Yan Rong anrief, um einen passenden Termin für die Übergabe eines Falldokumentes abzusprechen, übernahm Yan den Anruf. Als jedoch der Anwalt zu seinem Büro kam, wurde ihm gesagt, dass Yan nicht da sei. Der Anwalt musste daraufhin das Dokument per Post an das Bezirksgericht Tiedong senden.
Yan Rong rief am 17. März den Anwalt an und teilte ihm mit, dass das Urteil bereits gefällt worden sei. Als der Anwalt jedoch das Gerichtsurteil erhielt, stellte er fest, dass als Ausstellungsdatum der 19. März angegeben war.
Yan Rong, Vorsitzender Richter: +86-412-2696085Liang Bing, Parteisekretär des Komitees für Politik und Recht der Stadt Anshan: +86-412-5512288, +86-13941245555Xie Rongfang , Leiter des Büros 610 der Stadt Anshan: +86-412-2225062, +86-13644200338Wu Gangzhuang, Leiter der Polizeibehörde Tiedong: +86- 412-5541111, +86-412-2229222, +86-13904201111, +86-15698904444Qin Zheng, Leiter des Bezirksgerichts Tiedong in der Stadt Anshan: +86-13804128000, +86-412-2696111.