(Minghui.org) Yan Hongmei, eine Kunstlehrerin der experimentellen Grundschule Nr. 2 von Tianhui, zeigte im Unterricht die Fakten über Falun Gong und spielte das Video mit den „Neun Kommentaren über die kommunistische Partei“ vor. Frau Yan wurde eingesperrt und dann zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Nachdem sie Berufung eingereicht hatte, wurde ihr Urteil in einer heimlichen Verhandlung des Mittleren Gerichts Chengdu bestätigt. Ihrem Anwalt wurde jegliche Information über die Berufungsverhandlung vorenthalten und er durfte den Fall nicht einsehen. Er reichte eine Beschwerde ein und forderte die Freigabe der Protokolle von den Befragungen ihrer Schüler durch Beamte der Staatssicherheitsabteilung bei der Strafverfolgung von Frau Yan.
Zwei unbekannte Personen waren Anfang August 2014 während der Sommerferien in Begleitung des Schulleiters bei Frau Yan erschienen. Sie waren gekommen, weil sie Berichte von Eltern und Schülern ihrer Klasse erhalten hatten, bei der sie das Video über die „Neun Kommentare“ vorgespielt hatte.
Beamte der Stadtwache Tianhui und Mitglieder einer Spezialeinheit verhafteten sie am 4. August 2014 in ihrer Wohnung. Sie beschlagnahmten Informationsmaterial über Falun Gong und DVDs von Shen Yun. Frau Yan wurde im Kreisuntersuchungsgefängnis Pi eingesperrt.
Am 7. März 2015 fand die Verhandlung gegen Frau Yan im Bezirksgericht Jinniu statt. Eine Richterin namens Wangping verurteilte sie am 11. März zu vier Jahren Gefängnis. Frau Yan focht das Urteil an und reichte am 14. März Berufung ein.
Der Anwalt, der sie in der Berufung vertrat, ging zum Mittleren Gericht Chengdu und forderte Einsicht in die Akten ihres Falles. Dem Verteidiger wurde mitgeteilt, dass es so einen Fall gar nicht gäbe. Der Anwalt wusste, dass der Richter der ersten Instanz den Fall an das Mittlere Gericht weitergereicht hatte. Daher fragte er mehrmals in Bezug auf diesen Fall nach. Das Mittlere Gericht leugnete jedoch immer wieder die Existenz dieses Falles. Die zahlreichen Telefonanrufe des Anwalts wurden entweder nicht angenommen oder ihm wurde mitgeteilt, dass es einen derartigen Fall gar nicht geben würde. Als der Anwalt das letzte Mal nachfragte, erklärten die Gerichtsangestellten, dass sie noch einmal nachprüfen würden, ob es diesen Fall gäbe. Sie meldeten sich jedoch nicht mehr bei dem Anwalt.
Schließlich erfuhr der Anwalt von Frau Yans Vater, dass die Berufungsverhandlung im Geheimen durchgeführt worden war und das ursprüngliche Urteil bestätigt worden war.
Es wurde berichtet, dass die Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Jinniu die Schüler von Frau Yan zu sich beorderte, um den Fall aufbauen zu können. Diese Schüler waren nur sieben oder acht Jahre alt. Sie wurden einzeln befragt und mussten gegen ihre geschätzte Lehrerin aussagen.
Laut Gesetz dürfen Minderjährige nicht als Zeugen vernommen und zu Zeugenaussagen herangezogen werden. In den seltenen Fällen, wo dies getan werden muss, müssen die Minderjährigen von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden. Die Durchführung eines solchen Verhörs von jedem einzelnen durch die Polizei hat möglicherweise bei den Kindern einen nicht wiedergutzumachenden seelischen Schaden hinterlassen.
Alle ihre Schüler mochten Frau Yan und sie kamen mit ihr in der Schule sehr gut aus. Als sie gezwungen wurden, nacheinander einzeln bei den Polizisten der Staatssicherheit die Anklagepunkte, die gegen ihre Lehrerin vorgebracht wurden, zu bestätigen, beantworteten sie die Fragen nur passiv, doch beteiligten sie sich an den Aufzeichnungen und setzten ihre Fingerabdrücke unter die Protokolle. Den Kindern war nicht ganz klar, was sie da taten. Wenn sie eines Tages herausfinden, dass ihre geliebte Lehrerin wegen ihren Zeugenaussagen ins Gefängnis kam, werden sie möglicherweise für den Rest ihres Lebens darüber bekümmert sein.
Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass das mittlere Gericht dem Anwalt mitgeteilt hatte, dass es keinen derartigen Fall gäbe, damit der Anwalt keine Möglichkeit hatte, den Fall einzusehen. So konnten sie Zeit gewinnen, um die heimliche Verhandlung abzuschließen und dem Anwalt das Recht zu nehmen, als Anwalt tätig zu werden.
Der Anwalt reichte eine Beschwerde mit folgendem Inhalt ein: „Das Mittlere Gericht Chengdu verheimlichte die Existenz dieses Falles in seinem Computersystem und weigerte sich, Kontaktinformationen des Richters weiterzugeben, der mit dem Fall beziehungsweise mit dem Stand des Falles betraut war. Trotz all meiner Bemühungen - telefonisch, über das Internet und durch die Einreichung einer Beschwerde - wurde ich als Anwalt gehindert, angemessene Schriftstücke zu erarbeiten, Einsicht in die Fallakten zu bekommen und meine Klientin zu verteidigen, was darauf hinauslief, dass der Anwalt daran gehindert wurde, seine Pflichten wahrzunehmen.“
Der Anwalt forderte in seiner Beschwerde durch die Rechtsanwaltskammer Chengdu auch die Freigabe der Protokolle, die die Polizei von den Verhören der Schulkinder angefertigt hatte.