(Minghui.org) Mehrere örtliche Falun Gong-Praktizierende machten sich am 15. Juni 2015 auf den Weg, um ihre Mitpraktizierende Frau Zuo Xiuyun abzuholen. Das Frauengefängnis Fujian entließ gegen 10:00 Uhr mehrere Personen. Unter diesen Personen sollte auch Frau Zuo sein.
Wie die Redaktion später erfuhr, hatte das Gefängnis jedoch kurz vor ihrer Freilassung mit dem Büro 610 telefoniert.
Während die Praktizierenden vor dem Gefängnis warteten, erschien plötzlich ein schwarzer Jeep auf der Bildfläche, in dem sich vier Personen, zwei Männer und zwei Frauen, befanden. Unter diesen Personen befand sich auch der stellvertretende Direktor des Büros 610 der Stadt Yongan. Der Jeep hielt vor dem Gefängnis an, alle Personen bis auf den Fahrer stiegen aus und gingen in das Gefängnisgebäude hinein. Die Praktizierenden erzählten daraufhin dem Fahrer und den Wärtern von Falun Gong und dessen Verfolgung. Etwas nervös telefonierte der Wärter daraufhin mit dem Gefängnis, startete kurz darauf das Fahrzeug und fuhr durch das Gefängnistor auf das Gefängnisgelände.
In der Zwischenzeit entrollten die Praktizierenden ein Spruchband im Gefängniseingang, auf dem die Worte „Wir bringen dich nach Hause, Frau Zuo Xiujun“ geschrieben standen.
Spruchband: „Wir bringen dich nach Hause, Frau Zuo Xiujun“.
Kurz darauf kamen vier Polizisten, darunter eine Polizistin aus dem Gefängnisgebäude. Sie führten Schlagstöcke bei sich und begaben sich in Richtung der Praktizierenden. Die Polizistin forderte die Praktizierenden auf, den Eingangsbereich zu verlassen. Sie sollten sich hinter eine gelbe Linie begeben.
Die Praktizierenden folgten dieser Anweisung und sprachen dann mit den Polizisten.
Sie erzählten den Polizisten von Falun Gong und dessen Verfolgung. Sie berichteten, Frau Zuo habe in den letzten 16 Jahren insgesamt 12 ½ Jahre im Gefängnis gesessen, nur weil sie Falun Gong praktiziere. Sie erklärten weiter, Frau Zuo solle heute entlassen werden, es sei nicht rechtmäßig, sie weiterhin im Gefängnis festzuhalten oder sie zu einem anderen Ort zu bringen.
Die Polizisten hörten zu und verließen dann den Platz in Richtung Gefängnis.
Eine Praktizierende ging den Polizisten hinterher und betonte noch einmal, Frau Zuo müsse selbst entscheiden, wohin sie gehen wolle. Die Polizistin erwiderte daraufhin, sie solle sich keine Sorgen machen, sie werde ihr von ihnen berichten. Die Polizisten verschwanden daraufhin im Gebäude.
Gegen 11:00 Uhr erschien ein weiteres Polizeifahrzeug auf der Bildfläche, in dem sich neben dem Fahrer vier Polizisten der Polizeistation Nanyu befanden. Das Fahrzeug hielt kurz vor den Praktizierenden an. Die vier Polizisten stiegen aus und gingen auf die Praktizierenden zu. Einer der Polizisten untersagte den Praktizierenden, das Spruchband weiter in der Öffentlichkeit zu zeigen. Während die Praktizierenden das Spruchband wieder einpackten, fuhr das Fahrzeug durch den Eingang auf das Gefängnisgelände. Die vier Polizisten gingen ebenfalls in Richtung Gefängnis.
Kurze Zeit später verließen die beiden Fahrzeuge das Gefängnisgelände und hielten neben den Praktizierenden an.
Nun kam Frau Zuo aus dem Gefängnisgebäude. Sie wurde von mehreren Polizisten, Büro 610 Agenten und weiteren Personen umzingelt. Die Praktizierenden begaben sich in ihre Richtung und wollten sie begrüßen. Daraus wurde jedoch nichts. Die Polizisten brachten Frau Zuo zielgerichtet in eins der beiden Fahrzeuge. Nachdem drei Polizisten sich zu Frau Zuo ins Fahrzeug gesetzt hatten, verließ das Fahrzeug das Gefängnis in unbekannte Richtung.
Der Eingang des Frauengefängnisses Fujian
Frau Zuo war früher Kindergärtnerin in der Stadt Yongan, Provinz Fujian. Ihr Bruder war wegen des Praktizierens von Falun Gong zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verhaftet worden. Als sie sich für dessen Freilassung einsetzte, wurde sie selbst verhaftet und im Dezember 2011 zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, die sie im Frauengefängnis Fujian ableisten musste. Sie sollte am 15. Juni 2015 freigelassen werden.
Bis jetzt ist der Redaktion das Ausmaß der Misshandlungen, die Frau Zuo im Gefängnis erdulden musste, nicht bekannt. Frau Zuos Besuchsrechte wurden beschnitten, sodass niemand etwas über sie in Erfahrung bringen konnte. Die Redaktion erfuhr jedoch davon, dass Frau Zuos Leben während eines Hungerstreiks in Gefahr geraten war und das sie sich für eine lange Zeit im Krankenhaus aufhalten musste.
Vor diesem Vorfall war sie bereits zweimal wegen des Praktizierens von Falun Gong verhaftet und eingesperrt worden, einmal für drei Jahre, das andere Mal für sechs Jahre. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: http://de.minghui.org/html/articles/2010/12/6/62532.html.
Frau Zuos Mutter verstarb im April 2015, ohne ihren Sohn und ihre Tochter noch einmal gesehen zu haben.