(Minghui.org) Am 29. Mai 2015 wurden zwei Falun Gong-Praktizierende im Landkreisgericht Tai'an, Stadt Anshan, unrechtmäßig zu jeweils dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Bei den Praktizierenden handelt es sich um Herrn Li Mingzhe, einem erfahrenem Ingenieur und den 75-jährigen Herrn Wang Yingjie.
Zwölf Familienangehörige und Freunde der beiden Praktizierenden waren bei der Verhandlung anwesend. Man nahm ihnen ihre Ausweise ab und sie wurden wiederholt durchsucht: Im Erdgeschoss, am Eingang des Gerichts im ersten Stock und sogar nach der Toilettennutzung und bevor sie den Gerichtssaal erneut betraten.
Vor der Verhandlung beschlagnahmten die Polizisten das Telefon von Herrn Lis Anwältin.
Herr Li und Herr Wang betraten den Gerichtssaal in Handschellen, doch der Gerichtsdiener nahm ihnen diese ab.
Während der Verhandlung schien Herr Li Schmerzen zu haben; er musste sich auf einen Stuhl stützen. Als der Gerichtsdiener ihm sagte, er solle sich nicht auf den Stuhl stützen, nutzte Herr Li die Gelegenheit, um vor dem Gericht auszusagen, dass er während des Verhörs gefoltert worden war. Unter anderem sei er an eine Tigerbank gefesselt und mit Schlafentzug gefoltert worden.
Herr Li weigerte sich, die sogenannten „Beweise“ des Staatsanwaltes zu akzeptieren und stellte den Wahrheitsgehalt der Polizeiaussagen in Frage. Er sagte dem Gericht auch, dass die Polizisten in sein Haus eingebrochen seien und es durchwühlt hätten, ohne sich auszuweisen.
Der Staatsanwalt unterbrach Herrn Lis Verteidigung wiederholt, als dieser zu erklären versuchte, dass ihm niemand dabei geholfen habe, mehr als 1.000 Informationsmaterialien über Falun Gong anzufertigen. Er habe sie angefertigt, um den Menschen zu helfen, die Tatsachen über Falun Gong zu verstehen, sagte er. Er forderte den Staatsanwalt und die Richter auf, die Informationsmaterialien zu lesen.
Hu Guiyun, Herrn Lis Anwältin, plädierte für ihren Klienten auf nicht schuldig. Sie reichte ihre schriftliche Verteidigung ein und betonte, dass ihr Klient kein Gesetz gebrochen habe. Sie fügte hinzu, dass die Bestimmungen des Ministeriums für Zivilangelegenheiten der Volksrepublik China nicht das Gesetz seien.
Herr Wang engagierte keinen Anwalt. Er verteidigte sich selbst und plädierte auf nicht schuldig.
Herr Wang war den Behörden gemeldet worden, weil er auf einem Markt Informationsmaterialien über Falun Gong verteilt hatte. Er wurde von einem halben Dutzend Zivilpolizisten verhaftet, die sich nicht auswiesen.
Auf der Polizeistation wurde er gefoltert, wodurch sein Ohr verletzt wurde. Die Richter mussten ihre Fragen einige Male wiederholen, weil er nur schwer hörte.
An der Verfolgung von Herrn Lu und Herrn Wang beteiligte Parteien:Liang Fei, Parteisekretär des Komitees für Politik und Recht des Landkreises Tai'an: +86-412-4890009Landkreispolizeiamt Tai'an: +86-412-4891110, 412-4891010Lu Rongfeng, Direktor der Staatssicherheit des Landkreises Tai'an: +86-412-4891170, +86-412-4867035, +86-412-13591213245, +86-412-4833040Li Zhengbin, Präsident des Landkreisgerichts Tai'an: +86-412-4601000 (Büro), +86-412-15842262222 (Mobil)