(Minghui.org) Als Frau Li Xiulin um 9 Uhr in den Wagen stieg, der sie zum Gericht bringen sollte, wurde sie ohnmächtig.
Im Gericht stellte der Rettungsassistent Bluthochdruck fest und vermutete, dass sie unter Herzproblemen litt. Die Rettungssanitäter brachten sie dann in einen anderen Raum, um sie mit Sauerstoff und Medikamenten zu versorgen. Ihre Geschwister und ihr Sohn waren zur Gerichtsverhandlung gekommen. Es wurde ihnen jedoch nicht gestattet bei ihr zu bleiben.
Frau Li und Frau Zhou Fenglian, beide 62 Jahre alt, waren am 5. Mai 2014 wegen der Verteilung von Informationsmaterial über Falun Gong und die Verfolgung verhaftet worden. Nach ihrer Verhaftung wurden beide von Polizeibeamten geschlagen und ihre Häuser wurden durchsucht.
Frau Li und Frau Zhou wurden in die Untersuchungshaftanstalt von Datong gebracht. Am 19. Dezember 2014 wurden die Fälle getrennt voneinander verhandelt.
Der 19. Dezember 2014 war ein kalter Tag. Im Gerichtsgebäude der Provinz Shanxi war es ebenfalls sehr kühl. Dutzende Wachposten standen in der Nähe des Eingangs.
Über 50 Personen versammelten sich am frühen Morgen, um an der Verhandlung teilnehmen. Darunter die Familie von Frau Li, ihre Freunde und andere Praktizierende.
Die Verhandlung von Frau Li fand nicht im Verhandlungssaal selbst statt, sondern in einem daran angrenzenden Büro der Staatsanwaltschaft. Die Gerichtsverhandlung war als „öffentliches Verfahren“ ausgewiesen, jedoch durften lediglich drei Familienangehörige daran teilnehmen. Und die mussten ihre Personalausweise fotografieren lassen.
Etwa 30 Minuten nach Beginn des Verfahrens kam Frau Li wieder zu Bewusstsein. Ihr Anwalt konstatierte: „Die Staatsanwaltschaft führte Informationsmaterialien, die in ihrem Haus gefunden wurden, als Beweis gegen sie an. Es gibt jedoch keine gesetzliche Grundlage für die Verhaftung einer Person, weil sie solche Informationen verteilt.“
Auch Frau Li sprach vor Gericht, um sich selbst zu verteidigen. Sie sagte aus, dass sie durch das Praktizieren von Falun Gong gesund geworden sei.
Nach einer Anhörung von weniger als einer Stunde wurde Frau Li zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt.
Am selben Tag fand um 3 Uhr nachmittags die Verhandlung von Frau Zhou Fenglian statt. Es warteten mehr als 50 Menschen darauf, daran teilzunehmen. Jedoch wurde auch hier nur drei Familienangehörigen erlaubt, an dieser vermeintlich „öffentlichen“ Verhandlung teilzunehmen.
Die angeführten Beweise der beiden Staatsanwälte beinhalteten konfiszierte Falun Gong Bücher, einige Zeitschriften, CDs, einen Computer und ein Handy. Sie benutzen eine allgemein verbreitete Taktik, in dem sie nämlich Frau Zhou wegen „Unterminierung des Gesetzesvollzugs“ anklagten.
Der Anwalt von Frau Zhou focht die Anklagepunkte an und verwies darauf, dass es keine gesetzliche Grundlage für solch eine Verhandlung gäbe.
Frau Zhou sah blass aus und ihre Haare waren schon etwas grau geworden. Sie verteidigte sich selbst mit Tränen in den Augen. „Ich hatte sehr viele gesundheitliche Probleme. Seit ich Falun Gong praktiziere und mich an die Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht halte, bin ich gesund und mir geht es seelisch besser. Durch Falun Gong kommen mein Mann und ich auch wieder miteinander zurecht.“
Als Frau Zhou die konfiszierten Bücher, die als Beweise gegen sie angeführt wurden, sah, verbeugte sie sich dreimal in deren Richtung. Danach bat sie darum, dass man ihr die Bücher zurückgab.
Der Anwalt von Frau Zhou sagte: „Es ist laut unserer Verfassung erlaubt, an Falun Gong zu glauben und es zu praktizieren. Es ist auch ein universell anerkanntes Recht. Dieses Gericht hat kein Recht, meine Mandantin dafür zu verurteilen.“
Als er versuchte zu erklären, was Falun Gong ist, unterbrach ihn der Staatsanwalt.
Danach setzte der Rechtsanwalt seine Verteidigung fort: „Falun Gong Bücher und wöchentliche Zeitungen gehören zu ihrem persönlichen Eigentum. Sie sind Teil ihrer Kultivierung und ihres Glaubenssystems. Sie können nicht benutzt werden, um sie anzuklagen.“
Trotz der Bemühungen ihres Rechtsanwaltes wurde Frau Zhou zu neun Monaten Haft verurteilt.