(Minghui.org) Am 10. Juli 2015 wurde die Falun Gong-Praktizierende Yu Jingtao zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr „Verbrechen“ wurde so dargestellt: Sie habe „Kritik an Führungskräften des Staates und der Kommunistischen Partei Chinas“ geübt.
Am 6. Oktober 2014 war Frau Yu angezeigt worden, als sie Aufkleber mit der Aufschrift: „Die hochrangigen KPCh Beamten Zhou Yongkang, Xu Caihou und andere sind einer nach dem anderen in Ungnade gefallen“ angebracht hatte. (Die auf dem Aufkleber erwähnten Beamten waren auch verantwortlich für die Ausführung der gewalttätigen Kampagne der Kommunistischen Partei, Falun Gong in China auszulöschen.)
Frau Yu stand am 1. Juni 2015 vor Gericht, acht Monate nach ihrer Festnahme und Inhaftierung.
Frau Yu argumentierte, dass die Anklage „Kritik an Führungskräften des Staates und der Kommunistischen Partei Chinas“ grundlos sei, da die auf den Aufklebern erwähnten Beamten nicht mehr im Amt seien.
Der Staatsanwalt attackierte Falun Gong nach Art der Parteipropaganda. Er zitierte jedoch kein Gesetz, um seine Aussagen zu untermauern. Der Richter unterbrach den Anwalt während seiner Verteidigung immer wieder.
Yus Anwalt forderte, dass die Hand- und Fußfesseln entfernt werden sollten. Seine Klientin sei, bevor ein Urteil gefällt werde, eine Verdächtige und keine Kriminelle, sagte er. Der Richter lehnte die Forderung ab.
Die Verhandlung wurde ohne Urteil vertagt. Als der Vater der Angeklagten über einen Monat später am 13. Juli das Gericht anrief, erklärte man ihm, dass das Urteil am 10. Juli gesprochen worden sei. Das Gericht behauptete, den Anwalt informiert zu haben, doch dieser erklärte, dass er keine Information bezüglich des Urteils erhalten habe.
Die Angeklagte bereitet ihre Berufung vor und hat einen weiteren Anwalt engagiert.
Frau Yu, 45, wurde am 6. Oktober 2014 bei der Polizeiwache in der Geschäftsstraße Rushan und bei der Staatssicherheitsabteilung angezeigt, weil sie einen Aufkleber angebracht hatte. Die Polizisten brachten sie in das Untersuchungsgefängnis Rushan ohne ihre Familie zu informieren.
Danach durchsuchten die Beamten ihre Wohnung und konfiszierten ein Mobiltelefon, einen Drucker, ein Fahrrad und andere persönliche Dinge.
2006 war Frau Yu zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden, weil sie Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong verteilt hatte. Nach ihrer Freilassung im Jahr 2009 wurde sie von der örtlichen Polizei belästigt, die ihr folgte und sogar ihren Strom abschaltete. Um einer weiteren Verfolgung zu entkommen, verließ sie 2011 ihr Zuhause und arbeitete in der Stadt Yantai.