(Minghui.org) Zhao Banghai und seine Frau Li Changqiu wurden im Juli 2014 rechtswidrig verhaftet und sind seither eingesperrt. Am 21. Juli 2015 verurteilte man sie zu sieben Jahren Gefängnis, nur weil sie Falun Gong-Praktizierende sind.
Die Verhandlung fand im Bezirksgericht Longquanyi in Chengdu statt, bewacht von einer großen Anzahl von Polizisten außerhalb des Gerichtsgebäudes.
Der Anwalt des Paares plädierte auf „nicht schuldig“. Er betonte, dass das Praktizieren von Falun Gong laut chinesischem Gesetz gegen kein Gesetz verstoße. Während seiner Verteidigung wurde er vom Richter und Staatsanwalt ständig unterbrochen.
Nur vier Plätze im Gerichtssaal waren für Familienangehörige der Angeklagten reserviert, während die anderen von „Besuchern“ eingenommen wurden, die vom Gericht angeheuert worden waren.
Festnahme und Belästigung der Familie
Herr Zhao und Frau Li waren am 9. Juli 2014 verhaftet worden. Die Polizei durchsuchte damals ihre Wohnung und beschlagnahmte ihre Computer und andere persönliche Dinge.
Während des Verhörs wurde das Ehepaar immer wieder von den Beamten gefoltert, um ein Geständnis von ihnen zu erzwingen.
Nach der Festnahme des Paares wurden ihre Familienangehörigen – eine Mutter in den 80ern, eine behinderte jüngere Schwester und ihre 15-jährige Tochter – belästigt. Ihr Vermieter und örtliche Wohnbeamte versuchten immer wieder, sie gewaltsam zu vertreiben. Sie überwachten auch Zhaos Mutter, sobald diese das Haus verließ.
Von He Yong, einem Beamten der Wohnsicherheit, hörte man die Aussage: „Der Bezirk Longquanyi toleriert keine Falun Gong-Praktizierende.“