(Minghui.org) Drei Mitglieder des Europaparlaments schickten am 20. Juli 2015 ein gemeinsames Schreiben an die oberste Volksstaatsanwaltschaft und damit der obersten Instanz der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörde in China. Darin drängten sie den chinesischen Generalstaatsanwalt Cao Jianming, Jiang Zemin wegen der Verfolgung von Falun Gong und des systematischen staatlich gebilligten Organraubs an Falun Gong-Praktizierenden vor Gericht zu stellen.
In dem Schreiben verurteilten die beiden deutschen Mitglieder Dr. Cornelia Ernst und Prof. Dr. Klaus Buchner sowie die Finnin Merja Kyllönen entschieden die Verfolgung von Falun Gong und den Organraub. Diese Verbrechen stellen eine Bedrohung für den Weltfrieden und die Sicherheit dar, so die Parlamentsmitglieder. Ihre Kritik bezog sich darauf, dass die chinesische Regierung ihre Verfolgungspolitik auch auf das Ausland ausdehnt.
Sie verurteilten auch den Einsatz von über 100 Foltermethoden an den Falun Gong-Praktizierenden, besonders die körperlichen Misshandlungen und den sexuellen Missbrauch an Frauen. Sehr besorgt zeigten sich die Parlamentsmitglieder auch über die vielen Waisenkinder aus, die ihre Eltern infolge der Verfolgung verloren haben. Diese Verfolgung schade dem Ruf Chinas.
Die Parlamentsmitglieder erwähnten auch die Fälle der zwei chinesischen Menschenrechtsanwälte Gao Zhisheng und Wang Yu, die sich für Falun Gong-Praktizierende eingesetzt hatten. Sie wurden ins Gefängnis gesperrt und bedroht. Außerdem wurden ihnen von der chinesischen Regierung ihre Anwaltszulassungen entzogen und ihre Kanzleien geschlossen.
Bildschirmfoto von der Blogseite von Professor Dr. Klaus Buchner zum Thema „Menschenrechtslage in China untragbar“
Am 17. Juli 2015 veröffentlichte Dr. Klaus Buchner einen Blogbeitrag mit dem Titel „Menschenrechtslage in China untragbar“. In diesem Artikel verurteilte er die Inhaftierung von Wang Yu und forderte ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.
Die drei Parlamentsmitglieder betonten in dem gemeinsamen Schreiben ihren Respekt für die Falun Gong-Praktizierenden und wiesen auf deren Mut hin, Strafanzeigen gegen Jiang Zemin zu erstatten. Sie erklärten, dass die Barmherzigkeit und der Mut der Praktizierenden die internationale Gemeinschaft bestärken werde, ebenfalls zu handeln, damit die Verfolgung beendet wird.
Der Brief endete damit mit der Forderung an das chinesische Regime, mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zusammenzuarbeiten und Jiang Zemin vor Gericht zu stellen. Sie zitierten das so genannte Römische Statut des IStGH und betonten, dass andere Länder im Fall Jiang Zemin die Strafgerichtsbarkeit haben.
Das Schreiben ging in Kopie an die chinesischen Botschafter in der Europäischen Union und in Deutschland, an mehrere Einrichtungen der Vereinten Nationen, unter anderem an den Generalsekretär, den Hohen Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen, die UN-Sonderberichterstatter für Folter, mehrere Büros der Europäischen Union und den Staatsanwalt des IStGh in Den Haag.