(Minghui.org) Die Human Rights Law Foundation hat zwei in Zusammenhang stehende Vorlagen vorbereitet, die den chinesischen Falun Gong-Praktizierenden helfen sollen, gegen den ehemaligen chinesischen Parteiführer Jiang Zemin, der die Verfolgung von Falun Gong ins Leben rief, rechtlich vorzugehen.
Dies hier ist die Vorlage für die sogenannte „Individualbeschwerde“ (Die Strafanzeige wird separat veröffentlicht). Beides sollte bei Erstattung einer Strafanzeige benutzt werden.
Die Individualbeschwerde sollte nur die Fakten enthalten, die die Situation des Anzeigeerstatters selbst betreffen. Aus diesem Grunde enthält sie Kästen, in die der Anzeigeerstatter die Fakten eintragen kann, die speziell seine Situation ausmachen. Wenn beispielsweise im Abschnitt 2 (Mord) kein naher Verwandter einer Folterung ausgesetzt war, die seinen Tod zur Folge hatte, dann kann dieser Kasten leer bleiben. Man soll versuchen, sich kurz zu halten. Wenn ein Anzeigeerstatter meint, er müsse mehr mitteilen, als in den Kasten passt, soll er ein zusätzliches Blatt Papier verwenden, auf dem klar ersichtlich ist, zu welcher Frage er Stellung nimmt.
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Es folgt der Inhalt der Individualbeschwerde.
-----------------------------[Name des Anzeigeerstatters]
kontra
JIANG ZEMIN
Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Jiang Zemin, beruhend auf den Begründungen der beigefügten Anzeige. Jiang Zemins Verantwortung für die nachfolgend aufgeführten Verbrechen wird in der Strafanzeige dargelegt und beinhaltet seine Rolle als Auftraggeber in einem Gemeinsamen Kriminellen Unterfangen (GKU) zur gewaltsamen Unterdrückung und Folter von Falun Gong-Gläubigen in China.
Von 27. April 1999 beziehungsweise ungefähr ab diesem Zeitraum bis 2015 agierte JIANG ZEMIN alleine oder gemeinsam mit anderen bekannten oder unbekannten Mitgliedern dieses Gemeinsamen Kriminellen Unterfangens. Er initiierte, entwarf, plante, beauftragte, startete, verwirklichte, beaufsichtigte, beteiligte sich an oder stiftete ansonsten zu Folter und grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung von Falun Gong-Praktizierenden in China an und verletzte damit die Artikel 247, 232, 248, 254, 234(a), 236, 237, 37, 238, 297, 399, 263, 267, 270, 275, 245, 244, 251, 234, und 246 des chinesischen StGB wie nachfolgend aufgeführt.
Es folgen genaue Fakten, die meine Individualbeschwerde belegen und nicht bereits anderweitig in beigefügter Strafanzeige aufgeführt sind.
1. Ich wurde mit der friedlichen spirituellen Praktik Falun Gong bekannt gemacht, wie nachfolgend aufgezeigt.
2. In meinem Glauben an Falun Gong wurde ich barmherziger, toleranter und wahrhaftiger, wie nachfolgend aufgeführt. [Kasten]
3. Als Falun Gong-Gläubiger habe ich durch das Praktizieren von Falun Gong folgende positive Erfahrungen gemacht. [Kasten]
Ich und/oder ein enger Verwandter von mir wurden Opfer eines oder aller nachfolgend aufgeführten Verbrechen.
Artikel 247 des Strafgesetzbuches (StGB) der Volksrepublik China (im Folgenden als „chinesisches StGB“ bezeichnet) verbietet es, „Geständnisse von Tatverdächtigen oder Angeklagten mittels Folter zu erzwingen“ oder die „Zeugenaussagen durch Anwendung von Gewalt zu erpressen.“
Ich wurde persönlich durch chinesische Sicherheitsbeamte extremem seelischem und körperlichem Schmerz ausgesetzt und zwar an den nachfolgend angegebenen Daten und Orten: [Kasten] Ich wurde auf folgende Weise gefoltert, um mich zu zwingen, meinen Glauben an Falun Gong aufzugeben [Kasten].
Artikel 232 des chinesischen StGB verbietet die „vorsätzliche Tötung eines anderen“.
Mein naher Angehöriger wurde schwerer Folter unterzogen, die seinen Tod zur Folge hatte. Mein Verwandter starb in Gewahrsam oder in Folge von Folter und Misshandlung, die in Gewahrsam stattfanden, wie nachfolgend beschrieben. [Kasten]
Artikel 248 des chinesischen StGB verbietet „Prügel oder körperliche Misshandlung“ von Häftlingen, die in Gefängnissen, Untersuchungsgefängnissen oder anderen Haftanstalten untergebracht sind.
Ich wurde während der Haft in einer Gehirnwäsche-Einrichtung, in einem Untersuchungsgefängnis, einem „schwarzen“ Gefängnis, einem Arbeitslager zur Umerziehung und/oder einem anderen Gefängnis körperlich misshandelt wie nachfolgend aufgeführt. [Kasten]
Artikel 254 des chinesischen StGB verbietet Regierungsbediensteten „Ihre Amtsbefugnis zu missbrauchen, um unter dem Deckmantel ihrer dienstlichen Tätigkeit Vergeltung an den Anklägern bzw. sowie von Bittstellern, Kritikern oder Informanten zu üben oder sie einer falschen Straftat zu bezichtigen.“
Einzig und allein aufgrund meiner rechtmäßigen Ausübung der Praktik Falun Gong, gingen diejenigen zielgerichtet gegen mich als „Kriminelle/n“ vor, die mich festnahmen und diejenigen, die mich in eine Gehirnwäsche-Einrichtung oder ein Untersuchungsgefängnis, ein „schwarzes“ Gefängnis, ein Arbeitslager zur Umerziehung und/oder Gefängnis brachten, wo ich Folter und unterhalb der Folter angesiedelte Arten körperlicher Qualen und Leiden, Formen der Degradierung und Erniedrigung und anderen Misshandlungen unterzogen wurde. Ich habe nicht mehr und nicht weniger getan, als meine Rechte nach der chinesischen Verfassung auszuüben, welche allen chinesischen Bürgern, die Freiheit der Religion, der Rede, der Versammlung und des Protestes garantiert. Mir wurde auch mein Recht verweigert, zu den gegen mich vorgebrachten Beschuldigungen mit Hilfe eines Anwalts meiner eigenen Wahl Stellung zu nehmen. Außerdem wurde mir das Recht verweigert, auf „nicht schuldig“ zu plädieren. Die gegen mich vorgebrachten Anklagen basierten auf vagen, dürftig niedergeschriebenen Rechtsvorschriften, die nur ausgedacht wurden, um Falun Gong gewaltsam unterdrücken zu können. Unter denjenigen, die mich festgenommen haben und die sich an meiner unrechtmäßigen Inhaftierung beteiligt haben, waren Regierungsangestellte. Infolgedessen wurde ich den Tatbestand des Artikels 254 erfüllend „fälschlich bezichtigt“. Dienstgrad und Titel derjenigen, die mich festnahmen und/oder mich in eine Gehirnwäsche-Einrichtung oder ein Untersuchungsgefängnis, ein „schwarzes“ Gefängnis, ein Arbeitslager zur Umerziehung und/oder ein Gefängnis brachten, und weitere Details, wie ich behandelt wurde, werden nachfolgend mit ungefähren Angaben des Zeitpunkts aufgeführt. [Kasten]
Artikel 234(a) des chinesischen StGB verbietet „sich zu organisieren, um menschliche Organe zu verkaufen“, die Entfernung der Organe ohne die Zustimmung der betreffenden Person, die „Entfernung von Organen bei Minderjährigen“, „andere durch Nötigung oder Täuschung dazu zu bringen, Organe zu spenden“, die „Entfernung der Organe eines Verstorbenen gegen seinen zu Lebzeiten geäußerten Willen“ oder „wenn jemand zu Lebzeiten nie der Entfernung von Organen zugestimmt hat“ oder [die Entfernung] gegen den Willen der unmittelbaren Verwandten des Verstorbenen“.
Ich habe Grund zu der Annahme, dass mein enger Verwandter einem Organraub zum Opfer fiel. Meine genaue Beziehung zu diesem Verwandten und die Gründe für meinen Verdacht werden nachfolgend aufgeführt. [Kasten]
Artikel 236 des chinesischen StGB verbietet jedem „eine Frau unter Anwendung von Gewalt, Nötigung oder anderen Mitteln zu vergewaltigen.“
Artikel 237 des chinesischen StGB verbietet jedem „einer Frau unter Anwendung von Gewalt, Nötigung oder anderen Mitteln Gewalt anzutun, sie zu belästigen oder zu erniedrigen“ oder „eine Menschenmenge zu organisieren“, um dieses Verbrechen zu begehen.
Ich wurde der Gruppenvergewaltigung, Vergewaltigung, sexueller Gewalt, sexueller Belästigung, Erniedrigung und/oder anderen sexuellen Misshandlungen ausgesetzt, wie nachfolgend beschrieben. [Kasten]
Artikel 37 der Verfassung der Volksrepublik China verbietet es, die Freiheit einer Person, eines Bürgers durch Inhaftierung oder andere Maßnahmen unrechtmäßig zu beschränken.
Artikel 238 des chinesischen StGB verbietet „einen anderen unrechtmäßig einzusperren oder ihn seiner Freiheit zu berauben“ und fordert schwerere Bestrafung für „einen Mitarbeiter des Staatsorgans, der seine Autorität missbraucht“, um dieses Verbrechen zu begehen.
Ich wurde unrechtmäßig festgenommen, eingesperrt, inhaftiert und / oder in Gefängnisgewahrsam gebracht. Ich wurde einzig und allein aufgrund meines Glaubens an die Prinzipien von Falun Gong festgenommen. Ich wurde ohne einen Anwalt meiner Wahl an einen Haftort gebracht. Mir war es untersagt, auf nicht schuldig zu plädieren. Ich durfte weder selbst noch mittels Anwalt die rechtliche Basis der gegen mich vorgebrachten Beschuldigungen in Frage stellen. Die Rechtsvorschriften, die als Grundlage meines Freiheitsentzugs verwendet wurden, waren vage, dürftig niedergeschrieben und nur ausgedacht, um Falun Gong gewaltsam unterdrücken zu können. Viele dieser Rechtsvorschriften verletzten die Rechte von Falun Gong in Bezug auf Freiheit der Religion, der Rede, der Versammlung und des Protestes. Ungefähre Angaben zu Daten und Örtlichkeiten (wenn bekannt) meiner unrechtmäßigen Festnahme, Inhaftierung und/oder Haft sind nachfolgend aufgeführt. [Kasten]
Artikel 397 des chinesischen StGB verbietet Regierungsbediensteten „den „Missbrauch ihrer Macht oder die Vernachlässigung ihres Aufgabenbereichs, wenn dies zu großen Verlusten am öffentlichen Eigentum und an den Interessen des Staates und des Volkes führt.“
Laut Augenzeugenberichten haben Führungskräfte und Beamte des Büros der Öffentlichen Sicherheit und der Ämter in ganz China ihre Macht missbraucht, indem sie rechtswidrige Strafgelder erhoben, schrankenlos Eigentum beschlagnahmten, Bußgelder erzwangen und Falun Gong-Gläubige und deren Familien erpressten, um sie zu verstricken und/oder falsche Geständnisse oder vertrauliche Informationen von ihnen zu erzwingen.
Augenzeugen haben auch von Vorfällen berichtet, wo der Artikel 397 durch Parteikader und der Parteikontrolle unterstehende Gefängniswärter in Gefängnissen in ganz China verletzt wurde. Urteile – sogar Todesurteile – werden im Austausch für Mord und brutales Verprügeln von Falun Gong-Häftlingen umgewandelt. Familien werden gezwungen, Bestechungsgelder zu bezahlen, um Falun Gong-Gläubige vor schlimmeren Behandlungen zu schützen. Routinemäßig ziehen Gefängniswärter und Gefangene nach geheimer Absprache Geldmittel von Familien ein, die für die Verpflegung von Falun Gong-Praktizierenden vorgesehen sind.
Ich selbst wurde gezwungen, rechtswidrige Bußgelder zu bezahlen oder habe meinen Besitz oder Geld durch unrechtmäßige Beschlagnahmung oder Erpressung verloren, die durchgeführt wurde, um mich zu zwingen, meinen Glauben an Falun Gong aufzugeben und/oder vertrauliche Informationen über andere Falun Gong-Praktizierende preiszugeben, wie nachfolgend aufgeführt wird. [Kasten]
Artikel 399 des chinesischen StGB verbietet Justizbediensteten „parteilich zu handeln und die Justiz zu vereiteln“, das beinhaltet „Personen einer Strafverfolgung zu unterziehen, von denen bekannt ist, dass sie unschuldig sind“ und „in Strafprozessen absichtlich gegen Fakten und Gesetze zu verstoßen, um rechtswidrige Urteile auf den Weg zu bringen.“
Über den Missbrauch durch unseriöse Mitglieder des Justizwesens in Verletzung des Artikels 399 wird weithin von chinesischen Anwälten und Augenzeugen berichtet. Ich wurde unrechtmäßiger Festnahme/n und Haft unterzogen, indem schwammige, willkürliche und als Rundschreiben verschickte Rechtsvorschriften zum Einsatz kamen, die einzig und allein dazu dienten, mir gewaltsam falsche Geständnisse abzunötigen und mich auf andere Weisen dem douzheng zu unterziehen. Es wurden Beweise gegen mich fabriziert oder unter Anwendung von Folter erzeugt. Mir wurde nicht der allen Chinesen nach chinesischem Recht gebührende Verfahrensschutz gewährt. Das Urteil und das Strafmaß gegen mich wurden bereits vorzeitig entsprechend politischen Erwägungen festgelegt.
Artikel 263 des chinesischen StGB verbietet „öffentliches oder privates Eigentum unter Einsatz von Gewalt, Zwang oder anderen Methoden zu stehlen“, „zur Durchführung eines Raubes in Häuser einzubrechen“, „die Verursachung von schweren Verletzungen oder Tod während des Raubes“ und den „Raub mit Schusswaffen“.
Artikel 267 des chinesischen StGB verbietet „öffentliches oder privates Eigentum zu beschlagnahmen“.
Artikel 270 des chinesischen StGB verbietet „rechtswidrig das Eigentum eines anderen anzueignen, wenn dieser sich in Gewahrsam befindet.“
Artikel 275 des chinesischen StGB verbietet die „absichtliche Zerstörung öffentlichen oder privaten Eigentums“.
Meine Falun Gong-Bücher und andere Besitzgegenstände wurden von Personen beschlagnahmt, die in meine Wohnung eindrangen, nur um auf mein Praktizieren von Falun Gong störend einzuwirken. Einige meiner Besitzgegenstände wurden zerstört. Daten, Orte und Beschreibung dieser Taten sind nachfolgend aufgeführt. [Kasten]
Mein persönliches Eigentum wurde zerstört und/oder beschädigt von Personen, die in meine Wohnung eindrangen, nur um auf mein Praktizieren von Falun Gong störend einzuwirken. Daten, Orte und Beschreibung dieser Taten sind nachfolgend aufgeführt. [Kasten]
Artikel 245 des chinesischen StGB verbietet „rechtswidrige Leibesvisitation von anderen oder rechtswidrige Durchsuchung von Wohnungen anderer“ oder „rechtswidriges Eindringen in die Wohnungen anderer“ und fordert schwerere Bestrafung für Justizangestellte, die derartige Verbrechen begehen.
Personen, einschließlich chinesischer Sicherheitsbeamter, haben mein Grundstück ohne Durchsuchungsbefehl betreten und meine Räumlichkeiten durchsucht. Daten, Orte und genaue Einzelheiten sind nachfolgend aufgeführt. [Kasten]
Artikel 244 des chinesischen StGB verbietet „andere Personen mit Gewalt, Einschüchterung oder durch Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit zu Arbeit zu zwingen“ oder „dafür Personal zu rekrutieren oder zu transportieren oder in anderer Weise Hilfe zu leisten.“
Ich wurde unter Anwendung von Gewalt oder anderen Formen des Zwangs genötigt, ohne Bezahlung in Arbeitslagern zur Umerziehung und/oder anderen Orten, wo meine persönliche Freiheit beschränkt war, zu arbeiten. Daten, Orte und Beschreibungen der Vorfälle sind nachfolgend aufgeführt. [Kasten]
Artikel 251 des chinesischen StGB verbietet es, Bürger ihrer Glaubensfreiheit zu berauben und die Gewohnheiten oder Bräuche von Minderheiten unbefugt zu beeinträchtigen.
Als Bürger der Volksrepublik China wurde mir mein Recht auf einen religiösen Glauben mittels der vorgenannten Verbrechen entzogen, die einzig und allein wegen meines Praktizierens von Falun Gong ausgeübt wurden.
Artikel 234 des chinesischen StGB verbietet es, eine andere Person absichtlich zu verletzen.
Mir wurde von Beamten der chinesischen Sicherheit und denjenigen, die für sie oder mit ihnen arbeiten, Schaden zugefügt und dies einzig und allein wegen meines Praktizierens von Falun Gong. Dabei wurde die chinesische Verfassung verletzt, die Religionsfreiheit schützt. Siehe zum Beispiel unter II (1), (2), (4), (5) und (6). Außerdem wurde ich Formen körperlicher Qualen und Leiden ausgesetzt, die nicht zu den Bestandteilen von Folter zählen. Dazu gehören Schläge, Ohrfeigen, Verspottung und Beleidigung.
Artikel 246 des chinesischen StGB verbietet es, andere mittels erfundener Geschichten oder mittels körperlicher Gewalt zu kränken oder zu beleidigen.
JIANG ZEMIN wies als Teil der von ihm beschlossenen Verfolgungskampagne gegen Falun Gong die parteikontrollierten Medien und den Propaganda-Apparat an, die Unterstützung durch Parteiführer und durch das chinesische Volk (in China und im Ausland) nachzusuchen und zu gewährleisten. Indem die Chinesen absichtlich durch eine Polemik in die Irre geführt wurden, die Falun Gong-Gläubige und die Religion fälschlich verleumdete, indem spirituelle Anhänger mit „Verbrechern“, „Selbstverbrennern“, „Psychopaten“, „Parasiten“, „Schlangen“ und anderen untermenschlichen Geschöpfen gleichgesetzt wurden. JIANG ZEMIN hat die Falun Gong-Praktizierenden in China sowohl verleumdet als auch erniedrigt, um seine anderen mutmaßlichen Verbrechen begehen zu können. Als Falun Gong-Gläubiger habe ich mit allen anderen Falun Gong-Praktizierenden unter den Verletzungen des Artikels 246 durch den hier Beschuldigten gelitten.
Von 27. April 1999 beziehungsweise ungefähr ab diesem Zeitraum bis 2015 agierte JIANG ZEMIN alleine oder gemeinsam mit anderen wissenden oder unwissenden Mitgliedern eines Gemeinsamen Kriminellen Unterfangens, er initiierte, entwarf, plante, beauftragte, startete, verwirklichte, beaufsichtigte, beteiligte sich oder stiftete ansonsten zu Folter und grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung von Falun Gong-Praktizierenden in China an und verletzte damit den Artikel 1.1. der UN-Antifolterkonvention, den Artikel 2 der Völkermordkonvention und mehrere Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Völkergewohnheitsrecht wie nachfolgend aufgeführt.
Artikel 1.1. der Antifolterkonvention verbietet „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.“
Mir wurden große Schmerzen und/oder Leiden, körperlich und/oder seelisch, zugefügt, um mich zu einem Geständnis eines Verbrechens zu zwingen, welches ich nicht getan habe, um vertrauliche Informationen über Dritte preiszugeben oder um sich an mir wegen meines Praktizierens von Falun Gong zu rächen. Diejenigen, die mir dies antaten, waren Angehörige des öffentlichen chinesischen Dienstes oder auf deren Veranlassung beziehungsweise unter deren Kontrolle handelnde Personen. Weitere sachbezogene Details Abschnitt II, Unterpunkte (1), (2), (4), (5) und (6).
Artikel 2 der Konvention gegen Völkermord verbietet eine Reihe von Handlungen „die in der Absicht begangen“ werden, „eine nationale, ethnische, ‚rassische‘ oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Dazu gehört „Tötung von Mitgliedern der Gruppe“, „Verursachung von schwerem körperlichen oder seelischen Schäden an Mitgliedern der Gruppe“ und die „vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“.
Die Verbrechen, die gegen alle Falun Gong-Gläubigen – mich eingeschlossen – begangen wurden, erheben sich auf die Ebene des Völkermords, wie er von der Völkermordkonvention definiert wird. Ich und andere Falun Gong-Gläubige in ähnlicher Lage wurden Verbrechen unterzogen wie Folter, Mord, Organraub, unrechtmäßigem Freiheitsentzug, Festnahme und Gefängnishaft, Versklavung sowie anderen Formen von Körperverletzung, um Falun Gong in China auszulöschen.
Details dieser weit verbreiteten Verbrechen werden in der beigefügten Strafanzeige ausgeführt.
Das Völkergewohnheitsrecht definiert Verbrechen gegen die Menschlichkeit als eine Reihe von Einzeltaten, die „im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen worden sind“ und zwar in der Kenntnis, dass dieser Angriff Verfolgung, Zwangsexil, erzwungenes Verschwinden und andere unmenschliche Handlungen beinhaltet.
Erzwungenes Verschwinden wird definiert als Festnahme, Freiheitsentzug oder Verschleppung von Personen durch einen Staat oder eine politischen Organisation oder durch Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung eines Staates oder einer politischen Organisation, gefolgt von der Weigerung, den Freiheitsentzug zu bestätigen oder Informationen über das Schicksal oder den Verbleib jener Personen zu geben, in der Absicht, sie für einen ausgedehnten Zeitraum aus dem Schutz des Gesetzes zu entfernen.
Abertausende von Falun Gong-Gläubigen verschwanden in Haft. Nach ihrer Inhaftierung wurde ihnen der Kontakt mit Freunden und/oder Familienangehörigen untersagt. Jahrelang wurde sie nicht gesehen, noch etwas von ihnen gehört. Über ihren Verbleib wurde nichts preisgegeben und sie werden von ihrer Familie für tot gehalten. Die Namen der Mitglieder meiner Familie, wenn es welche gibt, die verschwunden sind, werden nachfolgend aufgeführt. [Kasten]
Zwangsexil wird definiert als die Bewegung von einer oder mehrerer Personen an einen anderen Ort durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen.
Abertausende Falun Gong-Gläubige – mich eingeschlossen – wurden durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in Arbeitslager zur Umerziehung oder andere Hafteinrichtungen gebracht.
Verfolgung wird als ein Akt definiert, der gegen eine identifizierbare Gruppe oder politische , rassische, nationale, ethnische, kulturelle, religiöse, geschlechtsspezifischen Gruppen unter Verstoß des internationalen Rechts ausgeführt wird und den vorsätzlichen und schwerwiegenden Entzug von Grundrechten der Gruppe mit sich bringt.
Falun Gong-Gläubigen – mich eingeschlossen – wurden wegen ihrer Identität als Falun Gong-Praktizierende ihre Grundrechte entgegen dem internationalen Recht vorenthalten. Zu diesen Rechten gehören, jedoch nicht nur begrenzt darauf, das Recht frei von Vergewaltigung und Gruppenvergewaltigung zu sein, frei von Organraub zu sein; frei zu sein von unrechtmäßiger oder willkürlicher Festnahme und Inhaftierung; von Zwangsexil; von erzwungenem Verschwinden, von grausamer unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und von anderen Arten der Verletzungen des jus cogens (zwingendes Recht) und ungeheuerlich schlechter Behandlung.
Zwingende Rechtsnormen des Völkergewohnheitsrechts verbieten die langfristige willkürliche Inhaftierung von Personen.
Beamte der Öffentlichen Sicherheit und Sicherheitsagenten des „Büros 610“ inhaftierten Falun Gong-Gläubige – einschließlich mich – in Arbeitslager zur Umerziehung, schwarze Gefängnisse und Gehirnwäsche-Einrichtungen, Gefängnisse und andere Hafteinrichtungen ohne jegliches rechtliches oder ordnungsgemäßes Verfahren. Während ihrer Freiheitsberaubung wurden die Falun Gong-Gläubigen unrechtmäßiger Behandlung einschließlich Folter, öffentlicher Entwürdigung, Organraub und andere Formen von außergerichtlichem Töten unterzogen. Details finden Sie unter Abschnitt II, Unterpunkt (7).