(Minghui.org) Die Pekinger Falun Gong-Praktizierende Frau Gao Xiurong wurde rechtswidrig zu vier Jahren Gefängnishaft verurteilt, obwohl der Richter einräumte, dass das Beweismaterial verdächtig sei.
Vor dem Gericht Changping fand am 18. Juni 2015 eine Verhandlung gegen Frau Gao statt. Die Polizei zeigte als Beweis einige Materialien über Falun Gong vor, so zum Beispiel 10 Flyer, eine Broschüre und eine CD und gab an, dass sie gesehen habe, wie Frau Gao dieses Material verteilt hätte.
Frau Gaos Anwalt forderte, dass der Zeuge vor Gericht erscheinen solle. Der Richter lehnte diese Forderung ab. Frau Gao sagte zum Richter, dass die vorgebrachten Beweise von der Polizei gefälscht worden seien.
Als sich Frau Gaos Anwalt am 12. August mit Richter Wang Shikuan traf, stimmte dieser zu, dass das Beweismaterial fragwürdig sei.
Wang sagte auch, dass das Urteil von Frau Gao von drei auf vier Jahre angehoben wurde, da es Frau Gaos zweite Verurteilung sei. Frau Gao war bereits im Jahr 2008 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Was führte zur Verhandlung?
Frau Gao wurde am 4. Juni 2014 festgenommen, weil sie mit Leuten über die Verfolgung von Falun Gong gesprochen hatte. Seitdem befindet sie sich in Haft im Untersuchungsgefängnis Changping. Das Gefängnis ließ im ersten Jahr der Untersuchungshaft für Frau Gao keine Familienbesuche zu.
Frau Gao reichte Berufung ein.