(Minghui.org) „Aufgrund der brutalen Verfolgung von Falun Gong haben meine Familie und ich in den vergangenen 16 Jahren in Angst gelebt. Mein früheres Leben und meine Karriere wurden zerstört.“ Diese Worte schrieb Xu Youping in seiner Strafanzeige, die er im August 2015 gegen Jiang Zemin erstattete. Xu ist Bewohner von Lhasa in der tibetischen autonomen Region.
Der Ex-Staatschef Jiang Zemin initiierte im Juli 1999 die Verfolgung von Falun Gong. Seitdem sind viele Praktizierende getötet oder ins Gefängnis gesteckt worden. Doch für Herrn Xu begannen die Probleme schon davor.
1998 war er wegen seiner ausgezeichneten Arbeitsleistung für eine Beförderung zum stellvertretenden Direktor nominiert worden. Doch das Komitee der kommunistischen Partei in Lhasa überging ihn, weil er Falun Gong praktizierte. Dann verlor seine Frau (auch eine Falun Gong-Praktizierende) ihre Anstellung und wurde 2002 rechtswidrig verhaftet und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Jahr später nahm man auch Herrn Xu fest und verurteilte ihn zu fünf Jahren Gefängnis. Er verlor seinen Job.
„Die Verfolgung hat mir große körperliche und geistige Qualen bereitet sowie wirtschaftlichen Verlust, ganz zu schweigen von dem großen Schaden, den sie meinen betagten Eltern und meinem Kind zugefügt hat. Das psychologische Trauma, das mein Kind erlitt, wird schwer zu überwinden sein“, erklärte Herr Xu in der Strafanzeige.
Nachstehend ist der persönliche Bericht von Herrn Xu.
Die Polizei der Staatssicherheit von Lhasa brach im April 2003 in mein Haus ein. Ohne einen Haftbefehl vorzuweisen, brachten sie mich in ein Untersuchungsgefängnis. Alle meine Falun Gong-Bücher und Kassetten wurden beschlagnahmt. Zwei Wochen später kam ich in ein anderes Gefängnis.
Weil ich mich weigerte, eine Garantieerklärung zu schreiben, dass ich Falun Gong aufgeben würde, wurde ich wegen „Unterminierung des Gesetzesvollzugs“ angeklagt. Am 11. September 2003 verurteilte man mich zu fünf Jahren Gefängnis. Ich legte gegen das Urteil Berufung ein, doch der Oberste Gerichtshof der autonomen Region Tibet wies meine Berufung ab und behielt das ursprüngliche Urteil bei.
Die Bedingungen im Gefängnis waren schrecklich. Im Winter gab es kein heißes Wasser und im Sommer durften wir nicht duschen. Ich wurde zu vielen Gelegenheiten durchsucht und gedemütigt.
Im April 2004 kam ich ins Gefängnis. Am ersten Tag zog man mich vor allen anderen nackt aus. Sieben oder acht Wärter umstellten mich und forderten, dass ich eine Garantieerklärung schrieb, nicht mehr Falun Gong zu praktizieren. Als ich mich weigerte, folterten sie mich.
Ich musste viele Tage lang von morgens bis abends bewegungslos mit dem Gesicht zur Sonne stehen. Die Haut meines Gesichts und meiner Hände war rasch verbrannt und löste sich Schicht für Schicht ab. Auch musste ich lange Zeit in der Sonne knien. Meine Füße und Beine schmerzten aufgrund der fehlenden Blutzirkulation sehr. Als ich wieder aufstehen durfte, konnte ich mich nicht mehr bewegen.
Zwei Insassen überwachten mich 24 Stunden pro Tag. Viele Male durfte mich meine Familie an Besuchstagen nicht sehen. Ich wurde häufig beschimpft und geschlagen.
Ich litt an extremer Unterernährung und verlor während der Haft fast 13 Kilogramm. Mehrere meiner Zähne fielen aus und ich hatte Probleme beim Essen. Am 13. April 2008 wurde ich schließlich freigelassen.
Von meiner Verhaftung bis zum Verlassen des Gefängnisses „sprachen“ viele Beamte mit mir. Sie versprachen, dass ich meine Anstellung wieder erhalten und befördert würde, wenn ich Falun Gong aufgäbe.
Als ich das Gefängnis verließ, versuchte die Polizei sogar, meine Registrierung beim Einwohner-Meldeamt zu stornieren. Glücklicherweise konnte ich sie aufhalten.
Da nur meine Frau arbeitete und wir betagte Eltern und ein Kind zu versorgen hatten, war unsere finanzielle Situation sehr schlecht. Als ich schließlich mit der Hilfe eines Freundes einen Job fand, bedrohte mich die örtliche Polizei und befahl meinem Arbeitgeber, mich zu entlassen, obwohl mein Vorgesetzter mit meiner Arbeit sehr zufrieden war. Ich verhandelte mit den Beamten des örtlichen Büros 610 und konnte meine Anstellung behalten.
In den letzten 16 Jahren nahm mich die Polizei ins Visier, beobachtete mich ständig und schikanierte mich. Sie „besuchten“ mich an sensiblen Tagen. Selbst als ich 2008 meine Eltern in der Provinz Sichuan besuchte, folgten mir die örtlichen Beamte der Polizei und des Büros 610. Das setzte meine Eltern und meine Familienangehörigen einer großen Belastung aus.
Jiang Zemin begann im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999. Trotz Widerspruch der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung zu beginnen.
Die Verfolgung hat in den vergangenen 16 Jahren zum Tod vieler Falun Gong- Praktizierender geführt. Unzählige wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn, die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.
Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das Büro 610 genannt wird. Es agiert außerhalb des chinesischen Gesetzes und führt die Verfolgungspolitik direkt durch. Mit dem Aufruf: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.
Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen das frühere Staatsoberhaupt an.