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Richter verweigert einem Anwalt, seine Falun Gong praktizierenden Klienten zu verteidigen

19. Januar 2016 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Heilongjiang

(Minghui.org) Ein Richter in Qiqihar in der chinesischen Provinz Heilongjiang erlaubte einem Anwalt nicht, seine Klientinnen weiter zu verteidigen. Der Grund: Der Anwalt hatte wiederholt gegen die Zulassung von Beweisen protestiert, die durch Folter erlangt worden waren.

Obwohl ein Richter nach dem chinesischen Recht einen Anwalt nicht davon abhalten darf, seinen Klienten zu verteidigen, ist dies bei Fällen mit Falun Gong-Praktizierenden allgemein üblich.

Frau Yu Guimin und Frau Yang Xiuhua waren im Mai festgenommen worden, weil sie Menschen über die Verfolgung von Falun Gong informiert hatten. Beide waren von Wärtern des Untersuchungsgefängnisses gefoltert worden. Einmal hatte man Frau Yu zwei ganze Tage lang die Hände hinter dem Rücken in Handschellen zusammengekettet. Ihre Füße waren zwei Wochen lang in Fußfesseln gelegt worden. Frau Yang wurde verprügelt, weil sie sich geweigert hatte, im Untersuchungsgefängnis eine Häftlingsuniform zu tragen. Ihr Gesicht schwoll an und ihr Kiefer war ausgerenkt.

Bei der Verhandlung am 3. November 2015 ignorierte Richter Liu Qinghua vom Bezirksgericht Fulaerji die Forderung der Verteidigung, die Beweise der Staatsanwaltschaft zu überdenken. Am Ende ordnete er an, einen der Anwälte aus dem Gerichtssaal zu entfernen.

Richter umging Beweise der Folter

Als Frau Yu den Gerichtssaal betrat, zeigte sie den dort Anwesenden die tiefen Narben an ihren Handgelenken, die sie von den Handschellen davongetragen hatte. Ihre Anwälte, die bereits wussten, dass sie gefoltert worden war, forderten das Gericht auf, die Verletzungen zu überprüfen.

Der Richter lehnte dies ab. Er weigerte sich auch, auf die Forderung der Anwälte einzugehen, Frau Yu in Bezug auf ihre Verletzungen zu befragen und auch darüber, wie sie von der Polizei verhört worden war.

Stattdessen wies der Richter die Anwälte an, Beweise für die polizeiliche Folter zu sammeln und sie zu einem späteren Zeitpunkt bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.

Wang Lei, einer der Verteidiger, forderte wiederholt vom Richter, die Beweise, die durch Folter erlangt worden waren, nicht zuzulassen. Jedes Mal hinderte ihn der Richter am Sprechen.

Anwalt aus dem Gerichtssaal geleitet

Herr Wang setzte seine Verteidigung mit folgenden Worten fort: „Das Gericht verletzt das Strafrecht, indem es den Sachverhalt rechtswidriger Beweise ignoriert.“

„Es ist ihnen nicht erlaubt, das Strafgesetz zu erwähnen“, entgegnete der Richter scharf.

„Das ist gegen die Verfassung“, warf Herr Wang ein.

„Sie dürfen die Verfassung nicht erwähnen“, erklärte der Richter.

Herr Wang protestierte und erklärte, dass er nur sein Recht ausübe, seine Klientinnen zu verteidigen.

Er trug seine Argumente zur Verteidigung vor und sagte: „Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, dass von der universellen Erklärung der Menschenrechte garantiert wird.“

Dies veranlasste den Richter, Herrn Wang anzuschreien: „Hiermit entziehe ich ihnen die Verteidigung dieses Falles!“ Dann befahl er dem Gerichtsdiener, Herrn Wang aus dem Gerichtssaal zu eskortieren.

Die Verhandlung wurde fortgesetzt und die Anwältin Liu übernahm den Fall. Sie argumentierte, dass es kein Gesetz gebe, dass Falun Gong kriminalisieren würde.

Beide Praktizierenden erklärten am Ende der Verhandlung, dass sie unschuldig seien. Die Verhandlung endete ohne Urteilsverkündung.

Früherer Artikel:Angezeigt und verurteilt, weil sie vor einem Supermarkt über Falun Gong sprachen: http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/21/115096.html