(Minghui.org) Die Schullehrerin Zhao Zuli aus der Stadt Zhaotong, Provinz Yunnan wurde am 14. Dezember 2015 ohne anwaltlichen Beistand vor Gericht gestellt und zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Vom örtlichen Komitee für Politik und Recht (KfPR) unter Druck gesetzt, verletzte das Gericht dabei zahlreiche Prozessvorschriften.
Das KfPR ist eine Organisation, die von der Zentralregierung der Partei beauftragt wurde, Falun Gong auszulöschen. In Zusammenarbeit mit dem Büro 610 weist diese Behörde das Strafvollzugs- und Justizsystem direkt an, Falun Gong-Praktizierende zu verhaften, einzusperren und sie dazu zu zwingen, ihren Glauben aufzugeben, wobei Gewalt und Folter oft Anwendung finden.
Frau Zhao wurde am 4. August 2014 verhaftet, weil sie DVDs an Bürger verteilt hatte, die über die Falun Gong-Verfolgung aufklärten.
Obwohl die Behörden versuchten, Frau Zhao davon abzuhalten in Berufung zu gehen, gelang es ihrem Mann jedoch am 2. Januar 2016, die Berufungsschrift erfolgreich abzuschicken.
Nachdem Frau Zhao verhaftet worden war, beauftragte ihr Ehemann, Herr Wu Shiqi einen Anwalt. Dieser Anwalt durfte Frau Zhao jedoch nicht in der Haftanstalt des Bezirks Zhenxiong zu besuchen. Als der stellvertretende Direktor des örtlichen Justizministeriums sich mit dem Anwalt zu einem „Gespräch“ traf, warf dieser plötzlich das Handtuch.
Als Frau Zhaos Fall schließlich am Berufungsgericht der Stadt Zhaotong zugelassen wurde, engagierte der Ehemann einen neuen Anwalt. Dieser erhielt jedoch kurz darauf einen Telefonanruf des örtlichen Justizministeriums, in dem er aufgefordert wurde, den Fall sofort niederzulegen, ansonsten drohten ihm ernsthaften Konsequenzen. Auch dieser Anwalt hielt dem Druck nicht stand und beendete schließlich das Mandant.
Wegen des starken Drucks durch das Komitee für Politik und Recht, konnte der Ehemann keinen weiteren Anwalt finden, der den Mut hatte, Frau Zhao zu verteidigen.
Der frühere Parteisekretär des KfPR, Liu Zichang und der Chef des Büros 610 fuhren oft in die Haftanstalt, um mit Frau Zhao „zu sprechen“. Einer der Männer versuchte Frau Zhao um ihre verfassungsmäßigen Rechte zu bringen: Er erklärte, Frau Zhao solle sich für schuldig befinden und sich vor Gericht nicht verteidigen. Sollte sie dieser Anweisung Folge leisten, sähe man von einem Urteil ab und ließe sie zurück an ihren Arbeitsplatz.
Frau Zhaos Verhandlung fand am 25.August 2015 vor dem Berufungsgericht Zhaotong statt. Zu diesem Zeitpunkt befand sie sich bereits ein Jahr in Haft. Frau Zhaos Angehörige wurden über den Gerichtstermin nicht informiert. Lediglich ihr Ehemann erfuhr durch seine Teilnahme am Verfahren etwas. Er war auch der einzige Verwandte, der im Gerichtssaal saß.
Während der Verhandlung verlas der Staatswalt Zeugenaussagen und zeigte ein paar Bilder, die als Beweise dienen sollten. Es wurden weder Zeugen vernommen, noch bekam Frau Zhao Gelegenheit, sich zu verteidigen.
Am 14. Dezember 2015 verkündete der Richter dann das Urteil. Als Zhaos Ehemann sich nach dem Ausgang des Falls erkundigte, erklärte das Gericht, es warte noch auf eine Entscheidung eines höheren Gerichts.
In der Zwischenzeit wurde Frau Zhao von Gerichtsmitarbeitern aufgefordert, das Urteil zu unterschrieben. Das Ganze fand in der Haftanstalt statt und ihr Ehemann bekam nichts davon mit. Frau Zhao vermutet, dass die Mitarbeiter diese Taktik gewählt hatten, um den Ehemann davon abzuhalten, das Urteil anzufechten.
Als der Ehemann am 28. Dezember 2015 von dem Urteil erfuhr, ließ er sich jedoch nicht in die Irre führen und legte einige Tage später im Namen seiner Frau Revision beim zuständigen Gericht ein.
Am Tag der Verhaftung hatte der Polizist Wang Lumpu von der örtlichen Staatssicherheit zusammen mit mehreren weiteren Polizisten Frau Zhaos Haus gestürmt, ihrem Ehemann in Handschellen gelegt und mehrere persönliche Gegenstände beschlagnahmt. Die Polizisten erschienen in Zivil und zeigten keinerlei Ausweise vor.
Der Ehemann wurde zur örtlichen Staatssicherheit gebracht und dort einen Tag lang an einen Eisenstuhl gekettet. Dann ließ man ihn auf Kaution frei.
Die Praktizierenden Herr Wang Xianshu und Frau Wang Jianying wurden zur selben Zeit verhaftet wie Frau Zhao.
Herr Wang wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er Falun Gong praktiziert. Er wurde erst wieder freigelassen, als er sich an den Folgen von Misshandlungen in einem kritischen Gesundheitsustand befand.
Frau Wang Jianying gelang die Flucht aus der Staatssicherheit, musste jedoch ihr Zuhause verlassen, um weiterer Verfolgung zu entgehen.