(Minghui.org) Zehn Einwohner aus der Stadt Cangzhou wurden kurz vor Neujahr zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Anklage lautete: „Verwendung einer Kultorganisation, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“ - ein üblicher Scheingrund, den die Kommunistische Partei China bei der Verfolgung von Falun Gong verwendet.
Die Praktizierenden wurden im August 2014 bei einem privaten Treffen verhaftet und vom 9. bis zum 24. November 2015 gemeinsam vor Gericht gestellt. Ende Dezember bekamen sie Strafsätze von 17 Monaten bis zu sechs Jahren. Sie haben alle das Urteil angefochten.
Während des Gerichtsverfahrens betonten ihre Anwälte, dass der Verfolgung von Falun Gong jegliche legale Grundlage fehlt, weil Chinas gesetzgebendes Organ, der Volkskongress, niemals irgendein Gesetz erlassen hatte, das die Praktik kriminalisiert.
Obwohl die Praktizierenden bezeugten, dass der Beweis durch Täuschung und Folter erzwungen wurde, weigerten sich die Richter, die erstellten falschen Beweise aufzugeben bzw. die Anschuldigungen der Polizeigewalt zu untersuchen.
Die Familien der Praktizierenden beauftragten nach den Verhaftungen insgesamt 12 Anwälte. Als die Anwälte die Fallakten der Praktizierenden verlangten, wies das ortsansässige Büro 610 die Justizbehörde von Cangzhou an, die Anwälte davon abzuhalten, ihre Klienten zu verteidigen. Im Gegenzug dazu übte die Behörde Druck auf die Anwälte und deren Anwaltskanzleien aus, die Fälle nicht mehr zu bearbeiten. Die meisten Anwälte gaben allerdings nicht nach.
Während des Gerichtsverfahrens erschien der Leiter der Justizbehörde der Provinz Henan im Gerichtssaal, um die Anwälte aus Henan einzuschüchtern. Ebenso belästigten die Gerichtsbeamten die Anwälte, indem sie sie anwiesen, ihre Mobiltelefone und Aktenkoffer abzugeben.
Der leitende Richter Ma Yongcheng wendete verschiedene Strategien an, um die Anwälte und die Praktizierenden vom Reden abzuhalten. Ma weigerte sich, die Anschuldigungen der Praktizierenden bezüglich der Polizeigewalt sowie die gefälschten Beweise gegen sie zu prüfen.
Die Staatsanwaltschaft legte eine Stellungnahme vor, die angeblich von Herrn Chang Shouxuan unterzeichnet wurde. Darin heißt es, dass er die Praktik aufgeben wolle. Diese Stellungnahme wurde als Beweismittel verwendet, dass er ein Falun Gong-Praktizierender war. Herr Chang ist 73 Jahre alt und kann nicht gut sehen und auch nicht ordentlich schreiben. Er sagte, dass er diese Erklärung niemals geschrieben bzw. unterschrieben habe. Sein Anwalt verlangte, die Handschrift überprüfen zu lassen, aber der Richter verweigerte diese Forderung.
Die Polizei hatte Frau Lis Wohnung geplündert und ihre persönlichen Gegenstände beschlagnahmt. Während des Gerichtsverfahrens spielte die Staatsanwaltschaft ein Video ab, indem gezeigt wurde, dass die Gegenstände aus dem Auto ihres Mannes kamen, anstatt die tatsächlichen Gegenstände als Beweismittel zu präsentieren. Als der Anwalt den Staatsanwalt aufforderte, eine Videoaufnahme zu produzieren, die zeige, wie die Behörden die Beweise gesammelt hätten, lehnte der Richter ab.
Herr Hou Dongliang sagte aus, dass ein Polizist von der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Yunhe namens Li Yi ihn geschlagen habe und ihm gedroht habe hinsichtlich der Sicherheit seines Großvaters, um ein Geständnis von ihm zu erpressen. Seine Zeugenaussage akzeptierte der Richter nicht.
Frau Liu Lixin sagte aus, dass ein Polizist, mit Familiennamen Jia, sie während des Verhörs misshandelt habe. Als ihr Anwalt darum bat, den Polizisten Jia ins Kreuzverhör zu nehmen, weigerte sich der Staatsanwalt, ihn aufzurufen, und der Richter erhob keinen Einspruch.
Frau Zhao Xiang sagte aus, dass der Polizist Li Yi sie während des Verhörs misshandelt und ihr gedroht habe, sie umzubringen, wenn sie kein Geständnis ablegen würde. Ihr Anwalt bat den Richter, sich ihre Anklage anzuschauen, aber der Richter lehnte das ab.
Als die Anwälte die Anklage des Staatsanwaltes widerlegten, unterbrach der Richter sie mehrmals. Schließlich konnten die Anwälte ihre Argumente wegen der häufigen Unterbrechungen nicht zu Ende bringen.
Letztendlich verbot der Richter, die Worte 'Falun Gong' und 'Wahrhaftigkeit – Barmherzigkeit – Nachsicht' im Gerichtssaal zu verwenden. Des Weiteren erlaubte er den verschiedenen Anwälten nicht, die gleichen Argumente zur Verteidigung ihrer Klienten zu verwenden.
Einen Monat nach dem Gerichtsverfahren wurde Frau Li Li zu sechs Jahren verurteilt, Herr Chang Shouxuan und Frau Tang Jianying bekamen beide 20 Monate und Herr Xu Kai 18 Monate. Frau Kang Lanying, Frau Zhao Xiang, Frau Liu Lixin, Frau Zhao Junru, Frau Cao Yanxiang und Herr Hou Dongliang bekamen jeweils eine Haftstrafe von 17 Monaten.
Am 17. August 2014 hatten ein Dutzend Polizisten in Zivil bei einer privaten Versammlung in der Stadt Cangzhou 42 Falun Gong-Praktizierende festgenommen. Die Polizei inhaftierte zehn davon. Neun befinden sich immer noch in Haft. Frau Tang Jianying wurde zu diesem Zeitpunkt auf Kaution freigelassen, wurde daraufhin aber wieder verhaftet und verurteilt.
Als der Staatsanwalt des Bezirks Yunhe sich weigerte, die Praktizierenden mangels Beweisen zu verklagen, fälschte die Polizei kurzerhand entsprechende Beweise. Etwa zwei Wochen später, am 16. Januar 2015, schickte die Polizei die Fälle an die Staatsanwaltschaft zurück, die schließlich damit einverstanden war, die Praktizierenden zu bestrafen. Das lokale Gericht setzte sein Verfahren im November fort.
Frühere Berichte:
1. Zweiundvierzig Praktizierende bei privater Zusammenkunft festgenommenhttp://de.minghui.org/html/articles/2014/9/23/80870.html
2. Inhaftierte Falun Gong-Praktizierende aus der Provinz Hebei und aus Tianjin erstatten Strafanzeige gegen Jiang Zeminhttp://de.minghui.org/html/articles/2015/10/22/117395.html
3. Gerechtigkeitsgefühl wächst: Anwälte bestehen trotz der Einschüchterungsversuche des Büros 610 darauf, ihre Mandanten zu verteidigenhttp://de.minghui.org/html/articles/2015/5/24/115140.html
4. Rechtsanwälte fordern die Verwerfung von Falun Gong-Fällen – die Behörden reagieren nicht (Provinz Hebei)http://de.minghui.org/html/articles/2015/2/17/113016.html
5. 4.300 Unterschriften gesammelt: „Wir wissen, dass diese Praktizierenden unschuldig sind, wir müssen ihnen helfen!“
http://de.minghui.org/html/articles/2015/6/17/115438.html
6. Acht Praktizierende angeklagt, „dickköpfig“ an Falun Gong festzuhalten http://de.minghui.org/html/articles/2014/10/14/111318.html