(Minghui.org) Am Abend des 4. November 2015 brach die Polizei in Li Aiyings Haus ein und nahm sie fest. Sie erlaubten ihr nicht einmal, eine Hose anzuziehen, bevor sie sie zur Polizeiwache brachten.
Am nächsten Tag wurde sie in ein Untersuchungsgefängnis gebracht. Frau Li hatte zuvor Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung erhalten, doch die Polizei behauptete, sie sei eine Flüchtige, nur um die erneute Festnahme zu rechtfertigen.
Li Aiying
Frau Li war am 27. September 2013 verhaftet worden, weil sie mit ihren Mitmenschen über die Verfolgung von Falun Gong gesprochen hatte. Durch die Folterungen im Untersuchungsgefängnis war ihr Leben in Gefahr, deshalb bekam sie Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung. Laut Zeugen war sie ausgemergelt und hatte sich bis zur Unkenntlichkeit verändert. [1]
Bevor Frau Li entlassen wurde, erpresste die Polizei 10.000 Yuan (ca. 1.400 Euro) [2] von Frau Li und befahl ihr, sich jeden Tag zu melden. Sie musste zusätzliche 10.000 Yuan bezahlen, da sie sich nach ihrer Genesung nicht gemeldet hatte.
Als Frau Li im Dezember 1999 nach Peking ging, um für das Recht zu appellieren, Falun Gong zu praktizieren, wurde sie das erste Mal verhaftet und zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt. Die Wärter versuchten mit verschiedenen Foltermethoden, sie zu zwingen, Falun Gong aufzugeben.
Eine Foltermethode war, dass man Frau Li am 20. Dezember 1999 in einen Hühnerstall brachte. Die Wärter fesselten ihr die Arme hinter dem Rücken und steckten eine Stab durch ihre Arme, der auf zwei Tischen auflag. So wurde sie in kniender Position aufgehängt.
Nach einer langen Zeit ließen sie Frau Li für einen Moment los und fuhren dann mit der Folter fort, wobei sie ihr die Arme an die Seite banden.
Folterillustration: Mit einem Seil gefesselt und in kniender Position aufgehängt
Einmal wurde Frau Li im kalten Winter für 72 Stunden an ein Bett gefesselt. Sie durfte ihre Augen nicht schließen und sich nicht aufsetzen.
Weil sie im November 2000 die Falun Gong-Übungen praktiziert hatte, sperrte man sie in Einzelhaft und zwang sie für zehn Tage in eine hockende Position. Dabei blieben ihre Hände auf dem Rücken gefesselt.
Lis Haftstrafe wurde rechtswidrig um elf Monate verlängert, bevor sie am 16. Oktober 2001 freigelassen wurde. Nach ihrer Entlassung wurde sie von der Polizei streng überwacht.
Im April 2002 nahm man Frau Li auf ihrem Weg zu einer anderen Praktizierenden erneut fest. Sie wurde zu drei Jahren Zwangsarbeit im Zwangsarbeitslager Qiqihar verurteilt.
Im Mai 2003 wurde sie in Einzelhaft gesperrt und gezwungen, Verleumdungen gegen die Praktik anzuhören. Nach 74 Tagen färbte sich ihr Haar grau.
Am 16. Februar 2004 intensivierten die Beamten im Zwangsarbeitslager die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden als Teil ihres Planes „die Frontlinie des Feindes zu zerschlagen“.
Um gegen die Verfolgung zu protestieren, trat Frau Li in einen Hungerstreik und wurde mit Zwangsernährung von unbekannten Drogen bestraft. Ihre Gesundheit verschlechterte sich, dennoch musste sie harte Arbeit verrichten. Ihre Haftstrafe wurde um einen weiteren Monat verlängert, weil sie ihren Glauben nicht aufgab.
Gegen Ende 2004 behauptete der Leiter des Zwangsarbeitslagers in einem Meeting, dass 98% aller im Lager inhaftierten Praktizierenden die Praktik aufgegeben hätten. Als Frau Li aufstand und ankündigte, sie werde Falun Gong weiterhin praktizieren, wurde ihre Haft um weitere drei Monate verlängert.
Im Juli 2005 wurde Frau Li schließlich freigelassen. Ihre Familie konnte sie zu diesem Zeitpunkt kaum wiedererkennen.
[1] Weitere Details über die Verfolgung von Frau Li: http://de.minghui.org/html/articles/2014/1/31/77170.html
[2] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters in städtischen Regionen Chinas beträgt monatlich umgerechnet etwa 300,- €.
An der Verfolgung von Frau Li beteiligte Personen und Einrichtungen:Jian-an Polizeiwache der Stadt Qiqihar: +86-452-2811460 (Büro)Leiter des Büros 610 vom Komitee für Politik und Recht der Stadt Qiqihar: 86-452-2791608 (Büro), +86-452-2791613 (Büro)Komitee für Politik und Recht der Stadt Qiqihar: +86-452-2791601 (Büro), +86-452-2796688 (Büro)