(Minghui.org) Das Oberste Volksgericht hat am 2. Juni 2016 einen Antrag auf Entschädigung für den Tod von Luo Jiangping anerkannt. Luo ist ein Falun Gong-Praktizierender aus der Provinz Sichuan, der im Provinzgefängnis Yunnan Nr. 1 eine viereinhalbjährige Strafzeit abgesessen hatte. Er war im Gefängnis gefoltert worden und hatte unbekannte Medikamente injiziert bekommen. Fünf Tage nach seiner Entlassung war er an den Folgen der Folter und Misshandlungen gestorben.
Das Gericht teilte dem Anwalt der Familie Luos mit, dass es den Fall untersuchen und noch vor dem 2. Dezember eine Entscheidung treffen werde. Am 2. Dezember läuft die sechsmonatige Frist ab.
Vor der Einreichung beim Obersten Volksgericht hatte Luos Ehefrau Entschädigungsklagen und Klagen bei den Provinzgerichten und der Gefängnisverwaltung wegen der Tötung ihres Mannes eingereicht. Alle ihre Anträge waren jedoch zurückgewiesen worden.
Als sich Luo Jiangpings körperlicher Zustand im Provinzgefängnis Yunnan Nr. 1 infolge der Folter und Misshandlungen dort immer weitere verschlechterte, legte sein Anwalt Beschwerde ein, doch das Gefängnis verweigerte jegliche medizinische Behandlung.
Erst am 23. Dezember 2013 gewährte das Gefängnis schließlich eine Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung (auf Kaution), als sich Luo in einem kritischen Zustand befand.
Ausgemergelt und äußerst schwach berichtete Luo seiner Familie, dass ihm giftige Drogen injiziert worden seien. Auf seinen Händen zeigten sich harte, dunkle Beulen, die traubengroß waren. Seine Zähne und sein Gaumen waren ganz schwarz und seine Zähne waren mit geronnenem Blut bedeckt. Seine Mundhöhle war am Verfaulen und sein Magen aufgebläht. Er hatte extrem starke Schmerzen.
Nur fünf Tage nach seiner Freilassung verstarb Luo im Alter von nur 51 Jahren.
Luo mit seiner Frau und Tochter
Nach seinem Tod forderte seine Familie, seine Krankenakte aus seiner Haftzeit einsehen zu dürfen und eine Untersuchung der Gründe für seinen Tod durch die Behörden. Ihre Forderung wurde abgelehnt.
Daraufhin reichte Luos Familie am 25. März 2015 eine Beschwerde ein und stellte Schadensersatzansprüche an das Gefängnis. Das Gefängnis weigerte sich, auf die Forderung einzugehen und gab auch keine Erklärung ab.
Nachdem der Anwalt Druck auf das Gefängnis ausgeübt hatte, erklärten Beamte gegenüber Luos Frau, sie solle Dokumente vorweisen, die bestätigten, dass sie zum Zeitpunkt von Luos Tod noch mit ihm verheiratet war. Doch als sie dieses Dokument vorlegte, verweigerte das Gefängnis weiterhin die Annahme der Schadensersatzforderung.
Über zwei Monate später, am 5. Juni 2015, versuchte der Anwalt, Anzeige gegen das Gefängnis und die Gefängnisbehörde der Provinz Yunnan zu erstatten. Die Angestellten der Verwaltungsbehörde rügten ihre Sicherheitsbeamten, weil sie erlaubt hatten, den Anwalt ins Büro kommen zu lassen. Sie forderten ihn auf zu gehen.
Der Anwalt weigerte sich jedoch zu gehen und gab an, dass dieses Amt dafür zuständig sei, Rechtsverletzungen von Gefängnissen zu kontrollieren. Gewaltsam entfernte man ihn aus dem Büro, während er die Situation mit seinem Mobiltelefon aufnahm. Als die Beamten ihm das Telefon abnehmen wollten, zog der sich daraus ergebende Kampf Schaulustige aus anderen Büros an.
Um die Lage unter Kontrolle zu bringen, willigte ein Angestellter der Verwaltungsbehörde ein, mit dem Anwalt in ihrem Büro zu sprechen. Nach einer Verhandlung war der Anwalt bereit, das Video von seinem Mobiltelefon zu löschen. Danach nahm die Gefängnisbehörde seine Klage an.
Die Gefängnisbehörde informierte den Anwalt am 30. November 2015 darüber, dass das Gefängnis weder für Luos Tod noch für seine körperlichen Probleme verantwortlich sei.
Daraufhin reichte der Anwalt am 15. Dezember 2015 ein Gesuch beim Obersten Gerichtshof in der Provinz Yunnan ein. Er klagte, dass die Gefängnisbehörde und das Gefängnis das Verbrechen vertuschen würden.
Der Oberste Gerichtshof nahm sein Gesuch an. Der Richter ließ den Anwalt jedoch von einem Zuständigen zum anderen laufen. Auch schob er die Forderung des Anwalts auf, Ermittlungen in Bezug auf die Folter anzustellen, die Luo im Gefängnis erlitten hatte, sowie die unterlassenen medizinischen Behandlungen zu untersuchen. Er wollte auch nicht der Verweigerung jeglicher Besuche der Familie und des Anwalts nachgehen.
In einer Gerichtssitzung am 14. März 2016 verkündete der Oberste Gerichtshof in Abwesenheit des Anwalts, dass das Gesuch und andere Schadensersatzforderungen der Familie Luos zurückgewiesen würden.
In der Urteilsverkündung hieß es, dass sich das Gericht die Aufzeichnungen angesehen und mit Zeugen aus dem Gefängnis gesprochen habe. Daraufhin habe es entschieden, dass die Gefängnisangestellten und Häftlinge Luo nicht gefoltert hätten. Somit müsse das Gefängnis auch keine Entschädigung für Luos Tod leisten.
Der Oberste Gerichtshof lehnte die Forderung des Anwalts ab, die Beweise, die zum Urteil führten, zu überprüfen oder ins Kreuzverhör zu nehmen.
Der Anwalt reichte daraufhin einen Antrag beim Obersten Volksgericht ein, das den Fall annahm und ihn darüber informierte, dass die Ermittlungen aufgenommen worden seien.
Mr. Luo Jiangping Dies from Torture and Injections of Poisonous Drugshttp://en.minghui.org/html/articles/2014/2/8/145292.html
Falun Gong Practitioner Mr. Luo Jiangping Released from Prison in Critical Condition, Dies Within Five Dayshttp://en.minghui.org/html/articles/2014/1/11/144301.html
Mr. Luo Jiangping’s Family Sues Yunnan Province First Prison for Torturehttp://en.minghui.org/html/articles/2013/6/15/140514.html