(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Yu Xindi wurde vor kurzem zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Praktizierende Luo Jinling musste als Folge der Verfolgung ins Krankenhaus gebracht werden. Beide waren zusammen mit fünf weiteren Praktizierenden am 25. April 2016 verhaftet worden. Dieses Datum wird von den Behörden als „sensibles Datum“ angesehen, da es der Jahrestag des friedlichen Appells von mehr als 10.000 Falun Gong-Praktizierenden in Peking ist [1].
Yu wurde am 25. April von Polizisten der Polizeistation Xujiapeng in der Stadt Wuhan und von Agenten des Büros 610 Wuhan verhaftet. Man brachte sie in die Haftanstalt Nr. 1 Wuhan, wo man sie für 15 Tage einsperrte. Danach brachte man sie in die berüchtigte Gehirnwäsche-Einrichtung Yangyuan. Als Folge der Verfolgung, die sie dort erlitt, schwollen ihre Füße stark an.
Yu weigerte sich, Falun Gong aufzugeben. Im September brachte man sie von der Gehirnwäsche in die Haftanstalt Nr. 1 Wuhan zurück. Vor kurzem informierte die Polizei ihre Familie, dass sie zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Ihre Familienangehörigen verlangten, die Dokumente des Urteils zu sehen. Die Polizisten sagten ihnen, dass es keine gäbe und wiesen sie an, in der Haftanstalt Nr. 1 Wuhan Geld abzuliefern.
Luo wurde von Polizisten des Bezirks Wuchang und der Polizeistation der Gemeinde Huarong, Stadt Ezhou, verhaftet. Die Polizisten durchwühlten ihre Wohnung und beschlagnahmten unrechtmäßig Falun Gong-Bücher, Informationsmaterialien und Geräte. Man sperrte Luo 15 Tage in die Haftanstalt Nr. 1 Wuhan. Danach brachte man sie in die Gehirnwäsche-Einrichtung Yanyuan, wo sie fünf Monate lang gefoltert und verhört wurde. Auch Luo weigerte sich, Falun Gong aufzugeben und so brachte man sie zurück in die Haftanstalt Nr. 1.
Luo war sowohl körperlich als auch seelisch schwer traumatisiert. Man brachte sie in das Krankenhaus Ankang, wo sie von Polizisten bewacht wurde. Ihre Familienangehörigen durften sie nicht sehen, als sie ihre einige Dinge brachten.
[1] Weitere Informationen dazu finden Sie hier: http://de.minghui.org/cc/86/