(Minghui.org) Am 27. September 2016 wurde eine Bewohnerin der Stadt Wuhan mit der Begründung „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“, der Prozess gemacht. Dies ist ein Standardvorwand, den das chinesische kommunistische Regime benutzt, um Praktizierende von Falun Gong (auch Falun Dafa genannt) zu verleumden und zu verhaften.
Der Anwalt von Wang Lijun plädierte auf nicht-schuldig. Als Begründung gab er an, dass es kein Gesetz in China gebe, dass Falun Gong kriminalisiere. Damit habe sie niemandem Schaden zugefügt habe, geschweige denn die Strafverfolgung untergraben zu haben.
Der Rechtsanwalt wurde jedoch wiederholt daran gehindert, relevante gesetzliche Bestimmungen anzuführen, um die Unschuld seiner Klientin zu beweisen. Nach der Verhandlung gab er an, es sei das erste Mal gewesen, dass er daran gehindert worden sei, unter Anwendung des Gesetzes seine Klientin zu verteidigen.
Wang, 51, ist seit ihrer Festnahme am 18. September 2015 noch immer in Haft. Laut Informanten wurde eine weitere Falun Gong-Praktizierende, Xia Meirong, gemeinsam mit Wang vor Gericht gestellt.
Die Verteidigungsargumente des Anwalts konzentrierten sich auf die Illegalität der Verfolgung von Falun Gong, einer spirituellen Disziplin, die auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht beruht.
Er erklärte, dass der Volkskongress, Chinas Gesetzgebungsorgan, nie ein Gesetz verabschiedet habe, das Falun Gong verbietet. Darüber hinaus garantiere Artikel 35 der chinesischen Verfassung jedem Bürger das Recht auf Glaubensfreiheit und Pressefreiheit.
Der Vorsitzende Richter, Liang Hong, hielt den Anwalt auf, als dieser begann, über die Verfassung und andere anwendbare Gesetze zu reden. Der Anwalt wollte wiederholen, was er gesagt hatte, doch wurde er wieder daran gehindert.
Die Staatsanwaltschaft behauptete, dass Wang ein Spruchband mit den Worten „Falun Dafa ist gut und Wahrhaftigkeit-Barmherzigkeit-Nachsicht ist gut“ und „Jiang Zemin steht der öffentliche Prozess bevor“ an einem bestimmten Ort aufgehängt habe. Eingeschlossen in seinem Beweisdossier war ein Kurzfilm einer Videoüberwachung und ein ungenannter Informant, der behauptete, gesehen zu haben, wie Wang das Spruchband aufgehängt habe.
Der Anwalt widersprach den Beweisen, indem er auf mehrere verdächtige Punkte hinwies. Die Anklage habe nie den Ort des Transparentes angegeben. Der Videofilm zeige nur eine Frau, die an dieser Stelle vorbeikam, und es gebe nichts, was darauf hinweise, dass sie das Transparent aufgehängt hatte. Die Anklage habe den Augenzeugen nicht identifiziert, sondern lediglich angegeben, dass jemand sie gesehen haben will.
Der Anwalt argumentierte weiter, dass an der Nachricht, die auf das Transparent geschrieben war, nichts falsch sei. Falun Gong lehre die Menschen gut zu sein, aber der ehemalige chinesische Parteichef Jiang Zemin habe die Verfolgung angefangen, die zur Verhaftung seiner Klientin führte.
Er kam zu dem Schluss, dass, selbst wenn seine Klientin tatsächlich das Spruchband aufgehängt hätte, sie das Recht dazu habe. Er bat den Richter, die fragwürdigen Anklagebeweise zu verwerfen.
Der Richter erlaubte nur zwei von Wangs Familienangehörigen, die nicht Falun Gong praktizieren, an der Anhörung teilzunehmen. Die 75-jährige Mutter von Wang wurde deshalb draußen festgehalten, da sie auch eine Falun Gong-Praktizierende ist.
Die ältere Frau zog sich auf die Straße gegenüber vom Gerichtsgebäude zurück, aber sie wurde von vier Zivilpolizisten ergriffen und zu einer lokalen Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht. Dort hielt man sie von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr fest.
Feng Jiwu, ein ortsansässiger Praktizierender, der in keiner Beziehung zu Wang steht, wurde ebenfalls verhaftet, weil er zum Gerichtsgebäude gekommen war, um sie zu unterstützen. Sein Aufenthaltsort ist zum Zeitpunkt dieses Schreibens unbekannt.