(Minghui.org) Während der Verhandlung gegen sechs Falun Gong-Praktizierende im Bezirksgericht Feixiang am 11. Oktober 2016 wurde ein Verteidiger von Gerichtsdienern geschlagen und aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen. Einen weiteren Verteidiger hat der Richter während seiner Verteidigungsrede ständig unterbrochen, während den sechs Angeklagten ihr Recht entzogen wurde, sich selbst verteidigen zu dürfen.
Die Angeklagten waren am 26. Januar 2016 festgenommen worden, weil sie Flyer über die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime verteilt hatten. Danach wurden sie mehr als neun Monate lang im Untersuchungsgefängnis Feixiang festgehalten. Es handelt sich um folgende sechs Praktizierende: Li Congchun (m), Li Mingtao (m), Shen Youliang (m), Wang Yingru (w), Wan Meihua (w) und Luo Jinyu (w).
Li Congchun, 71, und Li Mingtao, 45, waren bereits früher schon wegen des Praktizierens von Falun Gong inhaftiert gewesen. Während seiner 11-jährigen Gefängnishaft hatte man Li Mingtao immer wieder gefoltert. Man schockte ihn mit Elektrostöcken, hängte ihn auf, verprügelte ihn brutal, hinderte ihn am Schlafen, sperrte ihn in eine Isolationszelle und schlug mit einer Zange auf seine Fingernägel ein. Die vierstündige Gerichtsverhandlung endete ohne eine Urteilsverkündigung.
Rechtsanwalt Dong Qianyongs Rucksack wurde vom Gerichtspersonal durchsucht. Nach chinesischem Recht sind die Rechtsanwälte jedoch von den Sicherheitschecks befreit.
Obwohl er der Überprüfung zustimmte, brachten ihn die Gerichtsbeamten in ein Büro, in dem ein Mann aus einer höheren Gerichtsinstanz anwesend war. Als Dong fragte, warum der Mann da sei, schlug ihm ein Gerichtsdiener zweimal ins Gesicht. Seine Brille fiel zu Boden und zerbrach.
Der Rechtsanwalt wollte wissen, warum er geschlagen wurde. Der Gerichtdiener antwortete: „Schlagen ist eine der Methoden, den Gesetzesvollzug zu verstärken.“
Der Vorsitzende Richter hatte tauben Ohren für die Klage des Anwalts über den Gerichtsdiener. Als der Anwalt Anstalten machte, die Staatsanwaltschaft anzurufen, um offiziell Strafanzeige zu erstatten, beschlagnahmten die Gerichtsdiener seine zwei Mobiltelefone und sagten, dass sie das täten, damit der Rechtsanwalt nicht die Verhandlung mitschneiden könne.
Richter und Gerichtsdiener ließ den Anwalt nicht in den Gerichtssaal.
Anwalt Dong ging daraufhin zur Staatsanwaltschaft, um Anzeige zu erstatten. Als er danach wieder zum Gericht kam, zog der Gerichtsdiener ihm die Hände auf den Rücken, durchsuchte ihn am Körper und überprüfte sein Telefon. Die Gerichtsangestellten öffneten seine Aktentasche und ließen alle Dokumente über den Fall aus der Tasche auf den Boden fallen.
Später wurde der Anwalt aus dem Gerichtssaal entfernt und durfte seinen Mandanten nicht verteidigen.
Kurz nach dem Beginn der Verhandlung verkündete der vorsitzende Richter Liu Yaneng, dass Anwalt Dong nicht vor Gericht erschienen sei.
Der andere Anwalt Zhang Zanning brachte gegenüber Richter Liu vor, dass er es gewesen sei, der Dong den Zutritt zum Gerichtssaal verweigert habe. Richter Liu ignorierte ihn und setzte die Verhandlung fort.
Obwohl Anwalt Zhang Zanning, der einen anderen Praktizierenden vertrat, in den Gerichtssaal gelassen wurde, unterbrach der Richter beständig seine Verteidigung. Einmal unterbrach ihn der Richter plötzlich und bat andere Leute zu sprechen.
Als der Anwalt den Richter ignorierte und weitersprach, schlug der Richter hart mit dem Richterhammer, schrie den Anwalt an und drohte ihm, seine Anwaltslizenz aufzuheben.
Die Mutter seines Mandanten Li Mingtao wollte auch etwas zur Verteidigung ihres Sohnes sagen, aber Richter Liu erlaubte ihr nicht zu sprechen. Sie protestierte beim Richter, nachdem sie gesehen hatte, dass er immer wieder die Argumentation der Verteidigung für die Praktizierenden einschränkte. Daraufhin zerrte der Gerichtsdiener sie aus dem Gerichtssaal.
Der Richter entzog den Angeklagten auch das Recht, für sich selbst zu sprechen.
Während des Kreuzverhörs wollten sich mehrere Praktizierende selbst verteidigen, wurden aber von Richter Liu gestoppt, der versprach, ihnen dafür Zeit zu lassen, wenn die freie Meinungsäußerung an der Reihe sei. Die Praktizierenden durften jedoch auch dann nicht sprechen.
Als erstes forderte Richter Liu den Praktizierenden Li Congchun auf, etwas zu sagen. Er ließ ihn jedoch nicht mehr als zwei Sätze sagen. Li sagte dem Richter, dass er ihn mit Respekt behandeln und Gerechtigkeit walten lassen solle.
Der Richter unterbrach ihn und wandte sich an den zweiten Angeklagten Li Mingtao mit der Aufforderung, etwas zu sagen. „Haben Sie einen Einwand gegen die gegen Sie vorgebrachten Anklagepunkte?“, fragte der Richter.
„Mit dem Praktizieren von Falun Gong habe ich nichts Falsches getan“, antwortete Li, „auch nicht damit, ein guter Mensch zu sein und mich an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu halten. Die Anklagen gegen uns sind falsch.“
Der Richter unterbrach ihn und fragte dann den dritten Angeklagten, Shen Youliang: „Haben Sie einen Einwand gegen die vorgebrachten Anklagepunkte?“
Bevor Shen antworten konnte, übernahm der Richter wieder das Wort und sagte: „Sie haben keinen, nicht wahr?“
Richter Liu und Staatsanwalt Li Wenying lasen rasch die Fragen vor, jedoch mit einem starken Akzent. Die Angeklagten hatten Probleme zu verstehen, was sie sagten. Der Tagesordnungspunkt „freie Meinungsäußerung“ für die sechs Angeklagten endete in weniger als sieben Minuten.
Polizisten in Zivil umringten das Gericht und alle Straßen zum Gerichtsgebäude wurden von Polizeiwagen versperrt. Die Polizisten waren in höchster Alarmbereitschaft, um zu verhindern, dass irgendjemand herankam.
Polizisten rund um das Gerichtsgebäude während der Verhandlung von sechs Falun Gong-Praktizierenden
Als die Familienangehörigen und Anwälte der Praktizierenden vor dem Gericht ankamen, wurden ihre Wagen von den Polizisten angehalten, und jeder musste seinen Ausweis vorzeigen.
Richter Liu gab dann 16 Berechtigungsausweise für die Verhandlung an die Familien der sechs Angeklagten aus. Ohne diese Erlaubnis durfte niemand an der offiziell als öffentlich bezeichneten Verhandlung teilnehmen, einschließlich der Angehörigen der Angeklagten.
Acht örtliche Falun Gong-Praktizierende, die zur Unterstützung der Angeklagten gekommen waren, wurden von der Polizei verhaftet. Alle bis auf zwei wurden 15 Tage lang in einem Untersuchungsgefängnis festgehalten.
Früherer Artikel auf Chinesisch:
Verantwortliche Parteien:
Liu Yanfeng, Vorsitzender Richter, Gericht Feixiang in der Provinz Hebei: +86-18031061889;Yin Lijun, Parteisekretär, Kreis Feixiang: +86-310-8668999, +86-18103305999;Pan Jiqiang, Leiter der Kreispolizeibehörde Feixiang: +86-310-8557801, +86-13903100180;Yan Yanmin, Leiter der Staatssicherheitsabteilung des Kreises Feixiang:+86-13315065168;Tian Jingbin, Leiter des Kreisbüros 610 Feixiang: +86-310-8555876, +86-13932004899;Zhao Hongshan, Leiter, Kreis Feixiang: +86-310-8550266, +86-13931004668;Wei Xiping, Sekretär des Kreiskomitees für Politik und Recht Feixiang: +86-310-8550588 (Büro), +86-13831069788.
[1] Herr Li Mingtao aus der Stadt Handan nach 11 Jahren Gefängnis weiter überwacht: http://de.minghui.org/html/articles/2013/2/3/71967.html