(Minghui.org) Vier Falun Gong-Praktizierende und deren Anwälte hatten im November 2016 Gerichtstermine.
Die vier Praktizierenden gehören zu der Gruppe von zehn Einwohnern von Qitaihe, die immer noch wegen ihres Glaubens eingesperrt sind [2] und Ende April sowie Anfang Mai von der Polizei verhaftet worden waren [1].
Die vorher angekündigten Gerichtverhandlungen waren zu folgenden Terminen anberaumt: Yu Guihua am 23. November, Tan Fengyun am 24. November, Wu Xuzhu am 28. November und Wang Jings am 29. November.
Weitere Informationen über die Verhandlungen vor Gericht liegen der Redaktion zurzeit nicht vor.
Laut den Anwälten und Familienangehörigen der Praktizierenden habe sich aber der Gesundheitszustand von einigen inhaftierten Praktizierenden zusehends verschlechtert.
Wir berichten hier über einige Details, die im Vorfeld der Gerichtsverhandlungen von fünf weiblichen Falun Gong-Praktizierenden bekannt wurden.
Wus Anwalt, Wang Lie, ging am 10. November zum Bezirksgericht Taoshan, um sich ihre Fallakte anzusehen. Danach besuchte er sie im Untersuchungsgefängnis.
Nach dem Besuch des Anwalts fiel Wu wiederholt in Ohnmacht. Sie hatte sich bei der Gefängnisleitung über Schmerzen in der Brust und über einen unregelmäßigen Puls beschwert. Ihrer Familie berichtete sie von einem Krankenhausaufenthalt im Juni, wo ein EKG gemacht worden sei. Das Ergebnis habe man ihr jedoch nicht mitgeteilt.
Wu erstattete Beschwerde gegen die Gefängnisleitung für diese Unachtsamkeit. In ihrer Beschwerde stand, dass das Gefängnis gegen das Rechtsverfahren und gegen Vorschriften bezüglich grundlegender Essens- und Gesundheitsstandards für Gefangene verstoßen habe.
Wang Lei vertritt auch Yu Guihua und versuchte sie am 11. November im Untersuchungsgefängnis zu besuchen. Zuerst wollten die Wärter ihn nicht zu ihr lassen, weil Wang am Tag zuvor eine andere Klientin besucht hatte. Nach vielen Verhandlungen und starkem Beharren auf sein Recht, seine Klientin zu verteidigen, durfte Wang seine Klientin eine Stunde später treffen.
Li Ming, Zhang Guirongs Anwalt, sah sich am 11. November ihre Akte an. Danach besuchte er sie im Untersuchungsgefängnis. Auch erstattete er in ihrem Namen Strafanzeige. Dazu legte er Zeugenaussagen von Zhangs Familienangehörigen, die aussagten, dass die Polizei in Zhangs Abwesenheit 10.000 Yuan und eine Bankkarte gestohlen habe.
Wang Yuanju berichtete ihrer Familie, dass sie in der Nacht huste und nicht schlafen könne. Es falle ihr schwer zu atmen und manchmal habe sie unkontrollierbare Zuckungen. Als ihre Angehörigen versuchten, den Leiter des Untersuchungsgefängnisses zu sprechen, wurden sie ignoriert. Ihre Familie ist sehr besorgt wegen ihres Zustands.
Wang Jings Sohn erhielt am 15. November einen Anruf aus dem Untersuchungsgefängnis, wo er informiert wurde, dass der Blutdruck seiner Mutter erneut über 200 liege. Das Gefängnis habe bereits zwei Mal die Polizeibehörde und das Büro 610 über ihren Zustand informiert, und das dieser für eine Haft nicht ausreichend sei, doch die Behörden hätten sich geweigert, ihr Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung zu gewähren. Als Wangs Anwalt den Richter bezüglich ihrer Forderung befragte, erklärte man ihm, dass das Gericht keinen solchen Bericht erhalten habe.
Frühere Berichte:
[1] Provinz Heilongjiang: 12 Praktizierende an einem Tag wegen ihres Glaubens verhaftethttp://de.minghui.org/html/articles/2016/5/31/121325.html[2] Qitaihe, Provinz Heilongjiang: Zehn Praktizierende immer noch in Hafthttp://de.minghui.org/html/articles/2016/10/31/123455.html