(Minghui.org) Eine Frau aus Harbin, Provinz Heilongjiang wurde vor Gericht gestellt, weil sie Falun Gong nicht aufgeben wollte. Ihr Name ist Cui Fenglan. Falun Gong ist eine spirituelle Praktik, die vom kommunistischen Regime verfolgt wird. Das Gericht unterließ es, ihre Angehörigen über die bevorstehende Verhandlung zu informieren, wie es das Gesetz vorsieht. Es verheimlichte auch, dass die Polizei bei der Verhaftung und beim Verhör das Strafprozessrecht verletzt hatte.
Als Cui die Wiederaufnahme des Verfahrens verlangte, lehnte die Polizei eine erneute Verhandlung ab. Ihre Angehörigen wurden kurz darauf von der Polizei bedroht.
Man verhaftete Cui am 6. Mai 2016, als sie gerade einige Dekorationsstücke abholte, die sie zuvor bestellt hatte. Zunächst nahm man sie 13 Tage vorbeugend in Gewahrsam und später in Untersuchungshaft.
Die Polizei durchsuchte kurz nach ihrer Verhaftung ihre Wohnung. Dabei „beschlagnahmte“ sie große Summen Bargeld und Vermögen, darunter 67.000 Yuan, 2.300 U.S. Dollar, eine Kreditkarte mit 9.000 U.S. Dollar. Des Weiteren nahm sie viele werthaltige Gegenstände mit. Cui bekam nie ein Protokoll über diese beschlagnahmten Gegenstände ausgehändigt.
Die Polizisten verhörten Cui sieben Stunden lang. Dabei schoben sie Schichten und wechselten sich mit dem Verhör ab. Sie verwendeten auch verschiedene Methoden, um ihren Willen zu brechen und betrogen sie, indem sie sie unterschreiben ließ und diese Unterschrift danach unter das Verhörprotokoll setzte.
Cuis Gerichtsverhandlung fand letzten Monat am 18. November 2016 statt. Als Cui sich erkundigte, warum ihre Angehörigen nicht über die Verhandlung informiert worden seien, erklärte der Richter Ma Shinuo, hochrangige Beamte hätten dem Gericht verboten, Angehörige von Falun Gong-Praktizierenden über bevorstehende Verhandlungen zu informieren.
Cui hatte nicht genug Zeit, um einen Anwalt zu beauftragen. Der Anwalt, den ihre Angehörigen beauftragt hatten, kam für sie nicht in Frage, da dieser für sie auf schuldig plädieren wollte.
Daher entschied sie, sich selbst zu verteidigen und ihre Aussage selbst zu machen. Sie argumentierte vor Gericht, es gebe kein Gesetz in China, dass Falun Gong verbiete. Man hätte sie niemals wegen des Ausübens ihrer verfassungsmäßig garantierten Glaubensfreiheit anklagen dürfen.
Sie beantragte das Abspielen der Verhörvideos. Außerdem verlangte sie die Überprüfung der Verhörtaktiken der Polizei und die Aufklärung der Unregelmäßigkeiten bei der Durchsuchung. Richter Ma lehnte diese Anträge ab.
Cui verlangt Wiederaufnahme des Verfahrens
Dann verurteilte Richter Ma Cui, jedoch wurde das Urteil nie zugestellt. Cui beauftragte daraufhin einen neuen Anwalt, um die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken.
Der neue Anwalt beantragte am 6. Dezember bei Richter Ma und Staatsanwältin Gu Lixin die Wiederaufnahme des Verfahrens. Dazu besuchte er den Richter am 14. Dezember. Dieser erklärte ihm, er solle mit der Staatsanwaltschaft reden, da der Fall bereits geschlossen sei.
Die Staatsanwältin erklärte, sie habe kein Problem mit einer erneuten Verhandlung, müsse sich jedoch vorher mit ihren Vorgesetzten abstimmen.
Der Anwalt traf sich am 15. Dezember erneut mit dem Richter und der Staatsanwältin. Bei diesem Treffen erklärte man ihm, die Wiederaufnahme des Verfahrens werde abgelehnt. Daraufhin wollte er am 18. Dezember bei dem Richter und der Staatsanwältin eine Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung einlegen. Diese wurde jedoch nicht entgegengenommen.
Am 20. Dezember bekamen Cuis Tochter und ihr Ex-Mann Besuch von der Polizei. Die Polizisten verlangten von den beiden, Druck auf Cui auszuüben, um sie dazu zu bewegen, das Wiederaufnahmeverfahren nicht weiter zu verfolgen