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57-Jährige festgenommen – Besuchsrecht wird verweigert

12. Februar 2016 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Heilongjiang

(Minghui.org) Sun Yanhuan, 57, und zwei weitere Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Jiamusi in der Provinz Heilongjiang waren am 24. Dezember 2015 unterwegs zur Bank, um Frau Suns Elektrizitätsrechnung zu bezahlen. Dabei wurden sie von der Polizei aufgehalten. 

Als die Polizisten Frau Suns Autotür öffneten, eilte ein Dutzend Polizisten in Zivil aus ihren Wagen heraus und verhafteten die drei Personen. Die Polizisten weigerten sich, sich auszuweisen. Sie reagierten überhaupt nicht, als sie nach den Dienstausweisen gefragt wurden.

Die drei Praktizierenden wurden in drei separaten Autos zur Polizeiwache Jianguolu gebracht und einzeln verhört. Man nahm ihnen ihre Taschen ab. Die beiden anderen Praktizierenden wurden noch am selben Abend freigelassen.

Administrativhaft

Als der Bruder von Frau Suns verstorbenem Ehemann, ihr einziger Verwandter in der gleichen Stadt, von der Festnahme hörte, eilte er zur Polizeiwache. Er bekam eine Bestätigung zur Administrativhaft ausgehändigt. Daraus war ersichtlich, dass Frau Sun 15 Tage lang inhaftiert sein würde.

Vier Tage später – am 28. Dezember 2015 – kam ihr Schwager in das Untersuchungsgefängnis und wollte sie besuchen. Aber man ließ ihn nicht zu ihr mit der Behauptung, dass kein Besuchstag sei.

Am nächsten Tag ging er wieder hin. Ihm wurde gesagt, dass sie zur Polizeiwache überführt worden sei. Er eilte zur Wache, aber man erlaubte ihm nicht, seine Schwägerin zu sehen. Ein Polizist gestand ihm zu, dass er Essen und Kleidung bringen dürfe. Er schaffte es, Frau Sun ganz kurz zu Gesicht zu bekommen. Doch dann wurde er vertrieben. Seine nächsten beiden Versuche, sie besuchen zu dürfen, scheiterten.

Am 8. Januar 2016 war die 15-tägige Administrativhaft vorbei und er ging zur Polizeiwache, um seine Schwägerin abzuholen. Ihm wurde jedoch mitgeteilt, dass Frau Sun von Polizisten abgeholt worden sei. Er konnte keine weiteren Informationen bekommen, obwohl er sich sehr darum bemühte. Man sagte ihm jedoch, dass er seine Kontaktdaten hinterlassen solle und dann würde man Kontakt mit ihm aufnehmen.

Am nächsten Tag wurde er zur Polizeiwache gebeten. Dort gab man ihm eine Bescheinigung darüber, dass Frau Sun am 7. Januar 2016 in Strafhaft genommen wurde. Außerdem stellte er fest, dass die Polizei ihr Auto beschlagnahmt hatte. Derzeit befindet sie sich im Untersuchungsgefängnis der Stadt Jiamusi.

Während eines 30-minütigen Gesprächs mit den Polizisten wurde er über die beiden Personen ausgefragt, die ihn zur Polizeiwache begleitet hatten. Sie wollten wissen, ob diese Personen Falun Gong praktizierten. Man sagte ihm, dass seine früheren Bemühungen, Frau Sun besuchen zu dürfen, gescheitert seien, weil diese beiden Personen ihn begleitet hätten. Die Polizisten forderten ihn auf, „gut zu kooperieren“, damit Frau Sun bald auf Kaution freigelassen werden könne.

An der Verfolgung beteiligt:

Unterabteilung Dongfeng der städtischen Polizeibehörde Jiamusi:

Xu Yongli, Leiter: +86-4548347666, +86-4548762222, +86-15645460888, +86-18645451717Zhang Xuefeng, stellvertretener Leiter: +86-4548387816, +86-4548241666, +86-15804541666, +86-18645451616

Polizeiwache Jianguolu in der Stadt Jiamusi:

Li Xia: +86-4548394110, +86-13846154789, +86-18645451839Gao Chang: +86-4548396661, +86-4548247043, +86-13945460666.

(Kontaktdaten von weiteren Beteiligten an der Verfolgung sind im chinesischen Originalartikel zu finden.)