(Minghui.org) Frau Zhou Yafang ist eine Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Lingyuan, Provinz Liaoning. Ende Oktober vergangenen Jahres wurde sie vom Stadtgericht Chaoyang, Provinz Liaoning wiederholt unrechtmäßig vor Gericht gestellt. Die Verhandlung wurde ohne Urteilsverkündung vertagt, genauso wie bei der ersten Verhandlung am 16. Juni 2015. Bis Ende Februar 2016 hat die Minghui-Redaktion keine weiteren Informationen über Frau Zhous Situation erhalten.
Unter dem bestehenden chinesischen Gesetz muss das Gericht den Angeklagten mindestens drei Tage vor der Verhandlung informieren. Das Stadtgericht Chaoyang informierte Frau Zhou jedoch erst am Morgen der Verhandlung. Frau Zhou weigerte sich, die Benachrichtigung zu unterschreiben, da das Gericht gegen das Gesetz verstoßen hatte.
Die Verhandlung begann am Vormittag. Der Richter legte acht Beweise vor. Diese waren der Besitz eines Kopiergeräts, von Tintenpatronen, von Laserdrucker-Toner, eines USB-Sticks, einer Handy Sim-Karte, Stecknadeln und Hefter. Der Richter betonte, dass alle Beweise von der Polizei beschlagnahmt worden seien und die Angeklagte bestätigt habe, dass es sich um persönliche Besitztümer handele. Er fügte hinzu, dass Frau Zhous Rechtsanwalt dies ebenfalls bestätigt habe.
Verteidigung von Frau Zhous Rechtsanwalt
„Ich bin seit Beginn der Bearbeitung dieses Falls Frau Zhous Rechtsanwalt. Ich habe niemals bestätigt, dass diese Gegenstände meiner Mandantin gehören. Das Verbrechen, für das meine Mandantin beschuldigt wurde, hat nie stattgefunden. Zusätzlich zeigte das Gericht diese Beweise nicht während der ersten Verhandlung. Sie legen diese Beweise fünf Monate nach der ersten Verhandlung vor“, sagte der Anwalt.
Er fuhr fort: „Außerdem sind Kopiergeräte und Zubehör rechtmäßige Besitztümer und bei der Bevölkerung sehr verbreitet. Das Gesetz erlaubt allen Bürgern und schützt ihr Recht, derartige Dinge zu benutzen. Es ist lächerlich, sie als Beweise eines Verbrechens heranziehen zu wollen.
Das Gericht enthielt meiner Mandantin absichtlich das Datum der Verhandlung vor. Das verstößt eindeutig gegen das Gesetz und unterminiert die Staatsgewalt. Ich werde bei den obersten Behörden Beschwerde einreichen wegen Ihrer Verbrechen, Beweise gefälscht zu haben, um meine Mandantin zu verurteilen und wegen der Unterminierung der Staatsgewalt. Das gefälschte Protokoll des Gerichtsdieners ist ein handfester Beweise Ihres Verbrechens.“
Frau Zhous eigene Verteidigung
„Die Staatssicherheit, die Staatsanwaltschaft und das Gericht der Stadt Lingyuan haben sich mit dem Stadtgericht Chaoyang verbündet, um Beweise zu fälschen, damit sie mich verurteilen können“, sagte Frau Zhou.
„Als Staatsgewalt haben Sie auch Kinder, Brüder und Schwestern. Wenn jemand gefälschte Beweise gegen sie vorlegen würde, was würden Sie dann davon halten? Was hat Sie dazu gebracht, mich zu verfolgen? Wie viele Bestechungsgelder erhielten sie von Chen Zhi von der Staatssicherheit der Stadt Lingyuan? Ich werde beim Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Sie erstatten.
Ich glaube daran, dass Gutes belohnt und Böses vergolten wird. Sie werden schlussendlich Vergeltung erhalten für Ihre Verbrechen bei der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden.“
Zweite Verhandlung vertagt
Das Gericht schwieg und niemand unterbrach sie. Als sie fertig war, verkündete der Richter, dass die Verhandlung verschoben werde. Er verließ den Saal mit einem peinlich berührten und hilflosen Gesichtsausdruck.
Rechtsanwalt plädiert auf nicht-schuldig
Frau Zhou wurde am 14. November 2014 von Beamten der Gemeindepolizei Beilu verhaftet. Seitdem ist sie in der Haftanstalt Chaoyang eingesperrt. Am 16. Juni 2015 fand die erste unrechtmäßige Verhandlung vor dem Stadtgericht Lingyuan gegen sie statt. Ihr Rechtsanwalt plädierte für sie auf nicht-schuldig. Er betonte, dass alle vorgelegten Beweise unter dem bestehenden chinesischen Gesetz unhaltbar seien und die Polizisten und die Staatsanwaltschaft die Staatsgewalt unterminiert hätten. Die Verhandlung wurde vertagt.
Einzelheiten über die erste Verhandlung finden Sie hier: http://en.minghui.org/html/articles/2015/7/12/151504.html