(Minghui.org) Der Rechtsanwalt Lin Qilei erstattete kürzlich Strafanzeigen gegen Gefängniswärter und stellvertretende Wärter der Haftanstalt, in der die Falun Gong-Praktizierende Zhao Yanmin aus der Stadt Chifeng, Innere Mongolei festgehalten wird. Der Fall erregte bei der lokalen Polizei und in Justizkreisen offenbar großes Aufsehen.
Frau Zhao wurde von lokalen Polizisten der Staatssicherheitsabteilung verhaftet, weil sie Falun Gong praktiziert. Sie wird in der Haftanstalt in Kelamin (Harqin) Banner, in der Stadt Chifeng festgehalten. Ihre Familie beauftragte Anwalt Lin, sie zu vertreten. Allerdings verhinderten die Gefängniswärter und stellvertretenden Wärter ein Treffen mit seiner Mandantin.
Der Anwalt erstattete Strafanzeigen gegen den Wärter Bao Xiaobin, die stellvertretenden Wärter Hu Yucheng und Zhang Wenze und gegen Liu Xiangyuan, den Aufsichtsführenden Direktor der Staatsanwaltschaft vor Ort.
Am 3. Dezember 2015 wollte Lin seine Mandantin Zhao in der Haftanstalt Harqin besuchen. „Ich legte die notwendigen Unterlagen vor. Als die Gefängnisangestellte erfuhr, dass Zhao eine Falun Gong-Praktizierende ist, wollte sie meine Anwaltsidentifikation und -zulassung sehen“, schrieb Lin in seinen Anzeigen.
Dann besprach er die Angelegenheit mit dem stellvertretenden Wärter Zhang Wenze, der ihm jedoch nicht weiterhalf. Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, wollte er die Unterlagen holen. Er wurde jedoch gebeten ein Formular auszufüllen, das für die Überprüfung seiner Identität als Rechtsanwalt bei der zuständigen Institution notwendig sei, so sagte man ihm.
Lin sprach mit dem stellvertretenden Wärter Hu Yucheng. Dieser sagte, dass es laut Artikel 33 des Zivilgesetzbuches erforderlich sei, die zuständige Institution zu informieren und den Rechtsanwalt zu überprüfen, bevor dieser den Häftling sehen könne.
Lin sagte ihm, dass dies nicht der Inhalt des Artikels 33 sei und die Haftanstalt das Gesetz falsch interpretiert habe; das verkompliziere das Verfahren für den Anwalt künstlich. Keine andere Haftanstalt, auch nicht die anderen in der Stadt Chifeng, hätten solche Anforderungen. Trotzig forderte Zhang Anwalt Lin auf, sie zu verklagen. Daraufhin ging Lin zum Wärter. Die Antwort, die er jedoch bekam, lautete: „Die Antwort basiert auf unserer Sachkenntnis. Ihr Anwälte kennt die Gesetze nicht!“
Ratlos rief Lin das Büro der Staatsanwaltschaft der Haftanstalt an und sprach mit Direktor Liu Xiangyuan. „Sie machen das schon die ganze Zeit so. Wir können nichts tun“, sagte Liu, nachdem ihm Lin die Sachlage geschildert hatte.
„Sie sind die übergeordnete Instanz. Unternehmen Sie nichts hinsichtlich solcher rechtswidrigen Vorgehensweisen?“, fragte Lin. „Ich kenne das Gesetz nicht gut genug. Wenn Sie glauben, dass die Wärter falsch handeln, warum überzeugen Sie sie nicht?“ Nachdem Liu Anwalt Lin mit dieser Antwort überrascht hatte, legte er den Hörer auf.
Lin erstattete dann Strafanzeigen mit folgenden Forderungen:
1. Die vier Angeklagten für ihren Machtmissbrauch strafrechtlich zu verfolgen.
2. Entschuldigungen von Seiten der Angeklagten beim Anzeigeerstatter und Aufhebung der rechtswidrigen Bestimmungen bezüglich des Besuchsrechts.
3. Anweisung an die Angeklagten, die Treffen zwischen dem Rechtsanwalt und seiner Mandantin zu ermöglichen.
Darüber hinaus forderte Lin von den Wärtern, 2.000 Yuan (ca. 280 €) als Ausgleichszahlung an ihn als Anzeigeerstatter für seine finanziellen Verluste, sowie die Übernahme aller Gerichtskosten.
Der Anwalt reichte die Strafanzeigen bei folgenden Stellen ein: bei der Obersten Staatsanwaltschaft, dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit, der Staatssicherheitsabteilung, bei der Volksstaatsanwaltschaft der Inneren Mongolei, der Polizeibehörde, der Volksstaatsanwaltschaft der Stadt Chifeng und bei allen Ebenen des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses.