(Minghui.org) Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel beschreibt einen Gerichtsfall im Bezirk New York, bei dem Falun Gong-Praktizierende als Kläger auftraten. Sie warfen mehreren Einzelpersonen und einer Organisation mit offensichtlichen Verbindungen zur Verfolgung von Falun Gong seitens der Kommunistische Partei Chinas Straftaten gegen die Praktizierenden vor. Zu Beginn werden ähnliche Fälle als Präzedenz für den kürzlich gerichtlich entschiedenen Fall aufgeführt. Der Fall wurde zugunsten der klagenden Falun Gong-Praktizierenden entschieden.
Mitglieder des Ku Klux Klan zwangen Reisende aus ihren Autos, hielten sie mit Schusswaffen in Schach und verprügelten sie unter Morddrohungen, fügten ihnen schwere Körperverletzungen zu, in dem Irrglauben, sie seien Bürgerrechtler. Griffin v. Breckenridge, U.S 88. 101.
Mitglieder der China Anti-Cult World Alliance drohen „zu töten“ und Reisenden „die Herzen, Lebern und Lungen zu entreißen“, attackieren, schüchtern ein und rufen zu einer gewaltsamen Verfolgungskampagne, einer sogenannten Douzheng-Kampagne gegen sie auf, einzig und allein aufgrund der Überzeugung, sie seien Falun Gong-Praktizierende. Zhang et al. v. CACWA et al.
Am 3. März 2015 erstatteten 13 Personen beim US-Bezirksgericht für den Ostbezirk New York Strafanzeige gegen die China Anti-Cult World Alliance („CACWA“), deren Vorsitzende Michael Chu („Chu”) und Li Huahong („Huahong”) sowie deren Unterstützer Wan Hongjuan („Hongjuan”) und Zhu Zirou („Zirou”). In der Anzeige werden mehrere Fakten aufgeführt, die auf eine enge Verbindung von CACWA und Anti-Falun Gong-Elementen in China hinweisen. Die Anzeigeerstatter praktizieren Falun Gong oder wurden irrtümlicherweise für Falun Gong-Praktizierende gehalten. Die China Anti-Cult World Alliance ist eng mit der Kommunistischen Partei Chinas verbunden. Die Alliance schikanierte Falun Gong-Praktizierende in New York und versuchte sie einzuschüchtern.
Die Strafanzeige benennt in Analogie zu ähnlich gelagerten richtungsweisenden Zivilrechtsfällen mehrere Bundesklagen, wie z.B. den Fall: „Macedonia Baptistenkirche gegen die christlichen Ritter des Ku Klux Klan“ [Macedonia Baptist Church v. Christian Knights of the Ku Klux Klan – Invisible Empire Inc. et al (Civil Action No. 96-CP-14-217)] (wo den Klägern wegen des vorsätzlich gelegten Brandes ihrer Kirche durch den KKK vierundzwanzig Millionen Dollar als Schadensersatz zugesprochen wurden; außerdem Griffin v. Breckenridge, 403 U.S. 88, 101 (1971) (wo Mitglieder des KKK Reisende aus ihren Autos zerrten, sie mit Schusswaffen in Schach hielten und sie unter Morddrohungen verprügelten, ihnen schwere Körperverletzungen zufügten, einzig und allein aufgrund ihres Irrglaubens, sie seien Bürgerrechtler.
In der Anzeige wird insbesondere vorgetragen, dass: (1) die Beklagten 18 U.S.C. § 248 des US-Bundesrechts verletzten, weil sie die Anzeigeerstatter unmittelbar in ihrem Recht behinderten, ihre Religionsfreiheit in ihrem spirituellen Zentrum und den dazugehörigen Örtlichkeiten im New Yorker Stadtteil Flushing auszuüben. (2) die Beklagten sich zusammentaten, um die Bürgerrechte der Anzeigeerstatter teilweise zu verletzen, indem sie sie gemäß der Deprivationsklausel 42 U.S.C. § 1985(3) in ihrem Recht störten, sich innerhalb der Gemeinden von Flushing zu bewegen, um religiöses Material über Falun Gong zu verteilen oder sich an Paraden und anderen genehmigten Aktivitäten zu beteiligen. (3) die Beklagten die Strafverfolgungsorgane gemäß der Hinderungsklausel 42 U.S.C. § 1985(3) daran hinderten, diese Rechte der Anzeigeerstatter und weitere Bürgerrechte zu schützen.
Am 5. Juni 2015 stellten die Beklagten einen Klageabweisungsantrag aller bundesstaatlichen Klagen. Am 21. Juli 2015 reichten die Anzeigeerstatter gegenparteiliche Akten ein. Nachdem weiteres Material abgegeben worden war und eine Anhörung stattgefunden hatte, verfasste das Gericht eine 28-seitige Urteilsbegründung zur Abweisung des Klageabweisungsantrags in seiner Gesamtheit.
Laut richterlichem Gutachten und richterlicher Empfehlung vom 28. Januar 2016 gelang es den Anzeigeerstattern nachzuweisen, dass die Beklagten § 248 des US-Bundesstaatsrechts, die Deprivationsklausel § 1985(3) und die Hinderungsklausel § 1985(3) verletzten. Im Rahmen seiner Entscheidung kam das Gericht zu dem Schluss, die Anschuldigungen der Anzeigeerstatter seien gemäß § 248 ausreichend vorgetragen und seien begründet, da
- Falun Gong eine Religion ist; Falun Gong-Gläubige üben ihre religiösen Pflichten im spirituellen Zentrum in Flushing sowie an fünf dazugehörigen Orten aus.
- Die Anzeige der Klägerseite zahlreiche Vorfälle detailliert benannte, in denen Anzeigeerstatter von einzelnen Beklagten angegriffen, bedroht und eingeschüchtert wurden, während sie das ihnen gesetzmäßig zustehende Recht auf Religionsfreiheit an spirituellen Örtlichkeiten von Falun Gong in oder in der Umgebung von Flushing ausübten.
Diese und andere ausreichend vorgetragene Tatsachen, sofern richtig, haben bewiesen, dass die Beklagten die Rechte der Kläger auf Religionsfreiheit nach § 248 (auch FACE genannt) verletzten.
Im Rahmen ihrer Erörterungen bezüglich der Deprivationsklausel (Entbehrungsparagraph) kam das Gericht zu dem Schluss:
Angesichts von nicht weniger als 25 angeblichen körperlichen und/oder verbalen Angriffen auf Falun Gong-Gläubige oder Personen, die als Falun Gong-Praktizierende wahrgenommen wurden, angesichts des Leitspruchs der CACWA-Vereinigung, angesichts der Zugehörigkeit zu mehreren parteiunterstützten Gruppen, die beabsichtigen, die Praktik Falun Gong in den Vereinigten Staaten zu unterdrücken und angesichts von veröffentlichtem Material, das von CACWA verteilt wird und damit droht, Falun Gong gewaltsam zu unterdrücken und auszulöschen, haben die Kläger hinlänglich vorgetragen, dass die Beklagten sich zusammengetan haben, um die Kläger um ihr Recht auf Reise- [und Bewegungs]freiheit innerhalb des Staates New York zu bringen.
– Die ständigen Drohungen „zu töten“ und Falun Gong-Praktizierenden „die Herzen, Lebern und Lungen zu entreißen“, und der Aufruf zu einer Douzheng-Verfolgungskampagne gegen Falun Gong, sofern richtig, beschreiben ausreichend die religiöse Feindseligkeit, die erforderlich ist, um eine Klage nach der Deprivationsklausel (Entbehrungsparagraph) zu verfolgen.
Im Rahmen ihrer Erörterungen bezüglich der Hinderungsklausel (Behinderungsparagraph) kam das Gericht zu dem Schluss:
- Die Kläger benennen detailliert mehrere Vorfälle, wo die Beklagten versuchten, staatliche Behörden daran zu hindern, die Bürgerrechte der Falun Gong-Gläubigen und anderer Personen zu verteidigen, die versehentlich wegen chinesischer Ethnizität und Opposition zur Kommunistischen Partei Chinas oder ähnlicher Faktoren als Falun Gong-Praktizierende angesehen wurden.
- Aufgrund Verhaltens der Beklagten hatten die Kläger Grund zu der Annahme, dass die Gegenwart der Beklagten in Flushing zu einer unangemessenen Polizeihaft führen könnte oder dass Polizisten ihr Hilfe-Ersuchen außeracht lassen würden.
- Unter Berücksichtigung der Behauptung des Beklagten Hongjuan, die CACWA habe das NYPD unzulässig beeinflusst und unter Berücksichtigung, dass die CACWA ein Foto auf einer Website veröffentlichte, die mit CACWA in Verbindung steht, wo der Kläger Hexiang in Handschellen zu sehen war, kann geschlossen werden, dass die Beklagten sich zusammen taten, um die staatlichen Behörden zu behindern, in der Absicht ihr Gesamtziel zu fördern, diese Praktik zu bekämpfen und sie aus Flushing zu entfernen.
Das Gerichtsurteil basierte auf der analogen Anwendung mehrerer Präzedenzfälle in Bürgerrechtssachen, die von den Anzeigeerstattern genannt wurden. Die Beklagten verzichteten auf ihren Rechtsanspruch, gegen das richterliche Gutachten und die richterliche Empfehlung Widerspruch einzulegen.
Angesichts der Fülle an Videos, Bildern, Aufnahmen und anderen Beweisdokumenten ist der Gerichtsentscheid bedeutsam, da es sehr wahrscheinlich ist, dass sich Kläger mit diesen (und anderen) Klagen bei Gerichtsverhandlungen durchsetzen werden.