(Minghui.org) Die 72-jährige ehemalige Lehrerin Pei Shanzhen wurde im August 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie Falun Gong nicht aufgeben wollte. Von November – Januar 2015 entzog man ihr das Recht auf Familienbesuch, weil sie sich nicht umerziehen ließ.
Frau Peis Familie durfte sie erstmalig am 25. Februar 2016 besuchen. Während des Besuchs standen 5-6 Wärter die ganze Zeit in der Nähe von Frau Pei und mehrere Beamte des Einwohner-Komitees überwachten ihren Sohn. Die Beamten unterbrachen das Gespräch zwischen Mutter und Sohn ständig. Der Besuch dauerte nur 20 Minuten.
Aufgrund der Überwachung konnte der Sohn nicht herausfinden, was seiner Mutter widerfahren war. Aber ihr schlechter Zustand war nicht zu übersehen. Sie hatte jede Menge Gewicht verloren und ihre Reaktionen waren sehr viel langsamer als zuvor. Sie wirkte blass und abgestumpft.
Nachdem Frau Pei im Jahre 2012 verhaftet worden war, erhielten ihr Ehemann und ihre zwei Söhne erst viele Monate später eine Benachrichtigung darüber.
Als die Angehörigen Frau Pei schließlich besuchten, mussten sie eine Erklärung unterschreiben, nach der sie sich dazu verpflichteten, nicht über das Thema Falun Gong und damit in Verbindung stehende Themen zu sprechen. Erst dann ließ man sie in den Besuchsraum. Eine dicke Glasscheibe trennte sie von Frau Pei. Sie mussten einen Telefonhörer benutzen, um mit ihr sprechen zu können.
Frau Pei erzählte ihren Angehörigen damals, sie habe nur einen der zwei Briefe erhalten, die sie ihr geschickt hatten. Den anderen hätten die Wärter beschlagnahmt.
Als ihr Sohn sie im April 2014 erneut besuchte, erzählte sie ihm, die Wärter würden versuchen, sie zur Aufgabe ihres Glaubens zu bringen.
Frau Pei war am 14. Juni 2012 verhaftet worden, weil sie mit ihren Mitmenschen über Falun Gong und dessen Verfolgung gesprochen hatte. Ihr wurde am 28. August 2012 der Prozess gemacht. Die Öffentlichkeit war nicht informiert worden.
Ihre Angehörigen und ihr Anwalt wurden erst am 14. Dezember 2012 über die Verhandlung informiert.
Vor der Verhandlung hatte Frau Pei darum gebeten, man möge ihren Angehörigen gestatten, der Verhandlung beizuwohnen. Jedoch vergeblich. Während der Verhandlung erbrachte der Staatsanwalt keinerlei Beweis für ihre Schuld.
Ihre Angehörigen gingen später vor einem höheren Gericht in Berufung. Das Urteil wurde jedoch aufrechterhalten.
Frau Pei war auch früher schon Opfer der Verfolgung geworden: Im Jahr 2001 hatte man sie für zwei Jahre ins Arbeitslager gesperrt und 2005 erhielt sie eine vierjährige Haftstrafe.
Pensionierte Lehrerin Frau Pei Shanzhen heimlich verurteilt, ihre Familie legt Berufung einhttp://de.minghui.org/html/articles/2013/1/13/71771.html
Pensionierte Lehrerin aus Shanghai erneut heimlich zu Gefängnis verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2013/1/6/71703.html