(Minghui.org) Der Vorsitzende Richter sagte immer wieder 'ja, Freispruch', während er die erste Anhörung vertagte. Die beiden Falun Gong-Praktizierenden waren nach § 300 des chinesischen StGB angeklagt. Ein Paragraph, der standardmäßig vom Kommunistischen Regime Chinas auf Falun Gong-Praktizierende angewendet wird. [1]
Frau Yu Fanglan und Frau Zhang Shaohua, beide aus der Stadt Yulin, Provinz Shaanxi, hatten auf baldige Freilassung gehofft, wurden aber zwei Monate später während der zweiten Anhörung vom selben Richter verurteilt. Frau Yu zu vier Jahren und Frau Zhang zu dreieinhalb Jahren Gefängnis!
Die beiden Frauen nehmen an, dass das Büro 610 hinter dem plötzlichen Wandel des Richters bei seinem Urteil steckt. Als außerrechtliche Behörde hat das Büro 610 die Aufgabe, Falun Gong zu vernichten und ist befugt, sich über das gerichtliche System hinwegzusetzen.
Während Frau Yu und Frau Zhang am 8. Oktober 2015 mit den Menschen über die Verfolgung von Falun Gong sprachen, waren sie verhaftet worden. Die erste Anhörung fand am 29. Januar 2016 statt.
Richter Wang Fuqiang deutete an, dass er die Informationsmaterialien von Falun Gong, die von ihnen beschlagnahmt worden waren, überprüft hatte und verstand, worum es bei der Verfolgung ging. Er sagte auch, dass er einige Recherchen über sie durchgeführt habe und räumte ein, dass sie beide preisgekrönte Lehrkräfte seien.
Anwalt Zhang Xi fügte dem hinzu, dass seine Klientinnen gegen keinerlei Gesetz verstoßen hätten. Sie hätten lediglich ihr verfassungsmäßiges Recht auf das Praktizieren von Falun Gong ausgeübt und Informationen über diese Kultivierungspraktik verbreitet. Beides sei legal.
Der Richter Wang sagte wiederholt 'ja, Freispruch', als er seinen Hammer hob, um die Anhörung zu beenden. Er versprach, dass das Urteil schon bald ausgesprochen werden würde.
Während der zweiten Anhörung am 25. März machten Frau Yu und Frau Zhang große Augen. Um es mit Frau Yus Worten auszudrücken: „Wir waren total verblüfft, weil sich der Richter während der ersten Anhörung sehr positiv angehört hatte. Er hatte angedeutet, dass er uns schon bald freilassen werde. Jetzt, zwei Monate später, wurden wir stattdessen verurteilt.“
Sie befragten Richter Wang: „Warum haben Sie plötzlich Ihre Entscheidung geändert? Wer hat Ihnen befohlen, uns hinter Gittern zu halten?“ Er weigerte sich zu antworten.
Die beiden Frauen haben vor, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
[1] Anmerkung: § 300 des chinesischen StGB lautet: Verwendung einer Kultorganisation, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren