(Minghui.org) Rechtsanwalt Wang Lei aus der Provinz Henan erhielt am 18. März 2016 einen Telefonanruf von der Richterin Jin Shu aus dem Mittleren Berufungsgericht der Stadt Qiqihar.
Frau Jin behauptete: „Angesichts dessen, was bei der ersten Verhandlung der Frau Yu Guimin geschah, ist es Ihnen nicht erlaubt, sie bei der zweiten zu verteidigen.“
Als die Richterin nach der gesetzlichen Grundlage dafür gefragt wurde, erläuterte sie, ihre Entscheidung basiere auf Artikel 250 der Strafprozessordnung. Als der Anwalt sich ins Gedächtnis rief, das Teilnehmern am Gerichtsverfahren nach dieser Vorschrift „Strafmaßnahmen aufzuerlegen sind, wenn sie die gerichtliche Anordnung stören“, erwiderte er: „Es ist die Richterin des Bezirksgerichts, die in dieser Sache rechtswidrig handelt.“
Frau Yu Guimin und Frau Yang Xiuhua wurde am 3. November 2015 im Gericht des Bezirks Fularji der Prozess gemacht. Die beiden Frauen praktizieren Falun Gong, eine spirituelle Kultivierungspraktik, die durch das kommunistische Regime Chinas verfolgt wird.
Herr Wang, der Verteidiger von Frau Yu, forderte die Richterin während der Verhandlung auf, sie solle jegliche Beweise für unzulässig erklären, die unter Folter erpresst worden waren.
Frau Yu hatte tiefe Narben an ihren Handgelenken, die von Handschellen stammten. Sie bat die vorsitzende Richterin Liu Qinghua sich diese und auch die anderen Verletzungen anzusehen, die ihr während des Verhandlungszeitraums zugefügt worden waren. Die Richterin lehnte das jedoch ab.
Der Anwalt Wang erklärte, das Gericht verletze das Strafrecht, indem es die rechtlichen Beweise ignoriere. Richterin Liu erwiderte: „Es ist Ihnen nicht erlaubt, das Strafrecht zu erwähnen.“
„Das ist gegen die Verfassung”, beanstandete Herr Wang.
„Es ist Ihnen nicht erlaubt, die Verfassung zu erwähnen”, entgegnete ihm die Richterin.
Wang protestierte: „Generalsekretär Xi setzt sich dafür ein, das „Land nach dem Gesetz und nach der Verfassung zu regieren“. Warum ist es mir dann nicht erlaubt, das anzusprechen?“
Richterin Liu befahl den Gerichtsdiener daraufhin, den Anwalt aus dem Gerichtssaal zu entfernen.
Frau Yu wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie einer fremden Person eine Karte zum Durchbrechen der Internetblockade gegeben hatte. Diese Person konnte dadurch die Internetzensur der Kommunistischen Partei umgehen und auf alle internationalen Seiten frei zugreifen.
Richterin Liu drohte Frau Yu: Sollte sie gegen das Urteil Berufung einlegen, werde sie eine noch schwerere Strafe erhalten.
Richterin Liu bereitete einen schriftlichen Antrag für die Entlassung des Rechtsanwaltes vor. Die Richterin beauftragte dann einen Wang Longhuai, einen Kollegen des Rechtsanwaltes damit, Frau Yu in der Haftanstalt aufzusuchen und sie das Dokument unterschreiben zu lassen. Als Frau Yu sich jedoch weigerte das Dokument zu unterschreiben, drohte Liu ihr wieder.
Rechtsanwalt Wang kam am 28. Februar 2016 in die Stadt Qiqihar um Frau Yu zu verteidigen. Zwei Polizisten aus der Gegend erschienen gegen 23:30 Uhr in seinem Hotelzimmer und brachten ihn zur Polizeistation Longhualu zur Vernehmung.
Wang sprach das Verhalten an, das die Richterin Jin Shu des Mittleren Gerichts während der ersten Verhandlung gezeigt hatte. Er reichte auch zwei Dokumente ein: Eins war der Bericht, in dem Frau Yu erläuterte, wie sie während des Verhörs gefoltert wurde und das andere war Frau Yus Beschwerde gegen Richterin Liu. Richterin Jin forderte den Anwalt auf, die Berufungsschrift einzureichen, was der Anwalt auch tat.
Doch einen halben Monat später bestritt die Richterin des Mittleren Gerichts die Berufungsschrift erhalten zu haben. Während eines Telefongespräches am 18. März 2016 sagte sie: „Auch wenn ich ihren Schriftsatz erhalten hätte, könnten sie Frau Yu trotzdem nicht in Berufungsverhandlung vertreten.“
Wang ging später zur Staatsanwaltschaft der Stadt Qiqihar, dem Obersten Gericht der Provinz Heilongjiang und auch zur Staatsanwaltschaft der Provinz, um sich über Richterin Liu des Bezirksgerichts Fularji wegen Missachtung des Gesetzes zu beschweren.