(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Wang Shuying aus der Stadt Jianmusi in der Provinz Heilongjiang wurde am 24. April 2016 wegen ihres Glaubens an Falun Gong in Strafhaft genommen. Das bedeutet, dass sie mit einem Gerichtsverfahren rechnen muss.
Frau Wang wurde am 8. April 2016 verhaftet. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und beschlagnahmte ihren Computer, Drucker und Bücher und Flyer von Falun Gong. Am folgenden Tag brachte man sie in eine Haftanstalt.
Als ihre Familie sie am 12. April 2016 besuchte, durften sie ihr keinen Essensgutschein kaufen und auch keine Kleidung für sie da lassen. Alles was sie durften, war, 100 Yuan (ca. 14€) [1] für sie zu hinterlassen.
Am 20. April ging ihr Mann zur Polizeiwache und forderte ihre Freilassung. Shao Kunhai, der stellvertretende Leiter der Polizeiwache Xilin, der Frau Wang verhaftet hatte, erklärte ihm, dass ihr Fall bereits an die Polizeibehörde weitergegeben worden sei.
Vier Tage später kam Frau Wang in Strafhaft in das Untersuchungsgefängnis Jiamusi, eine Maßnahme, die normalerweise für „Hauptverdächtige“ verwendet wird. Sie wird jedoch auch oft bei der Verfolgung von Falun Gong angewendet.
Strafhaft bedeutet eigentlich, dass der Fall von der Staatsanwaltschaft bewilligt wurde und dass eine Anklage und eine Verhandlung folgen werden. Die Person kann mit dieser Kennzeichnung mehrere Monate lang inhaftiert werden.
Das war Wangs fünfte Festnahme wegen des Praktizierens von Falun Gong. Während ihrer früheren Verhaftungen war sie langer Zwangsarbeit, Schlafentzug, einer Gehirnwäsche und anderen Foltermethoden unterzogen worden.
Früherer Bericht:Ms. Wang Shuying from Jiamusi City Persecuted Many Timeshttp://www.clearwisdom.net/html/articles/2013/3/23/138603.htm
Anmerkung:[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €