(Minghui.org) Ein Einwohner der Stadt Fushun ist fünf Jahre nach seiner Freilassung ein zweites Mal verurteilt worden, weil er Falun Gong-Praktizierender ist. Er war früher bereits wegen einer zehnjährigen Gefängnisstrafe inhaftiert gewesen, genau aus dem gleichen Grund: weil er sich nicht zwingen ließ, Falun Gong aufzugeben. Falun Gong wird seit 1999 vom kommunistischen Regime in China verfolgt.
Man nahm Hu Guojian am 7. Juli 2015 fest und stellte ihn am 25. September vor Gericht. Seine Familie erhielt am 9. Dezember die Benachrichtigung über das Gerichtsurteil: vier Jahre Gefängnis.
Die Familie beschloss, in die Berufung zu gehen. Aber keine der örtlichen Anwaltskanzleien wagte es, für Hu Berufung einzulegen. Alle gaben den gleichen Grund dafür an: Das Justizbüro der Stadt Fushun habe ihnen mit Entziehung der Anwaltslizenz gedroht, sollten sie sich mit „Falun Gong-Fällen“ beschäftigen.
Hu wurde zunächst in das Gefängnis Shenyang gebracht und später in das Gefängnis Benxi überführt. Als seine Angehörigen ihn am 23. Mai dieses Jahres besuchten, stellten sie fest, dass er ungefähr ein Drittel seines Körpergewichts verloren hatte.
Drei Tage später fiel er ins Koma und wurde eilig in das Zentralkrankenhaus Benxi gebracht. Die Computertomographie ergab, dass er eine schwere Gehirnblutung hatte. Das Gefängnis informierte seine Familie erst am nächsten Morgen darüber. Nachdem seine Angehörigen mit den Ärzten gesprochen hatten, stimmten sie einer Kraniotomie (neurochirurgische Eröffnung des Schädels) zu oder einer Entfernung eines Teils des Schädels, um den Chirurgen Zugang zum Gehirn zu ermöglichen.
Hu Guojian wurde am 26. Mai 2016 eilig im Zentralkrankenhaus Benxi eingeliefert.
Am 5. Juni entfernten die Ärzte das Beatmungsgerät und seitdem kann Hua alleine atmen. Jedoch befindet er sich seit der Operation immer noch im Koma.
Früherer Artikel:
Mr. Hu Guojian's Ten-Year Prison Termhttp://en.minghui.org/html/articles/2014/1/12/144321.html